Weiter hohe Schutzmaßnahmen an Schulen, aber keine Maskenpflicht im Unterricht

Weiter hohe Schutzmaßnahmen an Schulen, aber keine Maskenpflicht im Unterricht

Ab dem 21. Oktober bis einschließlich 17. November 2021 gilt eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung. Die Regeln für den Schul- und Kitabetrieb im Überblick:

In den Schulen und Kindertageseinrichtungen findet weiter unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz Regelbetrieb statt.

Nach den Herbstferien gibt es in den ersten zwei Schulwochen gesonderte Schutzmaßnahmen. So wird vom 1. bis 14. November dreimal wöchentlich getestet. Vom 1. bis 7. November muss zudem die Maske im Unterricht getragen werden. Am 8. November entfällt die Maskenpflicht im Unterricht.

Alle weiteren Schutzmaßnahmen sind weiterhin notwendig. Die Möglichkeiten der Schutzimpfungen ab 12 Jahren und die funktionierenden AHA-L-Regeln sowie die Tests bilden zusammen einen weitestgehend sicheren Schutz, um größere Ausbreitungen in der Schule zu verhindern und den Präsenzunterricht sicherzustellen.

„Wir nehmen die Lage weiter ernst, aber wir müssen auch wieder ein Stück zurück zur Normalität mit Augenmaß.“,

so Kultusminister Piwarz.

Welche Schutzmaßnahmen gelten nach den Herbstferien in den Schulen?

Für die ersten zwei Schulwochen nach den Herbstferien (1. bis 14. November) gibt es besondere Schutzmaßnahmen.

  • Dreimalige Testung für die gesamte Schulfamilie in den ersten zwei Schulwochen. Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen.
  • In der ersten Schulwoche gilt wie bisher eine Maskenpflicht im Unterricht für alle weiterführenden Schulen. In der Grundschule gibt es wie bisher im Unterricht keine Maskenpflicht.

Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände besteht für alle weiter.

Nach den ersten zwei Schulwochen

Tests

Die Tests für alle Schularten finden zweimal wöchentlich statt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 10 liegt. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz darunter, finden die Tests einmal wöchentlich statt.

Die Tests an der Schule sind weiter kostenfrei. Auch Testnachweise des Testzentrums bleiben für Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des laufenden Jahres weiter kostenfrei.

Neu: Maskenpflicht im Unterricht entfällt ab 8. November

Ab dem 8. November besteht für alle Schülerinnen, Schüler und für das schulische Personal im Unterricht keine Maskenpflicht mehr. Die Maskenpflicht im Unterricht setzt erst wieder ein, wenn die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für die sog. Vorwarnstufe festgelegten Schwellenwerte zur Bettenauslastung mit an COVID-19-Erkrankten in den Krankenhäusern im Freistaat Sachsen erreicht oder überschritten werden.

„Kaum eine Bevölkerungsgruppe muss am Tag so lange Maske tragen wie die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen. Wir dürfen von Kindern und Jugendlichen nicht mehr abverlangen als von Erwachsenen. An der Testpflicht als Infektionsschutz halten wir fest. Damit haben wir einen guten Überblick über das Infektionsgeschehen an den Schulen und können gegebenenfalls einschreiten“,

so Kultusminister Christian Piwarz.

Während ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 im Schulgebäude eine Maske getragen werden muss, ist dies am Sitzplatz und im Unterricht ab dem 8. November keine Plicht mehr, wird aber weiter empfohlen.

Die Maskenpflicht besteht weiter auf dem Schulgelände. Es gelten Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler sowie Schul- und Hortpersonal:

  • auf dem Außengelände von Schulen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,
  • in Horten innerhalb der Gruppenräume,
  • auf dem Außengelände von Grund- und Förderschulen sowie Horten,
  • beim Sportunterricht,
  • zur Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude,
  • bei der Abnahme von Tests,
  • für Schülerinnen und Schüler während einer Prüfung am Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,
  • für Schülerinnen und Schüler während eines schriftlichen Leistungsnachweises am Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Die Maskenpflicht entfällt zudem bei Sitzungen der Schulkonferenz und von Gremien der Eltern- und Schülermitwirkung sowie während Eltern-Lehrer-Gesprächen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Auch in Gebäuden von Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege entfällt die Maskenpflicht für Sitzungen von Gremien der Elternmitwirkung sowie Beratungsgespräche zwischen Eltern und dem Personal oder der Kindertagespflegeperson, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern jeweils eingehalten wird.

Kein Test für Gremiensitzungen und Elterngespräche sowie für Externe außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten

Für Sitzungen der Schulkonferenz und von Gremien der Eltern- und Schülermitwirkung sowie auch für Eltern-Lehrer-Gespräche, die auf dem Schulgelände stattfinden, müssen keine negativen Testnachweise vorgelegt werden.

Externe (wie z. B. Handwerker) sind außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten von der sog. Testpflicht befreit (vorbehaltlich weitergehender Infektionsschutzregelungen in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung).

Ohne Testnachweis kein Schulbesuch

Wenn Schülerinnen oder Schüler weder an der Testung in der Schule teilnehmen noch einen Testnachweis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die Kinder oder Jugendlichen werden nach Hause geschickt und können ihrer Schulbesuchspflicht nicht gerecht werden. Ebenso wird verfahren, wenn Schülerinnen oder Schüler sich weigern, eine Maske zu tragen, ohne dass eine Befreiung von dieser Pflicht vorliegt. In diesen Fällen müssen keine Aufgaben für das häusliche Lernen von der Schule bereitgestellt werden.

Wenn die Kinder nicht zur Schule geschickt werden oder sich weigern, eine Maske zu tragen oder an Tests nicht teilnehmen und nach Hause geschickt werden müssen: In diesen Fällen kann eine Verletzung der Schulbesuchspflicht eintreten, was ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen kann.
Tests an Schulen befreien Schüler von weiteren Testnachweisen außerhalb von Schule
Kinder und Jugendliche, die der Testpflicht in der Schule nachkommen, benötigen keinen gesonderten Testnachweis beim Besuch von Freizeit- und Sportangeboten, gastronomischen oder kulturellen Einrichtungen, die sogenannten 3G-Regelungen unterliegen. Ein Bildungsnachweis ist hier nicht zwingend erforderlich, da in Deutschland die Schulpflicht besteht und das Alter somit als Beleg ausreicht. Für Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder berufsbildenden Schulen kann es dennoch hilfreich sein, einen Schülerausweis mitzuführen, um diesen auf Nachfrage vorzeigen zu können. Diese Regelung gilt für die Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen auch für die Herbstferien.

Schulbesuchspflicht gilt

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt die Schulbesuchspflicht. Ausnahmen sind lediglich nach Maßgabe der Schulbesuchsordnung möglich, etwa mit ärztlichem Attest.

Flächendeckende Einschränkungen des Schul- und Kitabetriebes nur bei Überlastung der Krankenhäuser

Flächendeckende Schließungen von Schulen und Kitas sind nicht vorgesehen. Der Schul- und Kitabetrieb wird jedoch eingeschränkt, wenn die in der Corona-Schutz-Verordnung für die sog. Überlastungsstufe festgelegten Schwellenwerte zur Bettenauslastung mit an COVID-19-Erkrankten in den Krankenhäusern im Freistaat Sachsen erreicht oder überschritten werden. Erst dann müssen Kitas, Grundschulen und zum Teil Förderschulen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen oder Klassen und festen Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen wechseln. Für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen findet Wechselunterricht statt. Keine Einschränkungen gibt es für Einrichtungen der Kindertagespflege. Auch Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können weiterhin ihre Schulen besuchen und müssen nicht in den Wechselunterricht.

Bei gehäuftem lokalen Infektionsgeschehen kann das Kultusministerium jedoch schulscharfe Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzten Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung anordnen.

 

Sächsische Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 19. Oktober 2021 (gültig ab 21. Oktober 2021 bis 17. November 2021)

Dr. Susann Meerheim, stv. Pressesprecherin des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

49 Kommentare

  1. Stellvertretende Schulleiterin 3 Jahren vor

    Hallo, wie sieht es denn mit Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür aus? Gilt da die 3G Regel? Besten Dank

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Liebe Stellvertretende Schulleiterin,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die 3G-Regel gilt hier nicht. Maßgebend ist § 3 Zutrittsbeschränkungen, Nummer 7. Hygienemaßnahmen müssen beachtet und Masken getragen werden. Ebenso die Kontakterfassung beachten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Julia 3 Jahren vor

    Besonders ärgerlich an der neuen Regelung finde ich, dass die Maskenpflicht im Unterricht abgeschafft, aber das Tragen der Masken im Unterricht „weiter empfohlen“ wird. Hier wird nun eine Verantwortung auf die Eltern abgeladen, die sie nicht allein bewältigen können, denn wenn mein Kind allein Maske trägt, bringt das wenig.

    Aber wahrscheinlich kommt diese Regelung sowieso nicht zum Tragen, die hohen Inzidenzen werden sich bald auch auf die Intensivbetten auswirken und die Überlastungsstufe auslösen.

  3. Besorgte Eltern 3 Jahren vor

    Haben Sie ähnlich hohe Auflagen, um Ihren Arbeitsplatz zu erreichen oder ihre Tätigkeit zu verrichten?
    Wann hören wir damit auf, die Kinder als Gefährder anderer darzustellen?

  4. Karsten 3 Jahren vor

    Vielen Dank.
    Einfach nur bewundernswert, wie gut Herr Piwarz Eltern zittieren und deren Bedenken nun endlich als seine Erkenntnis verkaufen kann.

  5. freedomday21 3 Jahren vor

    Ich bin gespannt, ob diese meine Meinung vielleicht einmal öffentlich wird. Sonst bin ich wohl zu kritisch. Übrigens wäre es weitaus sinnvoller ALLE Bewohner von Pflegeheimen und in irgendeiner Form mit alten Menschen Arbeitenden müssten sich alle zwei Tage testen.
    Das wäre sinnvoll und die Alten schützend. Symptomfreie Kinder und Jugendliche testen ist nicht zielführend, da Corona für diese laut allen Studien (fast) ungefährlich ist. Es kann so nicht weitergehen, da Corona nicht wieder verschwinden wird Überhaupt auch nur an Wechselunterricht zu denken, ist ein fatales Armutszeugnis und wird das dritte Coronaschuljahr hervorrufen. Warum geht Deutschland hier einen unverständlichen Sonderweg?

  6. Mutter und Lehrerin 3 Jahren vor

    Der drohende Wechselunterricht im Falle der Überlastungsstufe gehört abgeschafft.
    Schwimmhallen, Restaurants und selbst Freudenhäuser bleiben offen für.2G.
    Nur Kinder und Jugendliche können wieder wochenlang daheim hocken, weil sich sture ü40er nicht impfen lassen. Es fehlt der Zusammenhang und Sinn. Kinder und Jugendliche haben genug gelitten. Setzt endlich die Impfpflicht durch wie in Italien und gebt uns unser Leben und Kindheit und Jugend zurück.

  7. Kerstin 3 Jahren vor

    Wie verhält es sich mit der Testung von Personal in Kitas?
    Für die Schulen konnte ich herauslesen, dass das Personal, dass weder geimpft noch genesen ist, der Testpflicht unterliegt. Werden die Test für das Personal in Kitas weiterhin durch den Träger kostenfrei zur Verfügung gestellt? Besteht hier weiterhin Testpflicht für das Personal?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Kerstin,

      in § 3 Zutrittsbeschränkungen der Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 19. Oktober 2021 ist geregelt:
      (1) Personen ist der Zutritt zum Gelände der in § 1 Absatz 1 genannten Schulen und Einrichtungen untersagt, wenn sie nicht zweimal wöchentlich im Abstand von drei bis vier Tagen durch einen Test nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht…

      Kitapersonal, das weder geimpft noch genesen ist, muss sich auf jeden Fall wöchentlich zweimal (bei Inzidenz unter 10 einmal), testen. Die Testkits stellt der Träger bereit.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  8. J 3 Jahren vor

    Was ist mit 3 Tests pro Woche der „Schulfamilie“ gemeint. Muss sich der ganze Haushalt testen lassen? Und muss dann die Mama zuhause mit Baby in Elternzeit vor der Schule früh noch zum Testzentrum?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Zur Schulfamilie gehören alle, die sich in der Schule begegnen: die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, GTA- und Schulverwaltungspersonal.

      Mit der häuslichen Familie hat das nichts zu tun.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  9. Katrin Wallstein 3 Jahren vor

    Liebe Frau Winkler,
    lieber Herr Schiebel

    warum werden meine Beiträge nicht freigeschaltet?
    Regen diese zu sehr zum Nachdenken an?

    An die Poster hier, welche weiterhin für die Maskenpflicht bei Kindern in der Schule sind.
    Tragen Sie doch bitte eine Woche lang von früh 7 Uhr bis nachmittags 15 Uhr eine Maske.
    Nehmen diese nur ab, wenn sie etwas essen oder trinken und sonst nicht.
    Dann können Sie in etwa Nachempfinden wie sich unsere Kinder fühlen.

    Und diese brauchen noch mehr Sauerstoff als wir Erwachsenen, da ja noch im Wachstum.

    Was macht diese verminderte Sauerstoffzufuhr mit dem Körper aber auch mit der Psyche der Kinder?
    Wird daran einmal gedacht? Das Immunsystem der Kinder ist schon total herunter gefahren.
    Bei Kinder im Kindergartenalter treten seit dem Sommer vermehrt RSV Krankheiten auf – Deutschlandweit. Dies wird den langen Schließzeiten der Kitas zugeschrieben, wo kein sozialer Kontakt herrschte.
    Der kindliche Körper braucht die Auseinandersetzung mit anderen Keimen, Viren und Bakterien um ein gesundes Immunsystem aufzubauen. Wird ihm dies verwehrt, wird er immer wieder beim kleinsten Kontakt mit Krankheitserregern darnieder liegen. (jetzt mal überspitzt gesagt)
    Durch die psychische Belastung durch die Masken und auch teilweise durch die Angst der Eltern welche auf die Kinder übertragen werden wird deren Immunsystem noch mehr geschwächt. Angst macht krank.
    Keine Ahnung vor was die meisten Eltern Angst haben. Es ist Herbst, die Erkältungszeit geht los. Das ist ganz normal, dass hier und da jemand verschnupft ist.
    Stärkt lieber das Immunsystem Eurer Kinder, wenn noch nicht geschehen die letzten Jahre.
    Raus an die frische Luft – Bewegung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten. Gesunde Ernährung und vor allem ein gesunder Geist. Das hält die Körper unserer Kinder und auch unsere Gesund.

    Geht aus der Angst raus – sonst wird das nie mehr normal.

    • Karsten 3 Jahren vor

      Liebe Frau Wallenstein,
      vielen Dank, Sie sprechen unserer Familie voll aus dem Herzen !!

      Warum werden immer wieder die Kinder mit Maßnahmen geknechtet.
      Warum – Warum – Warum nur ??

      Warum wird ihnen eingeredet, sie seien eine Gefahr – für Erwachsene oder schlimmer noch für Oma und Opa.
      Warum zerstören wir unsere Kinder – ihre Psyche und physische Gesundheit?
      Warum müssen sie vormittags tw. Maske tragen und rennen dann im Hort munter durcheinander? Wo bitte liegt da der Unterschied?

      Ich wünschte mir, unsere verantwortlichen Politiker und Entscheidungsträger würden über 1 1/2 Jahre vormachen, was sie unseren Kindern antun und nicht selbst immer wieder „bevorzugende Ausnahmen“ nutzen. Denn warum war es einem Kind bisher verwehrt, nachmittags mal schnell in einen Vereinsraum durchzuhuschen, gleichzeitig konnten politische Versammlungen ohne Einschränkung von Test und Zutrittsverbot stattfinden.

    • Privat 3 Jahren vor

      Grundsätzlich bin ich auch nicht dafür, dass die Kinder in der Schule den ganzen Tag Maske tragen. Dennoch befürworte ich, die Maskenpflicht beizubehalten. Warum? Weil es die einzige Möglichkeit ist, die Kinder vor einer Ansteckung zu schützen. Solange nicht täglich getestet wird und vor allem auch Geimpfte und Genesene ist das Risiko einfach zu hoch, sich in der Schule zu infizieren. Im Übrigen ist jetzt der absolut falscheste Zeitpunkt, Maßnahmen zu lockern. Viele Experten sehen das nicht anders.

  10. Kathrin 3 Jahren vor

    Hallo,
    dürfen denn geimpfte, externe Fotografen wieder in die Kitas?
    Bspw. während der Betreuungszeit und innerhalb der Räumlichkeiten?
    … und wie sieht es in den Kitas aus mit kleinen Weihnachtsfeiern mit den Eltern und Geschwistern innerhalb der Kita-Räumlichkeiten?
    Dürfen auch die so genannten Oma-Opa-Nachmittage wieder stattfinden (unter der 3G-Regelung)?
    Vielen Dank

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Kathrin,

      § 3 der Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 19. Oktober 2021 gestattet den Zutritt zur Kita nach 3G. Der geimpfte Fotograf darf demnach in der Einrichtung fotografieren.

      Analog gilt das für geimpfte, getestete oder genesene Großeltern.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  11. Katja 3 Jahren vor

    Hallo Herr Schiebel,

    bleiben die Tests für ungeimpfte Schüler:innen über 12 Jahre weiterhin grundsätzlich kostenfrei bis zum vollendeten 18. LJ? Also unabhängig von der Impfempfehlung für Kinder ab 12?
    Danke für Ihre Antwort
    Katja

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katja,

      ja, die Tests in Schulen bleiben für Schülerinnen und Schüler kostenfrei.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  12. Peter Unlustig 3 Jahren vor

    Kinder unter 12 Jahren haben noch immer kein Impfangebot erhalten. In wenigen Wochen könnte die Impfung auch für Sie zur Verfügung stehen. In wie fern ist es im Interesse der Kinder, dass nach 2 Jahren Maßnahmen und Einschränkungen, jetzt, wo alle Erwachsenen ein Impfangebot erhalten haben und es primär um Ihren eigenen Schutz geht, Maßnahmen zurückgenommen werden?

  13. Annett L. 3 Jahren vor

    Warum werden den Kindern nur Nasal-tests kostenlos bereitgestellt?
    Bzw. Nur bei Vorlage eines ärztl. Attests auch der Spucktests.
    Warum sind diese nicht frei wählbar und warum muss ich die Spucktests dann trotzdem alleine bezahlen?
    Tuhe dies bereits seit April für 3 Kinder! Wo bekomme ich diese Kosten erstattet?

  14. K. 3 Jahren vor

    In der neuen Verordnung ist geregelt, dass der MNS entfallen kann, wenn ausschließlich geimpfte und genesene Personen anwesend sind. Also 2G. Was soll das praktisch bewirken? Den Druck auf ungeimpfte Schüler und Mitarbeiter erhöhen? Ich möchte mir solche Diskussionen in den Klassen und Lehrerzimmern nicht vorstellen.

  15. Lesch Anja 3 Jahren vor

    Gilt noch die Regelung, dass sobald 2 oder mehr Kinder aus einer Klasse einen positiven Schnelltest hatten, die Klasse in Quarantäne muss?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Anja Lesch,

      die Quarantäneentscheidungen werden in den jeweiligen Gesundheitsämtern gefällt. Das Kultusministerium orientiert darauf, den Quarantäneumfang auf ein Minimum – etwa die direkten Banknachbarn und Kontakte des infizierten Kindes in der Klasse – zu beschränken.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Fragensteller 3 Jahren vor

      Lieber Herr Schiebel,

      wichtige Nachfrage, auch wenn am Ende des GEsundheitsamt entscheidet:
      Wie soll das in der Praxis funktionieren? SuS mischen sich in Pausen. In Sportkursen. Je nach Schule auch in Sprachkursen, in Ethik und Religion, in Profilunterricht, in Arbeitsgemeinschaften, in Schwimmunterricht usw. usw., in Arbeitsphasen wie Gruppenarbeit etc. – die direkten Banknachbarn o.ä. in Quarantäne ist somit 100% herumstochern im Nebel, da keine Lehrkraft von Beginn bis Ende einen Überblick behalten KANN, ob und wer sich für wie lange mit wem und wo „mischt“. Was soll diese Vorgabe also in der Praxis bringen, wie soll damit ein Gesundheitsamt arbeiten?

  16. Privat 3 Jahren vor

    Eltern dürfen erneut nicht mitbestimmen, da Schulbesuchspflicht. Geimpfte und Genesene werden wieder nicht getestet, obwohl auch sie das Virus weitertragen können. Und dann fällt auch noch die Maske. In einer Zeit, wo die Zahlen steigen und Sachsen dabei auf den forderen Plätzen steht. Aber Schulen sind ja sichere Orte… Sicher ist nur, dass der Winter erst kommt. Ich bin gespannt, wie man dann zurückrudert und mit welcher Begründung.

  17. Ole Schulz 3 Jahren vor

    Hallo! Ich habe eine Frage dazu: besteht laut neuer Verordnung dann in den Grundschulen weiterhin Maskenpflicht auf den Gängen und wie sehen die Regelungen für die Hofpausen an Grundschulen aus, gibt es da immer noch getrennte Gruppen bzw. Bereiche? Vielen Dank und viele Grüße Ole

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Ole Schulz,

      laut § 4 der Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 19. Oktober gilt die Maskenpflicht weiterhin auf den Gängen sowie in Umkleideräumen, nicht jedoch auf dem Außengelände von Schulen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Gruppentrennung ist nicht mehr vorgesehen.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  18. Grundschullehrerin 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    welcher Zweck wird in der Grundschule mit einer Maskenpflicht auf dem Gang verfolgt? Die Kinder aller Klassen mischen sich auf der Hofpause, in den Ganztagsangeboten, in den Horträumen und beim Mittagessen. Überall dort wird keine Maske benötigt, auf dem Gang aber schon.
    Im Konzept der festen Gruppen hat sich mir der Sinn erschlossen, jetzt aber nicht mehr.
    Die Kinder bringen teilweise tage-, wenn nicht gar wochenlang die gleiche Maske mit. Einige sehen aus, als ob einen der Dreck und die Keime gleich anspringen. Von Gesundheitsschutz kann man da nicht mehr reden. Noch dazu sind die Masken andauernd weg. Das heißt dann, dass ich als Lehrerin eine neue Maske zur Verfügung stelle, denn nur die wenigstens Kinder haben Ersatz mit. Wo nehmen ich diese dann her? Aus meinem privaten Budget, weil das Schulbudget mittlerweile so gekürzt wurde, dass wir als Schule keine Reservemasken für Kinder mehr kaufen können. Und den Kindern eine FFP2 Maske für Erwachsene aufzusetzen, macht ja gar keinen Sinn. Davon hätten wir aber genug.
    Ich bin wirklich für den Gesundheitsschutz, aber eben nur, wenn er Sinn macht. Und hier sehe ich den Sinn leider nicht mehr.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Grundschullehrerin,

      die Maskenpflicht auf den Gängen könnte man damit begründen, dass trotz Durchmischung innerhalb der Klassenstufen wenigstens die Virenübertragung bei der Begegnung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Klassenstufen eingeschränkt werden kann.

      In Folge einzelner beschmutzter oder „fehlender“ Masken deren Nutzen anzuzweifeln ist möglicherweise der falsche Schluss.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Grundschullehrerin 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Herr Schiebel,
      Sie haben mein Anliegen nicht verstanden. In erster Linie geht es mir darum, dass die Kinder aller Klassen sich auf der Hofpause, in den Ganztagsangeboten, in den Horträumen und beim Mittagessen mischen. Überall dort wird keine Maske benötigt, auf dem Gang aber schon. Diesen Sinn wage ich zu hinterfragen. Wenn sich das Virus auf den Gängen übertragen kann, warum dann nicht in den Horträumen, beim Mittagessen und in den Ganztagesangeboten? Das lässt sich für meine Begriffe nicht mehr glaubhaft erklären.
      Freundliche Grüße

      PS: Im Übrigen kann man auch nicht von „einzelnen“ verschmutzen Masken sprechen. Leider ist es die Mehrheit. Das wird aber schweigend hingenommen, was soll man schließlich dagegen tun?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Grundschullehrerin,

      es geht doch einfach darum, die Vielfalt der Infektionsmöglichkeiten zu reduzieren. Dabei kann man nicht alle Begegnungsmöglichkeiten in der Schule in einen Topf werfen – so wie Sie es in Ihrem Beitrag tun. Dass beim Mittagessen keine Maske zu tragen ist dürfte verständlich sein – ebenso bei der Hofpause, wo der Mindestabstand eingehalten werden soll.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

    • Grundschullehrerin 3 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Schiebel,
      vielen Dank für Ihre überaus höfliche Antwort.
      Ich werfe nicht alles in einen Topf, sondern hinterfragen kritisch. Hofpause mit Mindestabstand kann gern mal in der Grundschule im Regelbetrieb probiert werden. Bei uns mit 300 Kindern und einem Schulhof gelingt dies nicht.
      Wie bereits in meinem ersten Beitrag zu lesen, bin ich durchaus für den Gesundheitsschutz. Sofern die Maßnahmen auch tatsächlich etwas bringen.
      Unsere Schule hält sich auch an die Maskenpflicht im Gang. Dennoch sollte der Sinn zukünftig hinterfragt werden, da in den geschlossenen Räumen der Schule keine Maske getragen werden muss trotz durchmischter Gruppen (s. Horträume mit offenem Konzept).
      Freundliche Grüße

    • Lehrkraft Gymnasium 3 Jahren vor

      Werter Herr Schiebel,
      das Masken- und Maßnahmen-Wirwar – es ist einfach nicht ordentlich zu begründen, sondern einfach nur willkürlich.
      Wenigstens ist amtlich festgelegt, dass beim Essen und Trinken die Maske abgenommen werden darf. Wie grotesk ist das eigentlich – eine Selbstverständlichkeit zu paragraphisieren? Essen und Trinken ist bisher übrigens die einzige Möglichkeit vieler Schüler gewesen, wenigstens beim Kauen mal durchzuatmen und das von 6:30 bis 17 Uhr. Der Schulweg in Bus und Bahn – wo einige Zeit sogar FFP-2-Pflicht bestand – sollte der Fairness halber wenigstens eingerechnet werden. Dann ergibt sich ein viel deutlicheres Bild des Masken-Marathon unserer Kinder. Hoffentlich gibt es im Ministerium wieder genug Ausnahmen von den einzuhaltenden Regeln durch Kinder, dass man so Kinderverachtend beschließen und schreiben kann.
      Werde ich jetzt für meine offene Meinung gesperrt?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lehrkraft Gymnasium,

      über den Sinn der Regelung, dass beim Essen und Trinken die Maske abgenommen werden darf, lohnt keine Diskussion.

      Das Tragen der Masken über einen längeren Zeitraum ist ohne Zweifel eine erhebliche Belastung. Gerade deshalb sind verantwortungsbewusste Lehrkräfte ihrer Aufgabe gerecht geworden, ausreichende Maskenpausen in den Tagesablauf der Schülerinnen und Schüler zu integrieren. Und sie werden dies auch in den verbleibenden 5 Schultagen so handhaben – bis am 8. November die Maskenpflicht im Unterricht entfallen wird.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  19. Daniela 3 Jahren vor

    Hallo, hab ich richtig gelesen, dass die Tests für die Schüler nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gelten? Ein Schüler, der 19 ist muss sich also extra noch einmal testen lassen? Das ist doch Schickane.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Daniela,

      Ihre Vermutung ist nicht richtig. Schülerinnen und Schüler über 18 werden an den Schulen ebenfalls kostenfrei getestet.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  20. Eine Lehrerin 3 Jahren vor

    Wie verhält es sich mit ungeimpften GTA-Leitern? Müssen sich diese testen lassen?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lehrerin,

      während der Betreuungszeiten gilt in der Schule die Testpflicht für ungeimpfte GTA-Leiter ebenso wie für ungeimpfte Lehrkräfte.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  21. A. W. 3 Jahren vor

    Die letzten Wochen waren bereits eine Herausforderung mit Quarantäne, Coronafällen in Klassen, Schulen ect. Jetzt soll das Tragen der Maske nur noch eine Empfehlung sein. Getestet werden nur Ungeimpfte, weil ja Geimpfte immun sind? Damit ist spätestens dann Tür und Tor offen für eine Welle in der ungewiss ist, ob man diese beherrschen kann.
    Wir stehen dieses Jahr viel schlechter da, als letzten Herbst, aber plötzlich ist alles nicht so schlimm.
    Ich bin gespannt, wie das endet, aber eine Ahnung habe ich schon.

  22. Fliege 3 Jahren vor

    Hallo an das Team vom SMK-Blog,
    gilt für Grund- und Förderschulen damit Maskenpflicht im Schulhaus? Und gibt es für Grund- und Förderschulen damit noch die Regelung der getrennten Gruppen bei den Hofpausen, wenn Abstand nicht eingehalten werden kann? Für klärende Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Freundliche Grüße
    R. Fliege

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Fliege,

      bitte lesen Sie dazu die Antwort an Ole Schulz.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  23. Julia 3 Jahren vor

    Ich verstehe nicht, warum die Maskenpflicht im Unterricht jetzt wegfallen muß. Was ist mit den Kindern unter 12, die sich noch nicht impfen lassen können? Die Inzidenzen in dieser Altersgruppe in Sachsen passen nicht zu dieser Entscheidung. Maskenpflicht U12 weiterhin im Unterricht wäre angemessen und sinnvoll und auch noch bis zur Impfmöglichkeit zumutbar.

  24. Mutter + Lehrerin 3 Jahren vor

    Das überhaupt noch an Wechselunterricht gedacht wird, ist skandalös!
    Restaurant, Fußball, Disko – alles geht. Aber Wechselunterricht für Kinder und Jugendliche wird schon vorgeplant.

  25. Grundschullehrerin 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    welcher Zweck wird in der Grundschule mit einer Maskenpflicht auf dem Gang verfolgt? Die Kinder aller Klassen mischen sich auf der Hofpause, in den Ganztagsangeboten, in den Horträumen und beim Mittagessen. Überall dort wird keine Maske benötigt, auf dem Gang aber schon.
    Im Konzept der festen Gruppen hat sich mir der Sinn erschlossen, jetzt aber nicht mehr.
    Die Kinder bringen teilweise tage-, wenn nicht gar wochenlang die gleiche Maske mit. Einige sehen aus, als ob einen der Dreck und die Keime gleich anspringen. Von Gesundheitsschutz kann man da nicht mehr reden. Noch dazu sind die Masken andauernd weg. Das heißt dann, dass ich als Lehrerin eine neue Maske zur Verfügung stelle, denn nur die wenigstens Kinder haben Ersatz mit. Wo nehmen ich diese dann her? Aus meinem privaten Budget, weil das Schulbudget mittlerweile so gekürzt wurde, dass wir als Schule keine Reservemasken für Kinder mehr kaufen können. Und den Kindern eine FFP2 Maske für Erwachsene aufzusetzen, macht ja gar keinen Sinn. Davon hätten wir aber genug.
    Ich bin wirklich für den Gesundheitsschutz, aber eben nur, wenn er Sinn macht. Und hier sehe ich den Sinn leider nicht mehr.

  26. Luise 3 Jahren vor

    Danke. Vielen Dank Herr Piwarz, das die Masken fallen.

  27. Schulträger 3 Jahren vor

    Ist geplant, dass die Regelungen in Bezug auf die Anordnung von Quarantänen für die Mitschüler von positiv gestesten Kindern geändert werden? Bisher war das Tragen eines MNS in weiterführenden Schulen ein wichtiges Kriterium für das Gesundheitsamt, wenn es um die Vermeidung von Quarantänen ging. Wie soll das künftig gehandhabt werden?

    • Lynn Winkler - SMK 2 Jahren vor

      Lieber Schulträger,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wenden Sie sich dazu gern an die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsministeriums: http://www.sms.sachsen.de. Wer in Quarantäne gehen muss, darüber entscheiden nur die Gesundheitsbehörden. Das SMS hat den Gesundheitsämtern Leitlinien an die Hand gegeben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  28. T. 3 Jahren vor

    Hallo vielen Dank für die Information. Was ist mit Festen, wie etwa Lampionumzug oder Weihnachtsmarkt, die nachmittags stattfinden sollen? Können diese stattfinden bzw. welche Regelungen sind da einzuhalten (3G etc.)?
    Vielen Dank

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe oder lieber T.,

      leider sind zu Ihrer Anfrage keine allgemeingültigen Aussagen möglich. Entscheidend sind wo die Veranstaltung stattfindet( im Schulhaus, im Schulgelände oder außerhalb?) und wer daran teilnehmen soll.

      Beste Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel