Gerücht: Gesundheitsrisiko an Schulen durch Flüchtlingskinder?

Gerücht: Gesundheitsrisiko an Schulen durch Flüchtlingskinder?

Es tauchen derzeit immer wieder neue Gerüchte zum Flüchtlingsthema auf. So zum Beispiel jetzt auch, dass Flüchtlingskinder die Gesundheit von Schülern und Lehrern gefährden würden. Die Sächsische Bildungsagentur ist der Behauptung nachgegangen und hat das Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen um Stellungnahme gebeten.  Die Mediziner geben Entwarnung.

Es gibt kein erhöhtes Risiko und zwar aus folgenden Gründen: Alle Asylsuchenden werden bis spätestens am 2. Werktag nach der Ankunft im Erstaufnahmelager von Ärzten in den örtlichen Gesundheitsämtern untersucht. Dabei wird geprüft, ob übertragbare Infektionskrankheiten vorliegen. So wird zum Beispiel die Lunge geröntgt, Blut abgenommen und der Stuhl untersucht. Ebenso kontrollieren die Ärzte den Impfstatus und geben Empfehlungen zu Impfungen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es ab jetzt auch spezielle Impf-Sprechstunden.  Auf Wunsch können sich die Asylsuchenden impfen lassen. Auch die Gesundheitsämter bieten die Impfungen an.

Die Sächsische Landesärztekammer hat im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Untersuchungen bereits mitgeteilt, dass die Flüchtlinge  überwiegend an Gelenkbeschwerden durch die langen Fußmärsche, Kriegsverletzungen, Traumata sowie an unterschiedlichsten Infektionen, z.B. der Atemwege oder der Haut, leiden.

Um auch nach der Untersuchung auszuschließen, dass sich eventuell Infektionskrankheiten ausbreiten, werden die Asylsuchenden erst nach Ablauf von zehn Tagen auf die Kommunen verteilt. Erst danach gehen die Flüchtlingskinder in die Schule.

Ausreichender Impfschutz sollte aber vorliegen

Die Durchimpfungsrate bei Kindern mit Migrationshintergrund ist bei Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps und Keuchhusten sowie Hepatitis B, Tetanus und Diphterie dennoch häufig geringer als bei uns. Deshalb sollten die Lehrerinnen und Lehrer der DaZ-Klassen über einen ausreichenden Impfschutz nach dem Sächsischen Impfkalender verfügen. Gleiches gilt auch für alle Schüler. „Mit einem vollständigen Impfschutz nach den Empfehlungen der sächsischen Impfkommission wird das Auftreten von impfpräventablen Infektionskrankheiten deutlich minimiert“, so das Fazit der Ärzte vom Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen.

 

 

 

Manja Kelch, Pressereferentin und Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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