Inklusion – Neue Handreichung soll Lehrer beim gemeinsamen Unterricht unterstützen

Inklusion – Neue Handreichung soll Lehrer beim gemeinsamen Unterricht unterstützen

Die neue Handreichung „Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht“ soll Lehrern praktische Hilfen und neue Perspektiven bieten. Kultusministerin Brunhild Kurth hofft, dass sie „als Arbeitshilfe angenommen wird sowie die Verantwortung und Kompetenz der Regelschulen für die sonderpädagogische Begleitung der Schüler stärkt“.

HR_SonderpFoerderung_1200Inklusion muss „gelebt“ werden

Inklusion funktioniert nur, wenn alle Beteiligten gut zusammenarbeiten und den gemeinsamen Unterricht aktiv mitgestalten. Besonders wichtig ist es deshalb Lehrer, Schüler und Eltern einzubeziehen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an Schulen soll im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes vorangetrieben werden. Die Handreichung wird dabei ein unterstützendes Element sein.

UN-Behindertenrechtskonvention wird umgesetzt

Über die Hälfte der Schüler mit einer körperlichen oder motorischen Beeinträchtigung, der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Hören, im Bereich Sprache sowie auch der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung werden in Sachsen bereits integrativ unterrichtet. Insgesamt unterrichten bei uns 89 % aller Regelschulen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist damit längst auch in Sachsen Teil der Wirklichkeit.

Viele Förderschulen bereiten auf Regelunterricht vor

Dennoch gibt es Schüler mit einer Behinderung, die eine spezifische Förderung, brauchen. Deshalb baut Sachsen die Inklusion weiter aus, bekennt sich aber zur Vielfalt der Förderorte und damit auch künftig zu Förderschulen. Dabei unterrichten viele Förderschulen ihre Schüler temporär, um sie auf den Unterricht an einer Regelschule vorzubereiten. Insbesondere die Sprachheilschulen sind Durchgangsschulen im besten Sinne.

Update vom 11. Januar 2016: Die Anlagen 1,2 und 5 der Handreichung werden demnächst zur Arbeitserleichterung für die Lehrer im Formularservice eingestellt. Hinweis: Die Anlagen müssen nicht verbindlich eingesetzt werden.

Manja Kelch, Pressereferentin und Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

2 Kommentare

  1. Bekenntnis zu Vielfalt steht in Sachsen für Kinder mit einer autistischen Behinderung immer wieder in Frage. Nach Abschaffung des Förderschwerpunktes Autismus erfolgte eine Zuordnung zum Förderschwerpunkt sozial – emotional. Welcher in keinster Weise einer autistischen Behinderung entspricht. Denn Autismus ist eine Entwicklungsbesonderheit mit neurologischen Ursachen. Autismus führt zu behinderungsbedingten Verhaltensweisen, wie z.B. Rückzug, Rituale, Stereotypen, besonderes Sprechweisen oder nonverbaler Kommunikation. Aber vor allem auch zu Schwierigkeiten in der Orientierung, Belastbarkeit. Autistische Menschen kommunizieren auf eine andere Art und Weise. Vielen Kindern sieht man die Behinderung nicht an. Es benötigt ein autismusinformiertes Umfeld, um den Bedürfnissen gerecht zu werden. Das heißt autistische Menschen haben sowohl andere Denkweisen, eine andere Wahrnehmung und Reizverarbeitung und andere Handlungsstrukturen. Sie benötigen autismusspezifisches Arbeitsmaterial, autismusspezifischen Nachteilsausgleich, Kommunikationsmittel und eine flexible Gestaltung der Unterrichtszeiten. Mitunter ist eine Beschulung nicht oder nicht vollständig in einer Einrichtung möglich, dann ist eine Web-Beschulung sinnvoll. Autistische Schüler, welche nicht die vollständige Unterrichtszeit anwesend sein können, benötigen für die restlichen Stunden aufbereitetes Material bzw. fachliche Unterstützung. Dies bedeutet Inklusion für autistische Schüler. Doch in Sachsen gibt es für Kinder mit dieser Behinderung keine solche bedarfsgerechte Unterstützung. Aus diesem Grund kommt es seit Jahren immer wieder zu massiver und frühzeitiger Überforderung aller Beteiligten. Schulen und Lehrer erhalten keine ausreichende Förderstunden, keine Schulungen und keine ausreichende sachliche Unterstützung. So wird schon in der Grundschule der schulische Weg unterbrochen. Autistische Kinder erkranken dadurch an verschiedenen Begleitsymptomatiken und Eltern betreuen ihre Kinder ohne Unterstützung zu Hause. Der Weg über eine Web-Beschulung führt lediglich über das Ruhen der Schulpflicht.
    Obwohl die Bedürfnisse autistischer Schüler so komplex und umfangreich sind, haben die Kinder in Sachsen keine Zuordnung. Nun die Förderschule für Erziehungshilfe einfach umzubenennen und damit über Wortspielerei eine Zuordnung zu schaffen grenzt autistische Schüler noch stärker aus. Autistische Schüler gehören nicht in den Kreis der Erziehungshilfe.
    Und wieder ist auch Inklusion an bestimmte neurotypische Verhaltensweise gebunden. Inklusion findet demnach nur statt: „…wenn man andere Schüler dabei nicht stört…“, „ … die sachlichen Mittel vorhanden sind…“ Für autistische Schüler waren sie bisher nicht vorhanden. Autistische Schüler verhalten sich autistisch, da dies ihrer Behinderung entspricht. Niemand verlangt von einem Kind im Rollstuhl im Sportunterricht sich am Dauerlauf zu beteiligen oder ansonsten die Schule verlassen zu müssen. Diese Dinge sind jedoch Alltag für die Kinder, für die Eltern und für die Lehrer. Weshalb benennt man gerade diesen Bereich nicht (mehr) beim Namen und gibt damit allen Beteiligten eine Chance zu agieren?
    Als Verein LunA – Leipzig und Autismus e.V. möchten wir Sie bitten mit uns ins Gespräch zu kommen. Nach benannten UN-Konventionen AutistInnen als Selbstvertretung in die Abläufe einzubeziehen und die derzeitige und zukünftige Bildungssituation für Menschen mit Autismus zu diskutieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tina Crimmann
    LunA – Leipzig und Autismus e.V. http://www.leipzig-und-autismus.de

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 8 Jahren vor

      Liebe Frau Crimmann, vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich würde Ihr Anliegen gerne an das zuständige Fachreferat weiterleiten, so dass Sie einen direkten Kontakt bekommen. Könnten Sie mir dazu bitte Ihren Kommentar nocheinmal direkt als e-Mail an manja.kelch@smk.sachsen.de schicken? Dankeschön und viele Grüße!