Neue Regelungen zum Abitur: So sollen sie konkret aussehen

Neue Regelungen zum Abitur: So sollen sie konkret aussehen

+++ Hinweis vom 18. November 2019: Dieser Beitrag ist nicht mehr auf dem neuesten Stand. Einen aktuellen Überblick gibt der Blog-Beitrag „Aktuelle Regelungen zum Abitur: So sehen sie aus“. +++

+++ Dieser Beitrag wurde am 01.02.2018 aktualisiert und redaktionell an die jetzigen Jahrgangstufen angepasst. +++

Aufgrund der zahlreichen Anfragen zur Kurswahl in der gymnasialen Oberstufe, haben wir uns entschlossen, die wesentlichen Neuregelungen zum 1. Februar 2017 hier  zu veröffentlichen.

Schild 121 - Abitur

Für die Schüler, die im Schuljahr 2017/18 in die gymnasiale Oberstufe eintraten, sind zum 1. Februar 2017 einige Neuregelungen in Kraft getreten.

Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen umfassen nur die Neuregelungen, ansonsten bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.

Die Neuregelungen betreffen:

  • die Anwendung eines neuen Berechnungsmodells für den Block I in der Gesamtqualifikation, der gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 16. Juni 2016 nur noch 40  Kurshalbjahresergebnisse anstelle bisher 52 umfassen wird,
  • die Möglichkeit der Einrichtung des Leistungskursfachs Biologie,
  • die Möglichkeit der Belegung von zwei Naturwissenschaften und zwei Fremdsprachen oder drei Naturwissenschaften und einer Fremdsprache oder (wie bisher) drei Naturwissenschaften und zwei Fremdsprachen.

Dies wurde den Schulleitern der allgemeinbildenden Gymnasien am 10. November 2016 über das Schulportal mitgeteilt.

Neu ist Folgendes:

Für die Schüler, die im Schuljahr 2016/17 bereits in der gymnasialen Oberstufe waren (jetzige Jahrgangsstufe 12) gilt grundsätzlich die alte SOGYA (Schulordnung Gymnasien). Nur die Anwendung des neuen Berechnungsmodells (Punkt 3 oben) wurde bereits ab 2017 in Kraft gesetzt. Das bedeutet, für die Schüler der jetzigen Jahrgangsstufe 12  wird das Ergebnis von Block I bereits nach dem neuen Modell berechnet und es werden nur noch 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht.

Schüler der jetzigen Jahrgangstufe 12, welche nach dem „alten“, d. h. jetzigen Modell besser gestellt wären, können beantragen, dass die Gesamtqualifikation nach dem jetzigen „alten“ System berechnet wird.

Für Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/18 in die Jahrgangstufe 11 eingetreten sind, gilt die folgende Belegverpflichtung.

1. Belegung

Leistungskurse

Jeder Schüler wählt aus dem Angebot seiner Schule Leistungskurse in zwei Fächern. Grundsätzlich unterbreiten die Gymnasien das folgende Leistungskursangebot:

1. Leistungskurs

  • Deutsch
  • Mathematik

2. Leistungskurs

  • fortgeführte Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Polnisch, Russisch, Spanisch oder Tschechisch)
  • Geschichte
  • Physik
  • Kunst
  • Chemie
  • Biologie

Leistungskurse in Kunst, Chemie oder Biologie können an den Gymnasien nur nach Genehmigung des Landesamtes für Schule und Bildung angeboten werden. Der Leistungskurs Kunst wird von der Schule in diesem Falle an Stelle des Leistungskurses Geschichte, der Leistungskurs Chemie oder Biologie an Stelle des Leistungskurses Physik angeboten. Hat die Schule einen Leistungskurs in Geschichte eingerichtet, kann die Genehmigung des Leistungskurses Kunst auch zusätzlich erfolgen. Hat die Schule einen Leistungskurs in Physik eingerichtet, kann die Genehmigung des Leistungskurses Chemie und Biologie auch zusätzlich erfolgen.

Daraus ergeben sich folgende Leistungskurs­kombinationen:

  • Deutsch – fortgeführte Fremdsprache
  • Deutsch – Geschichte
  • Deutsch – Physik
  • Deutsch – Kunst
  • Deutsch – Chemie
  • Deutsch ­– Biologie
  • Mathematik – fortgeführte Fremdsprache
  • Mathematik – Geschichte
  • Mathematik – Physik
  • Mathematik – Kunst
  • Mathematik – Chemie
  • Mathematik – Biologie

Fortgeführte Fremdsprache ist jede vor der Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache. Zweites Leistungskursfach fortgeführte Fremdsprache kann Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Polnisch, Russisch, Spanisch oder Tschechisch sein.

Grundkurse

Grundsätzlich sind in der gymnasialen Ober­stufe zunächst folgende Fächer verpflichtend als Grundkurs in allen Kurshalbjahren zu belegen, soweit sie nicht als Leistungskurs belegt werden oder gemäß den Er­setzungsregelungen durch ein anderes Grundkursfach ersetzt werden:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Kunst oder Musik
  • eine fortgeführte Fremdsprache oder die in Klassenstufe 10 begonnene Fremd­sprache
  • eine weitere fortgeführte Fremdsprache
  • Geschichte
  • Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft
  • Geographie
  • Biologie
  • Chemie
  • Physik
  • Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik
  • Sport

Abweichend kann jeder Schüler

  • entweder Grundkurse in den Fächern Biologie, Chemie, Physik und eine fortgeführte Fremdsprache mit 3 Stunden oder
  • Grundkurse in den Fächern fortgeführte Fremdsprache mit 3 Stunden (oder die in der Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache mit 3 Stunden), eine weitere fortgeführte Fremdsprache mit 2 Stunden und zwei der Fächer Chemie, Biologie oder Physik belegen.

Der Schüler kann auch drei Naturwissenschaften und zwei Fremdsprachen als Grundkursfach belegen. Werden zwei fortgeführte Fremdsprachen als Grundkurse belegt, ist die fortgeführte Fremdsprache mit 3 Wochenstunden zu belegen, die der Schüler später begonnen hat.

Eine in der Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache ist in der gymnasialen Oberstufe als Grundkursfach zu belegen.

Für Schüler mit Migrationshintergrund, die Unterricht in der Herkunftssprache bis zur Klassenstufe 10 als Ersatz für die zweite Fremdsprache besucht haben und für Schüler mit Migrationshintergrund, die eine Feststellungsprüfung abgelegt und keine zweite Fremdsprache in Klassenstufe 10 belegt haben, entfällt die Belegung für ein Grundkursfach weitere fortgeführte Fremdsprache (zweite Fremdsprache).

Die Schule kann Grundkurse in Astronomie, Informatik, Philosophie und weitere fortge­führte Fremdsprache sowie, mit Genehmigung des Landesamtes für Schule und Bildung, fächerver­bindende Grundkurse anbieten, wenn es die Möglichkeiten der betreffenden Schule zulassen.

Ersetzungsregelungen für Grundkurse

Die Grundkursfächer Geographie oder Gemein­schaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft können durch je eines der Grundkursfächer Astronomie, Informatik, Philosophie, weitere fortgeführte Fremdsprache oder durch einen fächerverbindenden Grundkurs ersetzt werden. Die Grundkursfächer Biologie, Chemie oder Physik können nur durch Belegung eines fächerverbindenden Grund­kurses mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt werden.

Für Schüler in der vertieften Ausbildung, am Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen und am Sorbischen Gymnasium in Bautzen gelten für die Kurswahl besondere Regelungen.

2. Einbringung: Ermittlung der Gesamtqualifikation für die allgemeine Hochschulreife

Die Gesamtbewertung, die für die Zuerken­nung der allgemeinen Hochschulreife maßge­bend ist, setzt sich aus zwei Blöcken zusam­men.

  • Block I umfasst die Leistungen in den Grund- und Leistungskursen.
  • Block II umfasst die Leistungen in der Abiturprüfung.

In den Block I werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht:

  1. die Kurshalbjahresergebnisse in den  fünf Abiturprüfungsfächern,
  2. soweit nicht durch die Abiturprüfungsfächer bereits eingebracht,
  • vier Kurshalbjahresergebnisse in einer fortgeführten Fremdsprache,
  • zwei Kurshalbjahresergebnisse  in einem der Fächer Kunst oder Musik,
  • vier Kurshalbjahresergebnisse  im Fach Geschichte,
  • acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik (Wenn durch Schüler der jetzigen Jahrgangstufe 11 eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik durch einen fächerverbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt wurde, dann kann das ersetzende Fach eingebracht werden. Wenn durch Schüler der jetzigen Jahrgangstufe 12 Biologie durch einen fächerverbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bereich ersetzt wurde, so kann dieser Kurs eingebracht werden.),
  • zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft
  • zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik

Insgesamt müssen 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen.

Die weiteren Kurshalbjahresergebnisse, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, legt der Schüler nach Beratung durch seinen Tutor oder den Oberstufenberater nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II fest.

Das Gesamtergebnis der im Block I erreichten Punkte berechnet sich wie folgt:

Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse  x 40
———————————————————————–
Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse

 

In die Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse gehen die Kurshalbjahresergebnisse der Leistungskursfächer je doppelt, die der Grundkursfächer je einfach ein. Bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse zählen die der Leistungskursfächer doppelt. Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird gerundet, wobei ab n,5 stets aufgerundet wird.

Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Kein Kurshalbjahresergebnis eines belegten Kurses darf 0 Punkte betragen. Es dürfen höchstens 8 der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten liegen, davon maximal 4 aus Leistungskursen.

Manja Kelch, Pressereferentin und Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

37 Kommentare

  1. Franz 7 Jahren vor

    Mit welcher Begründung MÜSSEN alle Halbjahresergebnisse im Grundkurs Geschichte – unabhängig davon ob es Prüfungsfach ist – eingebracht werden?
    Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Franz, Schüler Klasse 12

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Hallo Franz,

      das hängt mit der KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe zusammen.
      Dort ist geregelt, dass jeder Schüler zunächst mindestens Folgendes belegen muss:
      – im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld jeweils vier Schulhalbjahre in Deutsch und in der gewählten fortgeführten Fremdsprache sowie zwei Schulhalbjahre in einem literarischen oder künstlerischen Fach;
      – im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld vier Schulhalbjahre Geschichte
      – im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld jeweils vier Schulhalbjahre in Mathematik und in einem der drei naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie oder Physik;
      Weiter heißt es dann, dass in Block I mindestens die Ergebnisse aus vier Schulhalbjahren in den Abiturprüfungsfächern und die Ergebnisse in den mindestens zu belegenden Fächern der drei Aufgabenfelder einzubringen sind.

      Geschichte muss also laut KMK vollständig eingebracht werden.

  2. Evelin Hentzschel 7 Jahren vor

    Hallo,
    die Schule meiner Tochter hat jetzt angekündigt, dass es Aufgrund der Neuregelungen im Schuljahr 2017/2018 wahrscheinlich und im Schuljahr 2018/2019 sicher keinen Grundkurs für Fremdsprache Russisch ab Klasse 11 geben wird, weil die erforderlichen Schülerzahlen dafür nicht erreicht werden. Dabei lernt meine Tochter seit 5 Jahren russisch in dieser Schule und möchte das auch fortführen. Ist das rechtmäßig, den Grundkurs nun zu streichen? Evelin Hentzschel

    • Dirk Reelfs - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Hentzschel,
      so bedauerlich es für Ihre Tochter ist, ein Anspruch auf ein bestimmtes Kursangebot besteht in der Tat nicht. Grundsätzlich legt der Schulleiter mit Genehmigung der Sächsischen Bildungsagentur das Kursangebot für die Jahrgangsstufen 11 und 12 fest. Wenn sich zu wenig Schüler für Kurse finden, können diese auch nicht eingerichtet werden. Das gilt für Leistungskurse ebenso wie für Grundkurse. Ich wünsche Ihrer Tochter viel Erfolg in der gymnasialen Oberstufe.
      Viele Grüße

    • Evelin Hentzschel 7 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Reelfs,
      vielen Dank für die Antwort. Entfällt mit dem Wegfall des Russischkurses durch die Schule auch gleichzeitig die Möglichkeit für die Schüler, eine Naturwissendschaft abzuwählen? Die Abiturneuregelung sollte ja den Schülern eine Abwahlmöglichkeit geben. Heißt das, dass alle Russischschüler in diesem Fall, diese Abwahlmöglichkeit nicht haben?
      MFG E. Hentzschel

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Hentzschel,

      Ja. Wenn der Russischkurs nicht zustande kommt, müssen in diesem Fall drei Naturwissenschaften belegt werden. Damit haben die Schüler zwar immer noch weniger Wochenstunden als bei der bisherigen Regelung, bei der zwei Fremdsprachen und drei Naturwissenschaften belegt werden müssen, aber sie könnenn nur von der einen Abwahlmöglichkeit Gebrauch machen. Wie gesagt: Es besteht kein Anspruch auf die Einrichtung bestimmter Kurse.

      Viele Grüße

  3. Lutz Pörnig 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,
    können Sie in groben Zügen angeben, wie das Abiturzeugnis jetzt aussehen wird? Werden dort nur die Einbringungswertungen angezeigt, oder sind wie bisher alle Kurshalbjahresnoten zu sehen (mit/ohne Hervorhebung der Einbringungsnoten)?
    Mit freundlichen Grüßen
    Lutz Pörnig

    • Dirk Reelfs - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Pörnig,
      auf dem Zeugnis für die allgemeine Hochschulreife werden die Ergebnisse aller Kurshalbjahre ausgewiesen. Diejenigen, die letztendlich in die Gesamtqualifikation eingebracht wurden, sind gesondert hervorgehoben.
      Viele Grüße

  4. Nathalie 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Gern wüsste ich, wann und wo ich den Antrag auf die Berechnung nach dem „alten“ System stellen kann.
    Eine Berechnung nach dem neuen System würde für mich keine Verbesserung bringen, da ich keine wirklich schlechten Punktwerte habe.

    Vielen Dank

    MfG
    Nathalie

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Hallo Nathalie,

      Sie können den Antrag bis zum 28. März 2017 beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Das ist in der Regel der Schulleiter.

      Viele Grüße

  5. Peter 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,
    ich bin Schüler an einem BGY und würde mich sehr freuen, wenn Sie die Neuerungen zur Einbringung der Kurse auch vorab hier veröffentlichen könnten.

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Hallo Peter,

      ja, das werde ich machen, aber erst nachdem die Schulen auf dem „offiziellen“ Weg informiert wurden. Das wird auch noch eine Weile dauern, die Neuregelung ist noch nicht fertig.

      Viele Grüße

  6. Katrin Mehl 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin Volljuristin, gleichwohl ist die Abiturregelung für mich schwer zu verstehen. Das es hier bei der Auslegung Probleme gibt, beweisen die vielen Fragen. Was sollen diese komplizierten Regelungen, komplizierter als beim Juristischen Staatsexamen. Sie nützen unseren Kindern nichts , beschäftigen nur zusätzlich Verwaltungssbeamte, wie ich eine bin. Einfache, klare Regelungen zum Abitur mindern nicht die Qualität des Abitur. Die Beamten, die diese Regelungen schufen, haben ihr Abitur vor 20 oder mehr Jahren auch nach einfacheren Regelungen abgelegt. Ist deren Abitur daher jetzt weniger Wert und disqualifizieren sie daher ihr eigenes Abitur und sich nun selbst?

    Mit freundlichen Grüßen

    Katrin Mehl

    • Antonia 7 Jahren vor

      Frah Mehl, als Schülerin kann ich ihnen da nur zustimmen!!
      An den Schulen herrscht immer noch keine Klarheit, ein Schulleiterbrief ist hier noch längst nicht angekommen.
      Die Regelung verhilft wahrscheinlich auch nur der Minderheit zu einem besseren Abiturergebnis und nimmt uns keineswegs die Belastung, anders als für nachfolgende Jahrgänge, die von Anfang an weniger Kurse besuchen müssen.

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Also der Schulleiterbrief für die allgemeinbildenden Gymnasien wurde am 10.11.2016 im Schulportal eingestellt. Es kann nicht sein, dass er „nicht angekommen ist“. Außer Sie gehen an ein Berufliches Gymnasium, für diese gibt es noch keine Neuregelung. Diese kommt erst noch.

  7. Leslie Leubert 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,

    ich belege die Leistungskurse Deutsch und Englisch und würde gerne meine zusätzlichen Prüfungen in den Fächern Mathematik(P3), GRW(P4) und Französisch oderKunst(P5)machen. Theoretisch könnte ich aber weder GRW, noch Kunst als Prüfungsfächer belegen, da ich in diesen Fächern laut den neuen Regelungen nur 2 Halbjahresnoten einbringen darf.
    Nun stelle ich mir die Auskalkulierung folgend vor:
    (P1) Deutsch: 8
    (P2) Englisch: 8
    (P3) Mathematik:4
    (P4) GRW: 4
    (P5) Kunst:4 1.die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern,
    Zwischenfrage: Müssen die Halbjahresnoten von P4 und P5 komplett eingebracht werden und zählen die Leistungskurse hier doppelt?
    Französisch:4
    Geschichte:4
    Biologie:4
    Chemie:4
    Physik:0
    Ethik: 2
    Philosophie:1
    Sport:1
    Diese Rechnung nicht wirklich auf, da ich auf 48 komme. Könnten Sie mir hier weiterhelfen ?

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Leubert,

      Sie finden die Antworten direkt im Text eingefügt:

      ich belege die Leistungskurse Deutsch und Englisch und würde gerne meine zusätzlichen Prüfungen in den Fächern Mathematik(P3), GRW(P4) und Französisch oder Kunst(P5)machen.

      Theoretisch könnte ich aber weder GRW, noch Kunst als Prüfungsfächer belegen, da ich in diesen Fächern laut den neuen Regelungen nur 2 Halbjahresnoten einbringen darf.

      Das stimmt so nicht.
      In den Block I werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht:

      1. die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern: also 4xDeutsch, 4x Englisch, 4x Mathematik, 4x GRW, 4xKunst = 20 Kurse

      2. soweit nicht durch die Abiturprüfungsfächer bereits eingebracht,
      a) vier Kurshalbjahresergebnisse in einer fortgeführten Fremdsprache: durch Englisch als Abiturprüfungsfach bereits erledigt.
      b) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Kunst oder Musik: durch Kunst als Abiturprüfungsfach bereits erledigt.
      c) vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte: 4x Geschichte
      d) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik: z- B. 4x Bio und 4x Chemie = 8
      e) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft: durch Abiturprüfungsfach GRW bereits erledigt.
      f) zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik: 2x Ethik

      Macht bis hierhin 34, 6 Kurse fehlen noch bis 40. Da aus jedem belegten Kurs mindestens 1 Kurhalbjahr einzubringen ist:
      1x Französisch
      1 x Physik
      1x Philosophie
      1x Sport
      34 + 4 = 38
      Die jetzt noch fehlenden 2 Kurse können aus den noch verbliebenen, bisher nicht eingebrachten Kursen genommen werden.
      Übrig sind:
      3x FR, 3xPH, 3xPHILO, 3x SP
      Am Ende bleiben in diesem Fall 10 Kurshalbjahre übrig, die gestrichen werden können.

      Zwischenfrage: Müssen die Halbjahresnoten von P4 und P5 komplett eingebracht werden: JA!!
      und zählen die Leistungskurse hier doppelt: NEIN, an dieser Stelle nicht. Erst bei der Berechnung mit der Formel.

  8. Andrea 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,

    ich habe die Information gelesen, dass unter den 8 gestatteten Unterkursen nur 4 Leistungskurse sein dürfen. Nehmen wir als Beispiel die Lk Mathe und Physik. Heißt dass dann, dass nur 2x z.B. Ma-Unterkurs geht, da der als Lk doppelt zählt oder kann man auch 4x in Mathematik daneben liegen?

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Andrea,

      die Leistungskurse zählen an dieser Stelle nicht doppelt, d. h. wenn die Physikkurse alle über 5 Punkten liegen, dann könnten alle vier Mathekurse unterpunktet sein.

      Viele Grüße

  9. Felix Krabbes 7 Jahren vor

    Sehr geehrten Damen und Herren,
    da allgemein Spezialschulen mit drei Leistungsfächern nicht genannt werden, möchte ich die Frage nach der Einbringung des dritten Leistungskurses stellen und nachfragen, ob somit nur acht Noten gestrichen werden, da ein Grundkursfach durch eben diesen LK ersetzt wurde. Viele Grüße

    • Dirk Reelfs - SMK 7 Jahren vor

      Hallo Felix Krabbes,
      Sie besuchen offenbar ein Gymnasium mit vertiefter Ausbildung. Nur Schüler der vertieften Ausbildung und des Landesgymnasiums Sankt Afra belegen drei Leistungskurse. Dank unserer Experten im Ministerium kann ich auch Ihre Frage beantworten. Die Einbringung wäre hier folgendermaßen:

      Beispiel:
      Belegung nach „altem“ System

      1. Leistungskurs Mathematik
      2. Leistungskurs Chemie
      3. Leistungskurs Physik

      Grundkurse
      bei vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung:
      a) Deutsch,
      b) Kunst oder Musik,
      c) zwei fortgeführte Fremdsprachen,
      d) Geschichte,
      e) Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft oder Geographie,
      f) zwei Naturwissenschaften, (in diesem Fall nur Bio, da Chemie und Physik schon Leistungskurs)
      g) Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik,
      h) Sport;

      Prüfungsfächer:
      Mathematik (P 1)
      Chemie (P 2)
      Deutsch (P 3)
      Geschichte (P 4 mündlich)
      Englisch (P 5 mündlich)
      Hinweis: Unter den Abiturprüfungsfächern muss sich aus jedem der 3 Aufgabenfelder (1. sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch, Fremdsprachen, Kunst und Musik, 2. gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirt-schaft, 3. mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Informatik, alle anderen Fächer sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.)mindestens eines befinden.
      Der dritte Leistungskurs Physik ist somit nicht zwingend Abiturprüfungsfach.

      Einbringung nach neuem System:
      In den Block I werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht:
      1. die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern: 4x Mathe, 4x Chemie, 4x Deutsch, 4x Geschichte, 4x Englisch = 20 Kurshalbjahre
      2. soweit nicht durch die Abiturprüfungsfächer bereits eingebracht!!
      a) vier Kurshalbjahresergebnisse in einer fortgeführten Fremdsprache (Durch Englisch als Prüfungsfach bereits erledigt.)
      b) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Kunst oder Musik (z. B. 2x Kunst)
      c) vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte (Durch Geschichte als Prüfungsfach bereits erledigt.)
      d) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik (Durch Chemie als Prüfungsfach bereits erledigt, hinzu kommt 4x Bio ODER 4x Physik)
      e) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft (z. B. 2 x GEO)
      f) zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik (2x Ethik)

      Macht bis hierhin verpflichtend 30 Kurse.
      Insgesamt müssen 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Also kommt noch verpflichtend hinzu: 1x die weitere Fremdsprache, die neben Englisch belegt wurde, 1 x Sport und 1x Bio bzw. Phy. Macht 33.
      Die weiteren Kurshalbjahresergebnisse, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind (Es fehlen ja noch 7 bis 40), legt der Schüler nach Beratung durch seinen Tutor oder den Oberstufenberater nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II fest. Möglich wären noch: 2x Kunst bzw. Musik, 3x Bio bzw. Physik, 2x Geo, 2x Ethik)

      Das Gesamtergebnis der im Block I erreichten Punkte berechnet sich nun wie folgt:
      Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse x 40 geteilt durch Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse
      Erst in die Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse gehen die Kurshalbjahresergebnisse der Leistungskursfächer je doppelt, die der Grundkursfächer je einfach ein. Bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse zählen die der Leistungskursfächer ebenfalls doppelt.
      Viele Grüße und Erfolg

  10. Ina 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,
    kann ich auch mehr Halbjahresergebnisse als 40 einbringen, ich habe nicht so viele schlechte Ergebnisse, die ich streichen könnte. Müßte ich 12 Noten streichen, dann würde sich mein Durchschnitt verschlechtern.

    • Dirk Reelfs - SMK 7 Jahren vor

      Hallo,
      dass ist ja sehr erfreulich zu lesen, dass Sie nicht so viele schlechte Ergebnisse erzielt haben. Glückwunsch! Tatsächlich müssen Sie allerdings genau 40 Kurshalbjahresergebnisse einbringen – keine mehr und keine weniger. Sollte sich dadurch allerdings der Gesamtdurchschnitt verschlechtern, können Sie die Gesamtqualifikation auch nach dem „alten“ System ermitteln lassen. Das müssten Sie dann beantragen. Ich wünsche weiterhin viel Erfolg.

  11. Knospe 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,

    vielen Dank für die Veröffentlichung. Ich habe eine Frage in Bezug auf die Antwort an Frau Kirsch.
    Wenn nur entweder Geografie oder GRW ersetzt werden kann, warum schreibt man dann „je“ in den Text? Ganz davon abgesehen, dass das sprachlogische „oder“ beide zulassen würde.

    Mit freundlchen Grüßen
    R. Knospe
    Leipzig

    • Dirk Reelfs - SMK 7 Jahren vor

      Deshalb waren wir für die Frage von Frau Kirsch auch dankbar und haben deutlich gemacht, dass es „oder“ heißen muss.
      Viele Grüße

  12. Luise Lindner 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,
    wie ist das dann für die jetzigen 12er, wenn ich Geographie und G/R/W abgewählt habe und dafür Biologie Gesundheit und Informatik belege?
    Gilt Biologie Gesundheit dann trotzdem für die 8 naturwissenschaftlichen Halbjahre?

    • Dirk Reelfs - SMK 7 Jahren vor

      Hallo,
      dann sind aus einem der beiden Kurse „Biologie Gesundheit“ oder Informatik zwei Kurshalbjahre einzubringen, aus dem jeweils anderen Fach 1 Kurshalbjahr. Die beiden Fächer treten dann anstelle von G/R/W und Geographie. Dies gilt im Übergangszeitraum.
      Viele Grüße

  13. Müller 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,
    da die derzeitigen 12er ja noch keine Fremsprache/ Naturwissenschaft abwählen konnten und je belegtem Fach 1 Kurs eingebracht werden soll, heißt das also auch in diesem in Zukunft abwählbarem Fach? Es müssen 40 Kurse in die Berechnung eingebracht werden, darf man auch beliebig mehr einbringen? ( Sonst macht ja die Formel irgendwie keinen Sinn!)

    • Dirk Reelfs - SMK 7 Jahren vor

      Hallo,
      aus jedem belegten Fach ist mindestens 1 Kurshalbjahr einzubringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fach ggf. zukünftig zu belegen ist oder nicht. Mehr als 40 Kurse können nicht eingebracht werden. Die von Ihnen genannte Formel hat dann nur etwas mit der Berechnung der Gesamtqualifikation zu tun, weil nur dort die Leistungskurse doppelt gewertet werden, also im Nenner dann logischerweise die Zahl 48 steht.
      Viele Grüße

  14. Frau Kirsch 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,
    in der Ersetzungsregel heißt es „Die Grundkursfächer Geographie oder Gemein­schaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft können durch je eines der Grundkursfächer Astronomie, Informatik, Philosophie, weitere fortgeführte Fremdsprache oder durch einen fächerverbindenden Grundkurs ersetzt werden.“
    Heißt dies, dass ein Schüler beide Fächer ersetzen kann oder kann er nur Geografie oder GRW ersetzen?

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Kirsch,

      Nur eines der Fächer kann ersetzt werden; Geographie ODER G/R/W.

  15. Marcus Barth 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,

    ich habe die ganz allgemeine Frage, warum das Fach Geschichte mit 4 Kurshalbjahren im Block 1 eingebracht werden muss, selbst wenn es weder Leistungskurs- noch Prüfungsfach ist, während Naturwissenschaften, die im Grundkurs belegt wurden, mit nur einem Kurshalbjahr in die Bewertung eingehen können.

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Barth,

      das hängt mit der KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe zusammen.
      Dort ist geregelt, dass jeder Schüler zunächst mindestens! Folgendes belegen muss:
      – im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld jeweils vier Schulhalbjahre in Deutsch und in der gewählten fortgeführten Fremdsprache sowie zwei Schulhalbjahre in einem literarischen oder künstlerischen Fach;
      – im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld vier Schulhalbjahre Geschichte
      – im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld jeweils vier Schulhalbjahre in Mathematik und in einem !! der drei naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie oder Physik;

      Weiter heißt es dann, dass in Block I mindestens die Ergebnisse aus vier Schulhalbjahren in den Abiturprüfungsfächern und die Ergebnisse in den mindestens zu belegenden Fächern der drei Aufgabenfelder einzubringen sind.

      Geschichte muss also laut KMK vollständig eingebracht werden. Mit acht einzubringenden Kurshalbjahren aus zwei der Fächer Bio, Ch oder Ph geht Sachsen sogar über die KMK-Forderung hinaus.

  16. Jörg Bauer 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,
    ich bin OSB an einem BGY und wäre Ihnen sehr dankbar, ween Sie die oben genannten Regelungen zu Belegung und Einbringung der Kurse auch für das Berufliche Gymnasium veröffentlichen könnten.

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Bauer,

      für die Beruflichen Gymnasien gibt es noch keine Neuregelung. Es wird aber eine analoge Regelung zu den allgemeinbildenden Gymnasien geben. Daran wird intensiv gearbeitet und die Schulen werden darüber informiert.

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