FAQ: Infektionsschutz

FAQ: Infektionsschutz

Die Öffnung der Schulen und Kitas ruft viele Fragen zum Infektionsschutz hervor. Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Lehrerinnen und Lehrer, des pädagogischen Personals sowie der Schülerinnen und Schüler getroffen? Wir geben einen Überblick.

Wer darf ab 15. Februar auch in die Schulen zurückkehren?

Am 15. Februar 2021 geht die Schule für die rund 151.000 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Grund- und Förderschulen im eingeschränkten Regelbetrieb wieder los. Damit findet eingeschränkter Regelbetrieb bzw. Präsenzbeschulung für folgende Klassen und Abschlussjahrgänge statt:

  • Grund- und Förderschulen der Primarstufe,
  • Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden,
  • Oberschulen (Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang und Klassenstufe 10 im Realschulbildungsgang),
  • Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
  • Berufsschulen ab dem 8. Februar 2021 für Schülerinnen und Schüler in der dualen Berufsausbildung (einschließlich Vorabschlussklassen, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021 am ersten Teil einer in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführten Abschlussprüfung teilnehmen),
  • Berufsfachschulen ab dem 8. Februar 2021,
  • Fachschulen ab dem 8. Februar 2021,
  • Fachoberschulen (Klassenstufe 12),
  • Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),
  • Abendschulen,
  • Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und
  • Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12).

HINWEIS: Ab 22. Februar 2021 werden die Schulen außerdem für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie für Schülerinnen und die Schüler im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr geöffnet.

Warum gibt es an Grundschulen keinen Wechselunterricht?

Für den Besuch der Bildungseinrichtungen gelten strenge Hygieneauflagen. In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und den Schulen der Primarstufe findet nur eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt.

»Wir haben uns bewusst nicht für ein Wechselmodell an Grundschulen entschieden, weil die Schülerinnen und Schüler gerade nach zwei Monaten des häuslichen Lernens ein kontinuierliches, den pädagogischen Anforderungen entsprechendes Lernen dringend benötigen. Ebenso brauchen sie den direkten Austausch mit ihren Lehrerinnen und Lehrern, aber auch mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern. Nicht zuletzt wäre ein Wechselmodell für die Eltern organisatorisch kaum zu bewerkstelligen«, begründet Kultusminister Christian Piwarz das Vorgehen.

Wer muss wann und wo einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal grundsätzlich verbindlich:

  • vor dem Eingangsbereich der Einrichtungen,
  • im Schulgebäude und
  • auf dem Schulgelände.

Der Unterricht und der Aufenthalt im Gruppenraum des Hortes sind davon ausgeschlossen.

Auch auf dem Außengelände von Grund- und Förderschulen sowie von Horten ist beim Aufenthalt unter Beibehaltung der festen Klassen und festen Hortgruppen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht notwendig.

Welche Art Maske muss getragen werden?

Beim Mund-Nasen-Schutz muss es sich nicht um eine FFP2-Maske handeln. Ein OP-Mund-Nasen-Schutz ist ausreichend.

Werden Lehrerinnen und Lehrer mit Masken ausgestattet?

Ja. Mit der weiteren Öffnung der Schulen und dem stufenweisen Übergang zum Präsenzunterricht haben alle Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen Atemschutzmasken (FFP2-Masken oder vergleichbare KN95-Masken) erhalten. Jede und jeder Beschäftigte wurde mit mindestens 40 Atemschutzmasken ausgestattet.

Das gilt auch für das weitere pädagogische Personal.

Muss die Gesundheitsbestätigung weiterhin abgegeben werden?

Am Schulbetrieb dürfen nur Kinder, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal ohne Krankheitssymptome teilnehmen. Entsprechendes gilt für Kindertagesstätten. Eine Gesundheitsbestätigung muss aber nicht mehr vorgelegt werden.

Welche weiteren Maßnahmen gelten?

Die Corona-Schutz-Verordnung sieht die Schließung der Einrichtungen vor, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Dieser Mechanismus greift frühestens ab dem 8. März. Der Präsenzunterricht an Grundschulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Tagen unterschritten wird.

Wer eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung oder eine Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder mit einem zumindest begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.

Aus Infektionsschutzgründen findet der Unterricht an den weiterführenden Schulen in geteilten Klassen statt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Zusätzliche Informationen gibt es auf der Corona-Webseite.

Wer kann sich testen lassen?

Ab 22. Februar 2021 können sich auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie die Schülerinnen und die Schüler im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr sowie Lehrkräfte und pädagogisches Personal, das im Unterricht tätig ist, testen lassen.

Weitere Informationen zur Testmöglichkeit gibt es hier:

Blogbeitrag »Corona-Schnelltests werden fortgesetzt«

Blogbeitrag »Kostenlose Corona-Schnelltests für Schüler und Lehrer«

Lehrerinnen und Lehrer öffentlicher Schulen können sich beim Hausarzt weiterhin einmal wöchentlich kostenlos testen lassen.

Was gilt für Lehrerinnen und Lehrer, die zu einer Risikogruppe gehören?

Hier gelten die getroffenen Regelungen fort: Liegt ein ärztliches Attest vor, ist das Unterrichten im Präsenzunterricht nicht möglich.

Was gilt für Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören?

Weiterhin gilt: Schülerinnen und Schüler, bei denen die körperliche Abwehrfähigkeit gegen eine SARS-CoV-2-Infektion wesentlich verringert ist und wo das Infektionsrisiko innerhalb der Schule und auf dem Schulweg nicht wesentlich reduziert werden kann, können unter den Voraussetzungen des § 2 Schulbesuchsordnung der Schule fernbleiben. Die Schulleitung kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder aus besonderen Gründen auch die Vorlage eines vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen.

Wo gibt es weitere Informationen für Erzieherinnen und Erzieher?

Viele weitere Informationen stellt der Sächsische Kita-Bildungsserver bereit.

 

Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen

 

Elternbrief an alle Eltern von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen sowie der Primar- und Unterstufe an Förderschulen in öffentlicher Trägerschaft

Brief an die Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betreuten Kindern

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

90 Kommentare

  1. Leipzigerin 3 Jahren vor

    An sehr vielen Stellen ist zu lesen und zu hören, dass die Schulöffnung für Grundschulen mit dem Konzept der kleinen und konstanten Gruppen gerechtfertigt wird. Die Idee ist richtig, aber in der Realität nicht immer umzusetzen. An der Schule meines Sohnes sieht es so aus:
    Vormittags Klassenleiterunterricht und ggf. Fachunterricht bei nur wenigen anderen Lehrkräften – wie geplant. Am Nachmittag Hort: dort sieht man sich außer Stande die Gruppen in kleinere Einheiten als Klassenstufen zu teilen, dazu reichen weder Personal noch Räume. Da die Klassenstufe meines Sohnes 6-zügig ist, bedeutet das, er befindet sich in einer Infektionsrisikogemeinschaft mit 150 anderen Kindern. Das fühlt sich nicht richtig an und kann doch so nicht gewollt sein, oder? Und habe ich die Wahl? Soll ich meinem Kind sagen, dass es nach dem Unterricht 11 Uhr nach Hause kommen soll, während seine Freunde in der Schule bleiben und spielen? Und würde das Sinn machen, wenn er während der Schulzeit mit den Kindern zusammensitzt, die nachmittags mit 149 anderen Kindern gespielt haben???

    Und noch ein anderer Punkt zum Thema Wahlfreiheit: Wie frei bin ich in meiner Entscheidung, mein Kind in die Schule zu schicken, wenn die Schule anführt, dass sie es nicht sicherstellen kann, Kinder, die zu Hause bleiben, vollumfänglich am Unterrichtsgeschehen teilhaben zu lassen?

    Weiterhin zum Thema medizinische Masken: die Forderung danach kam sehr spät: Medizinische Kindermasken gibt es zwar in Drogerien und Apotheken, aber wie wird die Verfügbarkeit sein, wenn alle Grundschüler in Sachsen eine Maske brauchen, im besten Falle täglich eine Neue. Außerdem sind die meisten Masken hellblau oder weiß … stellen Sie sich 25 Grundschüler*innen vor, alle mit ähnlichen Masken und eingeschränktem Ordnungssinn … Und wer bezahlt die Masken für Familien mit geringem Einkommen bzw. ALG-II-Bezug? Sollten die Masken nicht im besten Falle über die Schulen zur Verfügung gestellt werden?

    Wer hat sich das bloß ausgedacht? Mir erscheinen die Ideen, auf denen die Schulöffnung beruht, angesichts unserer konkreten Situation sehr realitätsfern und nicht zu Ende gedacht!

  2. Heinrich 3 Jahren vor

    Hallo,

    dass ab Morgen in den Geundschulen die Kinder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, sickerte leider mehr oder weniger nur über die Allgemeinverfügung durch.
    Die derzeit verfügbaren Modelle sind aber für Kinder ungeeignet und viel zu groß, sodass eine Bedeckung der gewünschten Stellen nicht gewährleistet ist. In Drogeriemärkten sind die Kindwrmadken ausverkauft.
    Da zuvor Stoffmasken und diverse andere Modelle vom LaSub für die Schüler gestellt wurden, möchte ich gern Anfragen, ob die Schüler nicht geforderten Masken zur Verfügung gestellt bekommen?

  3. Bob 3 Jahren vor

    Werden Schülerinnen und Schüler mit Masken ausgestattet?

  4. P. Sandner 3 Jahren vor

    Sehr geehrte politische Vertreter,
    bitte teilen Sie uns mit, wo medizinische MNS in Kindergröße zu bekommen sind, die ihnen wirklich passen und nur so einen ausreichenden Schutz bieten. Besonders bei den Kleinen pfeift der Atem an allen Seiten heraus, egal wie eng man den Gummi knotet.
    Gesundheitliche Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo P. Sandner,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Medizinische Masken gibt es auch für Kinder, zum Beispiel in Drogerien oder Apotheken.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. Christine 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK,
    wie genau ist die Maskenpflicht im Unterricht an Gymnasien geregelt? Es gibt dazu unterschiedliche Aussagen. Herr Piewarz sprach im Interview von Maskenpflicht im Unterricht für die Schüler der Sekundarstufe 2. In der Verfügung steht, Maskenpflicht im Unterricht nur dann, wenn der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Das bedeutet, dass sich z. B. 15 Schüler im Alter von 17 bis 18 Jahren gemeinsam mit einem Lehrer oder einer Lehrerin in einem Klassenraum befinden o h n e Maske. Der Lehrer trägt eine FFP2 Maske für maximal 75 Minuten laut Arbeitsschutz und ist danach den Aerosolen ausgesetzt. Das Konzept des regelmäßigen Lüftens funktioniert bei den derzeit herrschenden Temperaturen nicht. Wo bleibt die Fürsorgepflicht für die Lehrer?
    Bitte schreiben Sie nicht als Antwort, dass jeder Lehrer das Tragen der Masken von seinen Schülern verlangen kann. Das kann er nämlich nicht, wenn es nicht so in der Verordnung steht.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Christine,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn es Fragen zur Maskenpflicht gibt, gern auch direkt in die Corona-Schutz-Verordnung schauen: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-02-12.pdf.

      Zum Thema „Lüften in Schulräumen“ gern auch an dieser Stelle noch ein paar Worte. Dazu hat sich die Kultusministerkonferenz im Rahmen eines Fachgesprächs beraten lassen, an dem neben den Experten sowohl Vertreterinnen und Vertreter von GEW, VBE und BER also auch der kommunalen Spitzenverbände zugegen waren: Die Experten waren sich einig, dass das Lüften in Schulräumen ein unverzichtbarer Bestandteil im Gesamtpaket der allgemein geltenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zur Reduzierung des indirekten Infektionsrisikos mit dem Coronavirus ist. Laut Experten besteht auch keine Gefahr, dass sich Lehrerinnen und Lehrer, Kinder und Jugendliche durch das Stoßlüften bei niedrigen Temperaturen erkälten könnten. Anbei die Handreichung zum Lüften vom Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen. Hier wird auch darauf eingegangen, dass technische Geräte das Lüften nicht ersetzen können. Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3 – 5 Minuten ausreichend.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Michaela Hanschur 3 Jahren vor

    Hallo und guten Tag, gerne würde ich wissen wollen, wieso immer die Rede davon ist das Kinder und Jugendliche ab 15.02.2021 wieder in die Schule gehen können. Sie meinen wohl Kinder und Abschlußklässler. Aber was ist den mit den Jugendlichen der 5.-10. Klassen? (Gymi) Von dieser Gruppe ist überhaupt noch keine Rede, haben diese nicht auch das Recht nach Monaten Schulabstinenz auf erwas Normalität?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Michaela Hanschur,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Ich weiß, es gibt von vielen den Wunsch, dass auch alle anderen Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen zurückkehren können. Auch wir würden allen Schülerinnen und Schülern sehr gern wieder den Zugang zu den Schulen und damit zum Präsenzunterricht ermöglichen. Leider ist das im Moment noch nicht möglich. Hier müssen wir die weiteren Entwicklungen abwarten und noch ein wenig Geduld aufbringen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  7. Katja 3 Jahren vor

    Einige dieser Aussagen sind mir ein Rätsel: Man wollte einen Flickenteppich in Sachsen vermeiden, weshalb alle Grundschulen und Kitas am 15.2. unabhängig der Inzidenz öffnen. Aber ab 8.3. ist ein Flickenteppich mit geschlossenen Einrichtungen kein Problem (und erwartbar)?
    Eltern wird 2 Monate lang und zwischendurch immer wieder (Quarantäne) zugemutet, ihren Alltag, Homeschooling und Arbeit zu organisieren, aber Wechselunterricht mit bestenfalls festgelegten Unterrichtstagen/-zeiten können Eltern nicht bewerkstelligen? Welche Sicht hat Herr Piwarz bitte auf die Eltern? Absehbare, aber nicht planbare Quarantäne oder Krankheit erscheinen mir jedenfalls als schlechtere Alternative mit größerer Gefahr…
    Anschließend würde mich interessieren, warum es keine (freiwillige) Testmöglichkeit für Schüler gibt, die ja häufiger unbemerkt infiziert sind?

  8. M. Brandner 3 Jahren vor

    Zum Verständnis: Ab dem 8. März können Schulen wieder schließen, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Der Vogtlandkreis liegt mit einer Inzidenz von 114,6 und der Landkreis Leipzig mit einer Inzidenz von 103,6 (Stand heute) derzeit noch darüber. Die Schulen in diesen Landkreisen öffnen trotzdem am kommenden Montag. Wäre es aber einen Monat später, nach dem 8. März, müssten die Schulen dort schließen. Ist das nicht unlogisch?

  9. Birgit Schimmel 3 Jahren vor

    Heißt das, dass die Inzidenzwerte der letzten 7 Tage von weit über 140 z.B. im Vogtlandkreis bei der Öffnung der GS ab Montag ignoriert werden und entgegen der stufenweisen Strategien des Landes durch das SMK entschieden wurde ?

  10. Karla Becker 3 Jahren vor

    Ich hätte gern mal gewusst, wo die 40 FFP2-Masken geblieben sind, mit denen Sie Lehrer ausgestattet haben. Bei uns sind nur 10 Stück pro Kollege angekommen.

  11. Lange 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mich würde ein Statement vom SMK bezüglich abgeordneter Lehrer interessieren. Man liest ja immer „eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen“.
    Persönlich gehe ich ab Montag in 2 Schulen und habe bis zum Ende der Woche in 4 Klassen unterrichtet. So stelle ich mir Infektionsschutz nicht vor.

    Freundliche Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Lange,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu bitte direkt Kontakt mit Ihrem zuständigen LaSuB aufnehmen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  12. Nadine 3 Jahren vor

    Habe, wie alle meine Kolleginnen, nur 10 Masken bekommen.

  13. Lydia 3 Jahren vor

    Warum sollen die Kinder in der Grundschule einen medizinischen Mundschutz tragen? Meines Wissens gibt es OP oder ffp2 Masken nur in Erwachsenengrößen. Sind Stoffmasken, die dafür richtig sitzen, nicht effektiver?

  14. Mutter einen Grundschülers 3 Jahren vor

    Laut Ihren Auführungen müssen die Kinder einen medizinischen MNS tragen. In Schulbrief unserer Grundschule steht nur Nasen-Mund-Bedeckung.
    Die festen Gruppen sind in der Schule zwar klassenweise, allerdings im Hort ist dann der ganze Jahrgang der Klassen 1 (a-d) eine Gruppe, das sind in ca. 80 bis 100 Kinder wenn alle gehen. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass man so vor einem eventuellen Personalmangel vorbeugen will. Und dass man dokumentieren wird wer mit wem spielt.
    Das ist doch nicht realistisch und man könnte immer noch Gruppen zusammenlegen, wenn man dann Personalausfall hat.
    Es geht vor allem um Prävention….ich will erst gar nicht, dass mein Kind sich ansteckt.
    Leider kann ich mein Kind auch nicht nur in die Schule gehen lassen, da sich ja wieder hier alle aus dem Hort mischen.
    Ich fände einen MNS im Unterricht sehr sinnvoll und auch vertretbar. In Bayern z.B. wurden und werden wieder Masken von den Grundschülern getragen. Und dort wird auch an den GS im Wechselunterricht gelehrt. So kann man die Gesundheit der Kinder schützen!!!

    Warum müssen sich die Grundschulen nicht an Ihre Vorgaben bzgl. medizinischem Mundschutz halten?
    Warum schreiben Sie keinen MNS im Unterricht vor? insbesondere wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

  15. Lehrerin 3 Jahren vor

    Wieso werden wir Lehrer mit KN95 GB 2626-2006 Masken ausgestattet, vor denen selbst Gesundheitsämter warnen (siehe Schleswig Holstein) ?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lehrerin,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Uns ist nicht bekannt, dass Masken mit einem gefälschten Siegel im Umlauf sind. Die Schutzmasken für unsere Lehrerinnen und Lehrer bestellen wir in der zentralen Beschaffungsstelle (Innenministerium). Bei den an die Schulen ausgelieferten Masken handelt es sich um Schutzmasken mit der Kennzeichnung „KN95“. Diese besitzen die gleiche Schutzwirkung wie die FFP2-Masken mit CE-Siegel.

      Der große Unterschied zwischen FFP2 und KN95 ist, dass die Filterleistung von

      – FFP2 sowohl mit einem ölhaltigen, als auch mit einem wassergetragenen Aerosol getestet wird,
      – KN95 hingegen nur mit einem wassergetragenen NaCl-Aerosol geprüft werden muss.

      In der „FFP2-Norm“ ist eine Filterleistung für die vorgeschriebenen Testmedien von mindestens 94 Prozent vorgeschrieben, für KN95 muss die Filterleistung für das vorgeschriebene Testmedium hingegen mindestens 95 Prozent betragen.

      Da sich das Virus in einer wässrigen Atmosphäre verbreitet, sind die Anforderungen der o. g. Norm mit Blick auf die Verhütung einer Infektion mit SARS-CoV-2 sogar strenger.

      Hinzu kommt, dass die ausgelieferten Masken alle einer Qualitätssicherung unterzogen wurden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  16. Lehrerin 3 Jahren vor

    „Die Corona-Schutz-Verordnung sieht die Schließung der Einrichtungen vor, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Dieser Mechanismus greift frühestens ab dem 8. März.“
    Wieso gilt das erst ab 08. März. Da wird jetzt z. B. eine Schule geöffnet, die in einer Gemeinde mit einer Inzidenz von knapp 200 liegt. Ist das erst ab 08. März gefährlich?

  17. Cornelia Ebers 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK-Team, leider kann ich unter den Block zur Öffnung der Primarstufe nichts mehr schreiben, aber mein Thema passt auch zum Infektionsschutz. Im Block zur Primarstufe heißt es:
    „An den Grundschulen und im Primarbereich der Förderschulen soll der Unterricht durchgehend im jeweiligen Klassenraum in der konstanten Zusammensetzung der Klasse realisiert werden.“
    Wie kann es dann sein, dass es im Hort zu einer übergreifenden Betreuungen kommt. Das führt das o.g. Konzept ad absurdum! Mein Sohn geht in die 1a. Diese wird im Hort auf Grund Platz- und Personalmangels auf die restlichen 4 ersten Klassen (b-e) aufgeteilt und sitzen am Folgetag alle wieder zusammen in einem Zimmer. Es würde also auch keinen Sinn machen meinen Sohn nur vom Hort abzumelden. Aus meinem Bekanntenkreis habe ich gehört, dass auch in anderen Schulen im Hort ganze Jahrgangsstufen zusammengefasst werden. Da liegt der Kreis der betroffenen Kinder bei >100!! Unser Hortleiter hat mir auf meine Bedenken geantwortet, dass eine Kontaktverfolgung gewährleistet wäre. Mir geht es aber um den Infektionsschutz. Was nützt es mir im nachhinein zu erfahren von wem man sich angesteckt hat!! Gibt es eine vorgegebene maximale Gruppengröße?
    Auch die Kita meiner Tochter legt das Thema Gruppenbetreuung meiner Ansicht nach sehr weit aus. Dort ist normalerweise ein offenes Konzept vorgesehen und jetzt soll es 1 Krippengruppe und 2 Kitagruppen geben. Hier liegt die Verteilung zwar unter 100, ist in meinem Augen aber nicht viel besser. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und mit freundlichen Grüßen Cornelia Ebers

  18. Susanne Gaudlitz 3 Jahren vor

    Ist das ein Schreibfehler, wenn von mindestens 40 Masken für Lehrer die Rede ist? Ich habe bis jetzt 4 (vier) bekommen.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Susanne Gaudlitz,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. 40 ist korrekt. Die Masken wurden in der vergangenen Woche ausgeliefert. Witterungsbedingt kann es im Einzelfall zu einer Verzögerung gekommen sein. Wenn sich Ihr Anliegen inzwischen nicht schon geklärt haben sollte, gehen Sie bitte auf den zuständigen Standort des LaSuB zu. Die Kolleginnen und Kollegen helfen gern weiter.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  19. Kerstin Mehner 3 Jahren vor

    „Alle Beschäftigten wurden mit mindestens 40 Atemschutzmasken ausgestattet.“ Sie verweisen hierbei auf die Ausgabe von FFP2 oder vergleichbarer Masken. Wie werden die Hortnerinnen und Hortner geschützt? Hier muss die Initiative vom Kultusministerium ausgehen, denn die Öffnung der Horte findet aufgrund der Beschlüsse des Kultusministeriums statt. Eine Empfehlung an die Träger entspricht hier nicht der Notwendigkeit, letztlich auch nicht in Bezug auf die Gleichbehandlung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kerstin Mehner

  20. Alexa Löbrich 3 Jahren vor

    Mich interessiert brennend, wie die Versorgung mit Mundschutz für Erzieherinnen und Kinder geregelt wird. Die FFP2 Masken vom Landratsamt für jeden eine Maske!!! war schon ausgesprochen frech. Die Masken enthielten noch nicht mal eine deutsche Anleitung oder waren einzeln verpackt.
    Es reicht uns ein OP Mundschutz. Und wie sieht es .it den Kindern aus?
    Wir wünschen u s eine Gleichbehandlung im Primarbereich und auch eine ausreichende Versorgung der Kinder!!!

  21. Uwe Dulz 3 Jahren vor

    Zitat: „Die Corona-Schutz-Verordnung sieht die Schließung der Einrichtungen vor, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Dieser Mechanismus greift frühestens ab dem 8. März.“
    Könnte mir bitte jemand die Logik hinter dieser Terminsetzung erklären? Oder gibt es vielleicht eine Studie die belegt, dass bis zum 08.03.2021 Kinder und ihre Familien von einer Inzidenz über 100 nicht betroffen sind?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Uwe Dulz,

      vielen Dank für Ihre Anmerkung. In der Corona-Schutz-Verordnung (§5a, Absatz 5) heißt es wörtlich: „Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einem Landkreis oder in einer Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge überschritten, ist die Präsenzbeschulung und Kindertagesbetreuung (…) in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt ab der jeweils folgenden Woche unzulässig, frühestens jedoch ab dem 8. März 2021 bezüglich des Zeitraums ab dem 1. März 2021.“

      Was heißt das? Die Folgenwirkung von jeglichen Öffnungen sind in der Regel 10 bis 14 Tage nach Inkrafttreten der Regelung zu beobachten. Daher wird die Entwicklung der Inzidenzen ab dem 1. März, sprich 14 Tage nach Öffnung der Grundschulen und Kitas, über fünf Tage beobachtet, um frühestens zum 8. März mögliche regionale Schließungen von Einrichtung vorzunehmen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  22. K. Eckstein 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    wie wird ab Montag mit Kindern der Grundschule verfahren, die keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bei sich haben? Die Mitteilung dieser Maßnahme am Freitag Abend war sehr kurzfristig.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe K. Eckstein,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Diejenigen, die keinen Mund-Nasen-Schutz organisieren konnten und mit einer Stoffmaske zur Schule gekommen sind, werden belehrt und bekommen Gelegenheit, diesen bis morgen zu besorgen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. Lehrerin 3 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,
    Ich bin Grundschullehrerin. Es ist schade, wie in Sachsen mit Lehrern umgegangen wird, wenn der Hinweis für das Tragen der medizinischen Masken am Freitag Abend kommt, fühle ich mich nicht wertgeschätzt. Das heißt für uns, dass wir wieder am Wochenende arbeiten Elternbriefe verfassen, Homepage aktualisieren usw.
    Nun zu meinen Fragen. Was wird mit den Schülern, die keine medizinischen Masken tragen? Sollen wir diese Kinder wieder abholen lassen? Sollen sie in einen Quarantäneraum? Wer betreut sie dort? Leider ist unser Personalschlüssel aktuell gering, so dass es gerade möglich ist, in jeder Klasse eine Lehrkraft zu haben. Was passiert mit den getragenen Masken? Dürfen diese im Restmüll entsorgt werden? Wir haben auch so einige verhaltenskreative Kinder. Diese verweigern oft das Tragen der Masken im Gang und die Eltern sind oft über mehrere Stunden nicht erreichbar. Gibt es für diesen Fall Regelungen?
    Gern würden wir uns als Kollegium regelmäßig wöchentlich testen lassen. Woher bekommen wir die Schnelltests? Wir hatten uns am Freitag bei verschiedenen Apotheken erfolglos erkundigt.
    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Lehrerin,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Zur Zeitschiene habe ich mich in früheren Beiträgen schon öfter mal geäußert, deshalb möchte ich an dieser Stelle gern darauf verweisen. Die neue Corona-Schutz-Verordnung wurde am vergangenen Freitag beschlossen. Deshalb konnten die detaillierten Informationen auch erst an diesem Tag veröffentlicht werden. Das steht nicht im Zusammenhang mit der Wertschätzung unserer Lehrerinnen und Lehrer. Zu Ihren Fragen: Inzwischen haben Sie sicher schon unseren entsprechenden Beitrag gelesen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/17/faq-masken-umgang-mit-medizinischem-mund-nasen-schutz-in-der-schule/.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  24. T. Land 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK,

    könnten Sie bitte die Namen der Wissenschaftler nennen, die Schnelltests erst ab Klasse 8 empfehlen? Ich wäre auch für eine Quelle zur altersspezifischen Sensitivität sehr dankbar. Ich bin erstaunt, dass in Österreich die Schnelltests auch bei Grundschulkindern eingesetzt werden und im RKI-Artikel zu Schnelltests vom 23.12.2020 nichts zur Sensitivität nach Alter steht.

  25. Roswitha Herrmann 3 Jahren vor

    Ich vermisse eine klare Aussage zu privaten Einrichtungen der Schülerhilfezentren. Darf geöffnet werden oder nicht?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Roswitha Herrmann,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu sind wir leider nicht der richtige Ansprechpartner. Aber die Schülerhilfezentren sind weiter geschlossen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  26. Gudrun 3 Jahren vor

    Eingeschränkter Regelbetrieb im Kiga ist leider nur bedingt möglich. Das schreibt sich zwar gut in Verordnungen ist aber in der Realität nicht ganz umsetzbar, dazu fehlt leider das Personal.
    Ich freue mich für die Kinder, dass sie wieder in die Einrichtungen kommen dürfen und natürlich für die Eltern, die ja endlich von ihren liebenden Kindern entlastet werden.
    Ich bin traurig, dass wir als pädagogische Fachkräfte weiterhin ungeschützt, ungetestet und ungeimpft arbeiten dürfen.
    Hoffentlich geht das gut.
    Übrigens ist das nun mein 4. Versuch einen Kommentar abzugeben.
    Bisher wurde keiner veröffentlicht.

  27. Susann Pasztor 3 Jahren vor

    Es gibt kostenlose Tests für Lehrer und Erzieher. Wo bleiben die Testmöglichkeiten für Tagesmütter? Kinder, die sich hier möglicherweise infizieren haben möglicherweise Geschwisterkinder, die in die Grundschule oder Abschlussklassen gehen, ode er Eltern in sensiblen Berufen (Pflege, schuldienst usw.)?

  28. T W 3 Jahren vor

    Unter den aktuellen Informationen „FAQ Infektionsschutz in Kita und Schule“ steht das die Primarstufe vom MNS ausgenommen ist.
    Hier steht nun wieder das einer getragen werden muss.
    Könnt ihr euch mal entscheiden, hier weiß wieder eine Hand nicht was die andere macht.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo T W,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider kann ich nicht nachvollziehen, auf welche FAQ Sie sich beziehen. Die aktuellen Regelungen werden von uns entsprechend veröffentlicht.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  29. Beate Gebauer 3 Jahren vor

    Ich hätte gern gewusst, wie viele Lehrer 40! Atemschutzmasken bekommen haben.

  30. Jens Wittek 3 Jahren vor

    Hallo mal eine Aktuelle Frage wenn durch Baumängel die Schule ausgelagert werden muss und die Kinder in der Grundschule mit dem Schulbus fahren müssen sowie das Tragen einer Medizinischen Maske vorgeschrieben wird ist dann in anbetracht der Schulpflicht dann das Land Sachsen verpflichtet die Kosten für die Masken zuübernehmen ?

    Danke für eine Antwort

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Jens Wittek,

      vielen Dank für Ihre Frage. Nein, die Kosten werden nicht übernommen. In der Schule (Schulgelände) müssen die Kinder auch eine medizinische Maske tragen, unabhängig vom Schulbus.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  31. Annett Regitz 3 Jahren vor

    Ich arbeite an der Semper Oberschule und bin durch meinen Unterricht in den Abschlussklassen seit Wochen täglich mit mehr als 50 Haushalten in Kontakt.
    Wir haben weder FFP2- noch KN95-Masken bekommen – nicht eine, von 40 gar nicht zu reden
    Wir werden also auch hier wieder benachteiligt…

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Annett Regitz,

      vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Semper Oberschule (ich vermute in Dresden) um eine Schule in freier Trägerschaft handelt. Auch hier können die Arbeitgeber beispielsweise MNB zur Verfügung stellen. Der richtige Ansprechpartner ist der zuständige Arbeitgeber.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  32. Andreas Müller 3 Jahren vor

    Guten Abend!
    Werden die Kinder ab 15.02 mit Masken ausgestattet? Oder liegt das in der Verantwortung der Eltern?
    Viele Grüße
    Andreas Müller

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Andreas Müller,

      vielen Dank für Ihre Frage. Richtig, das liegt in der Verantwortung der Eltern.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  33. Susa 3 Jahren vor

    Warum wurde die Gesundheitsbestätigung ganz rausgenommen? Nun bringt jeder erst recht sein angeschlagenes Kind?
    Gerade im Bereich Kita/Krippe, wo kein wirklicher Schutz möglich ist. Sind Ihnen unser Leben und unsere Gesundheit so egal?

  34. Ursula T. 3 Jahren vor

    Hallo guten Abend, wie verhält es sich während dem aussetzen der Präsenzpflicht, wenn mein Sohn zu Hause bleibt? Muss er dann zu Klassenarbeiten in die Schule?

  35. Loredana Schmidt 3 Jahren vor

    Hallo, sind sie sicher das ihre Darstellung das ein OP-Mund-NasenSchutz getragen werden kann richtig ist. In der Verordnung ist zu lesen das in Schulen und auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Dies kann demnach dann auch eine Stoffmaske sein und das ist schon schlimm genug.

  36. Erzieherin 3 Jahren vor

    Hallo, sind sie sicher das ihre Darstellung das ein OP-Mund-NasenSchutz getragen werden kann richtig ist. Im der Verordnung ist zu lesen das in Schulen und auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Dies kann demnach dann auch eine Stoffmaske sein und das ist schon schlimm genug.

  37. Grit 3 Jahren vor

    Das Personal in den Horten hat bisher keinen Mund-Nasen-Schutz erhalten sondern sich diesen immer selbstständig und auf eigene Kosten besorgt. Soll sich das jetzt ab Montag ändern? Wird uns jetzt auch Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt? Bis heute haben wir keinen Mund-Nasen-Schutz erhalten. Ist dafür der Träger der Horte verantwortlich oder tragen das weiterhin die Erzieher aus eigener Tasche?
    Zudem ist es schwierig zu organisieren, wenn die Information Freitag Abend online geht und die Regeln ab Montag gelten!

  38. Andrea 3 Jahren vor

    Warum gilt ab 08.03. die Inzidenz-Regelung mit 100, obwohl bereits jetzt noch in Sachsen Landkreise diese Grenze überschreiten. Das widerspricht sich ja total.

  39. Daniel Riemer 3 Jahren vor

    Hallo
    Wann gehen die Schüler, ab der Klassenstufe 5 , wieder in die Schule??????????

  40. F. Schubert 3 Jahren vor

    Medizinische Masken für Grundschüler? Das ist doch weder praktisch noch sicher? Erstens viel zu groß für die kleinen Köpfe, und zweitens werden Kinder die nie korrekt aufsetzen. Greifen sich dann viel zu oft ins Gesicht… Wer ist dann noch geschützt? Und wer bezahlt das den Eltern? Man sollte doch öfter eine neue nehmen, oder? Theoretisch…

  41. Conny 3 Jahren vor

    Guten Abend,
    Warum ist es nicht möglich Erzieher/innen 2 x wöchentlich zu testen? Haben wir kein Recht auf Gesundheitsschutz? Die Öffnung der Kitas steht doch auch im Vordergrund.
    Mit freundlichen Grüßen !
    Conny

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Conny,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich weiß, hier kommt es öfter zu Missverständnissen. Deshalb gern noch einmal ein paar ausführlichere Worte dazu: Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern. Dieser Fürsorgepflicht kommt der Freistaat Sachsen gegenüber seinen Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen nach. Denn: Diese Lehrerinnen und Lehrer sind beim Freistaat Sachsen angestellt. Erzieherinnen und Erzieher hingegen sind bei freien Trägern bzw. den Kommunen angestellt. Auch hier können die Arbeitgeber beispielsweise Testmöglichkeiten und MNB zur Verfügung stellen. Dass das funktioniert, zeigt zum Beispiel Parthenstein. Hier sind Schnelltests für die Kolleginnen der kommunalen Kitas und des Horts vorgesehen. Auch in Naunhof gibt es für das Personal freiwillige Corona-Tests. Der richtige Ansprechpartner ist hier der zuständige Arbeitgeber.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  42. Schlegel 3 Jahren vor

    Warum wird in den Grundschulen nicht in geteilten Klassen unterrichtet, wenn der Abstand von 1,5 m nicht möglich ist?

    Schon nach dem letzten Lockdown saßen (zumindest in unserer Grundschule) die Kinder wie gewohnt eng nebeneinander.

    Überall soll man sich an den Abstand halten aber in Grundschulen ist das egal?!

    MfG

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Schlegel,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Dazu möchte ich Sie gern auf die Worte unseres Kultusministers Christian Piwarz aufmerksam machen (Frage „Warum gibt es an Grundschulen keinen Wechselunterricht?“): »Wir haben uns bewusst nicht für ein Wechselmodell an Grundschulen entschieden, weil die Schülerinnen und Schüler gerade nach zwei Monaten des häuslichen Lernens ein kontinuierliches, den pädagogischen Anforderungen entsprechendes Lernen dringend benötigen. Ebenso brauchen sie den direkten Austausch mit ihren Lehrerinnen und Lehrern, aber auch mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern.«

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  43. Suzanna L. 3 Jahren vor

    Liebes Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Das heißt wenn Landkreise vor dem 8.März bei 300 Inzidenz ankommen, wird bis dahin lustig weiter unterrichtet? Diese Regelung ist fürs Ganze nicht zielführend.

  44. Susanne 3 Jahren vor

    Hallo, wie und wann müssen Grundschüler eine Maske tragen? Danke.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Susanne,

      vielen Dank für Ihre Frage. Gern direkt im Beitrag unter der Frage „Wer muss wann und wo einen Mund-Nasen-Schutz tragen?“ nachlesen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  45. Linda Anders 3 Jahren vor

    Könnten Sie die Regel zur Maskenpflicht bei Grundschülern bitte nochmal konkretisieren? Oben steht zum Einen, es bestehe für u.a. Schüler eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken vor Schulgebäuden. Und im nächsten Satz steht, eine Maskenpflicht bestehe nicht auf dem Außengelände von Grundschulen.

  46. Jens Richter (Prima Tandems) 3 Jahren vor

    Fehlt bei der o.g. Stichpunktliste nicht der Hinweis, dass für die Oberschulen nur die Abschlussjahrgänge zurückkehren?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Jens Richter (Prima Tandems),

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Das findet sich quasi im Vorsatz: „Damit findet eingeschränkter Regelbetrieb bzw. Präsenzbeschulung für folgende Klassen und Abschlussjahrgänge statt“.

      Einen schönen Abend für Sie
      Lynn Winkler

    • Elisabeth 3 Jahren vor

      Hallo! Das finde ich auch äußerst irritierend formuliert, zumal bei den anderen Schulformen in Klammern die jeweiligen Jahrgangsstufen geschrieben sind. Einen schönen Abend noch.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Elisabeth,

      vielen Dank für Ihre Bemerkung. Zur Sicherheit habe ich noch eine Klammerbemerkung eingefügt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  47. Christin 3 Jahren vor

    Hallo!
    Müssen Grundschüler auch Masken tragen im Gebäude wenn sie in einer festen Gruppe sind?
    Ist eine Verteilung von Masken auch für freie Schulen geplant?
    Danke.