Ab 8. Februar öffnen Berufsschulen für Abschlussklassen

Ab 8. Februar öffnen Berufsschulen für Abschlussklassen

Der Kreis der Schülerinnen und Schüler, die ihre Schulen wieder besuchen können, wird erweitert.

»Die Aufnahme der Abschlussklassen der beruflichen Schularten ist dringend notwendig, um die Absolventen schnellstmöglich wieder in Präsenzunterricht auf die nahenden Prüfungen vorzubereiten«, begründete Kultusminister Christian Piwarz die Entscheidung.

Wer darf ab 8. Februar auch in den Präsenzunterricht zurückkehren?

Nach den Winterferien ab dem 8. Februar 2021 können nun auch die rund 15.000 Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge an Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen wieder in den Präsenzunterricht. Damit findet die Präsenzbeschulung für folgende Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge statt:

  1. Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden,
  2. Oberschulen,
  3. Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
  4. Berufsschulen ab dem 8. Februar 2021 für Schülerinnen und Schüler in der dualen Berufsausbildung (einschließlich Vorabschlussklassen, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021 am ersten Teil einer in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführten Abschlussprüfung teilnehmen),
  5. Berufsfachschulen ab dem 8. Februar 2021,
  6. Fachschulen ab dem 8. Februar 2021,
  7. Fachoberschulen (Klassenstufe 12),
  8. Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),
  9. Abendschulen,
  10. Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und
  11. Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12).

Aus Infektionsschutzgründen findet der Unterricht in geteilten Klassen statt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Welche Fächer sollen in den Abschlussklassen der Jahrgangsstufen 12 bzw. 13 unterrichtet werden?

Die Abiturientinnen und Abiturienten sollen in den nächsten Wochen die Möglichkeit haben, sich ausschließlich auf ihre fünf Prüfungsfächer konzentrieren zu können. Das gilt für den Präsenzunterricht in den Abschlussjahrgängen 12 an den allgemeinbildenden Gymnasien und 13 an den beruflichen Gymnasien. Unterrichtsangebote über die Prüfungsfächer hinaus sind nicht vorgesehen.

Wie soll der Unterricht für die Vorabschlussklassen 11 bzw. 12 gestaltet werden?

Zum weiteren Unterricht der Jahrgangsstufe 11 des allgemeinbildenden Gymnasiums und der Jahrgangsstufe 12 des beruflichen Gymnasiums laufen derzeit noch Abstimmungen. Solange diese noch nicht abgeschlossen sind, kann in begründeten Ausnahmefällen Präsenzunterricht auch über die Prüfungsfächer hinaus angeboten werden.

NEU: Ab 15. Februar 2021 soll das Unterrichtsangebot für die Jahrgangsstufen 11 am allgemeinbildenden Gymnasium wieder alle Unterrichtsfächer umfassen, da der Unterricht im Kurshalbjahr 11/II bzw. 12/II abschlussrelevant ist**

Welche Regelungen gelten für die Berufsschule?*

Ab dem 8. Februar 2021 bleibt es aufgrund der bestehenden Planung für die 6. und 7. Kalenderwoche bei dem freiwilligen Angebot zum Präsenzunterricht für die Abschlussklassen.

Der Unterricht soll auch hier nur in den prüfungsrelevanten Lernfeldern bzw. Fächern im Sinn der Reduzierung der Präsenz der Schülerinnen und Schüler in der Schule erteilt werden.

Welche Klassen gelten als Abschlussklassen und können ab 8. Februar wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren?

Abschlussklassen sind:

  • die Klassen des 3. Ausbildungsjahres der 3-jährigen Ausbildung
  • die Klassen des 2. Ausbildungsjahres der 2-jährigen Ausbildung sowie
  • die Klassen des 2. Ausbildungsjahres, wenn die Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr am Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung teilnehmen (davon nicht betroffen sind Klassen des 2. Ausbildungsjahres, wenn die Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr an der „Zwischenprüfung“ teilnehmen, weil die „Zwischenprüfung“ keine Auswirkungen auf das Gesamtergebnis der Prüfung hat).

Zu den Abschlussklassen zählen nicht die Klassen des 3. Ausbildungsjahres der 3,5-jährigen Ausbildung.

Welche Regelungen gibt es für Klassen der Berufsvorbereitung und der Beruflichen Grundbildung?

Für die Klassen der Berufsvorbereitung und der Beruflichen Grundbildung (Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr usw.) ist Präsenzunterricht bis auf Weiteres nicht möglich.

NEU: Ab 22. Februar 2021 werden die Schulen außerdem für die Schülerinnen und Schüler im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr geöffnet.**

Was gibt es noch zu beachten (Fachschule bzw. Berufsfachschule)?*

Für Schülerinnen und Schüler, die am bzw. ab dem 8. Februar 2021 außerhalb der Schule in berufspraktischer Ausbildung sind, gilt:

Vom Schuljahresablaufplan soll nicht abgewichen werden. Schülerinnen und Schüler, die in der berufspraktischen Ausbildung sind, können diese weiterhin absolvieren, da auch hier eine berufspraktische Prüfung abzulegen ist. Eine schulorganisatorische Umplanung ist i. d. R. nicht erforderlich.

Wie geht es für alle anderen Schülerinnen und Schüler weiter?

Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.

Weitere Informationen gibt es in unserem Blogbeitrag »Kultusministerium schafft Erleichterungen für Schülerinnen und Schüler«.

* Aktualisiert am 28. Januar 2021.
** Aktualisiert am 15. Februar 2021.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

43 Kommentare

  1. Fragensteller 3 Jahren vor

    Guten Tag.
    Was versteht das SMK unter „begründete Ausnahmefälle“ in Klasse 11 GYM und 12 beruf. GYM?
    „Solange diese noch nicht abgeschlossen sind, kann in begründeten Ausnahmefällen Präsenzunterricht auch über die Prüfungsfächer hinaus angeboten werden.“

    Vielen Dank

  2. Denis 3 Jahren vor

    Hallo, sind mit den Abschlussklassen der Berufsschule nur die Klassen gemeint, die bis zum Sommer ihre Prüfungen ablegen (außer dem 2. Lehrjahr, das Teil 1 ablegt)? Oder sind auch die 3. Lehrjahre der Ausbildungsberufe gemeint, die aufgrund der 3,5 jährigen Ausbildung erst im Winter des nächsten Schuljahres abschließen? Danke

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Denis,

      vielen Dank für die Nachfrage. Wir haben noch wichtige Fragen und Antworten zu den Berufsschulen in den Beitrag aufgenommen. Gern nachlesen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Sehr geehrte Mitarbeiter des SMK,

    was ist mit den Schülern der Abschlussklassen im einjährigen bzw. zweijährigen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an den staatlichen Berufsschulzentren (BSZ), die im Sommer ihren Hauptschulabschluss erreichen sollen? Warum werden diese Klassen nie mit erwähnt oder aufgelistet? Ab wann können diese Schüler im Präsenzunterricht wieder beschult werden? Ab Mo., 08.02.2021, oder ab Mo., 15.02.2021?

    Mit freundlichen Grüßen

    O. Schubert
    Sozialpädagoge im BVJ

    • Dirk Reelfs - SMK 3 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Schubert,
      die Schüler der Abschlussklassen im BVJ können ab dem 8. Februar leider noch nicht in die Schule. Ab wann dieses wieder möglich sein wird, kann ich Ihnen aktuell nicht sagen. Das hängt vom Pandemiegeschehen ab.

      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  4. Matthias Hutka 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ihr schreibt immer von Vorabschlussklassen 11 und 12 in den Gymnasien.
    Was ist mit den Vorabschlussklassen an den Oberschulen? In den Klassenstufe 9 wurde am Anfang des Schuljahres deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um ein sehr wichtiges Schuljahr in Vorbereitung auf die Klasse 10 und die Prüfungen handelt. Warum gibt es für die Klassenstufe 9 der Oberschule nicht die gleiche Voraussetzung wie in den Gymnasien?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Matthias Hutka,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Gern ein paar Worte zur Erklärung: Der Unterschied zum Gymnasium liegt darin, dass dort bereits in der 11. Klassenstufe Punkte eingebracht werden müssen. Deshalb zählen am Gymnasium nicht nur die 12., sondern auch die 11. Klassen zu den Abschlussklassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. Sorgenmama 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    was ist mit den 4.klässlern? Sie sind genau genommen auch Abschlussklassen und stehen vor dem Übergang in eine weiterführende Schule. Bereits in Klasse 3 wurde viel Unterricht verpasst. Eine realistische Einschätzung der Schulleistung und die entsprechende Schulwahl ist kaum möglich. Wann geht es für diesen Jahrgang weiter?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Sorgenmama,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Hier müssen wir schauen, wie sich die Infektionslage entwickelt. Noch können wir dazu keine verlässliche Aussage treffen. Ziel ist es, ab 15. Februar die Grundschulen und Kitas wieder zu öffnen – mit festen Klassen bzw. Gruppen. Aber wie gesagt: Hier müssen wir die Entwicklungen und entsprechenden Entscheidungen noch abwarten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Diana Schröter 3 Jahren vor

    Notbetreuung wird angeboten??? Aber leider nicht für Handwerker, sowie für die komplette Baubranche. Da hoffen wir mal das bei keinen der Leute, die die systemrelevanten Beruf festgelegt haben die Wohnung unter Wasser steht.

  7. Kati L. 3 Jahren vor

    Hallo,
    meine Fachschule sagt, wir stehen noch nicht in den Formularen für die Notbetreuung, somit können sie es nicht ausstellen.
    Wo finden sich die neuen überarbeiteten Formulare?
    viele Grüße
    Kati L.

  8. C. Gottlieb 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    es ist keine normale Zeit und diese Zeit erfordert besondere, konsequente, aus meiner Sicht noch konsequentere Maßnahmen.
    Aber wenn 34% getesteter Schüler der Abschlussklassen ein Inzidenzwert von 200 und ca. 15% der ca. 32000 Lehrer in ganz Sachsen einen Inzidenzwert von 400 aufweisen, Sachsen hingegen offiziell (26.01.21) einen Wert 160 besitzt, dann fällt auf, dass die in Schule Handelnden über diesem Durchschnitt liegen. Wohlgemerkt: Nur die bis jetzt definierten Abschlussklassen.
    Warum werden den Schulen dann Ausnahmeregelungen (siehe unten §3) in der SächsCoronaSchVO vom 26. Januar 2021 zugestanden?
    Und wenn schon für Schulen die Bestimmungen so angepasst werden: Warum können die Grundschulklassen, die 5. und 6. Klassen nicht für den Schulbesuch zugelassen werden?
    Diese Klassenstufen benötigen definitiv den Präsenzunterricht. Oder wie soll ein lesenlernender Schüler LernSax bedienen können, da er die Mails ja schlecht lesen kann? Vom Verschieben von Dateien, dem Bearbeiten von PDF-Dateien (Öffnen-Ausducken-Bearbeiten-Einscannen/Fotographieren-Zurückschicken), dem Problemfeld der Konvertierung von Dateiformaten und dem Nutzen der Mailfunktion gar nicht zu sprechen…

    Schüler von Berufsschulklassen können oftmals aus ganz Sachsen, teilweise aus vier oder mehr Bundesländern kommen. Es ist paradox, wenn zu Recht Einschränkungen in der Bewegung der Bevölkerung im öffentlichen Raum eingefordert werden und man sich nur mit einer Person außerhalb des Haushalts treffen soll, um dann 28 haushaltsfremde Personen aus Sachsen über Stunden in einem Raum zu versammeln. Zumal Berufsschüler in den Ausbildungsbetrieben ja Kontakt mit weiteren Personengruppen haben und die Betriebe jetzt verstärkt ihre Mitarbeiter in das HomeOffice schicken sollen.

    Es gibt keine einfachen Lösungen. Doch für Alternativen und Notfallpläne war über ein Dreivierteljahr Zeit. Und es fehlt mir persönlich oftmals der Realitätssinn für eine praktische Umsetzbarkeit hinter Entscheidungen, die Transparenz, Entscheidungen nachvollziehen zu können und die Konsequenz, Entscheidungen eindeutig zu fällen und zu deren Einhaltung zu kontrollieren. Dies wünschte ich mir. Wenigstens nachlesbar, um es nachvollziehen, verstehen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen
    C. Gottlieb

    PS: Und warum sind Schulen jetzt ausgenommen von Regelungen für den öffentlichen Raum?

    §3 Mund-Nasenbedeckung und Mund-Nasen-Schutz
    (1) Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum besteht, wenn sich Menschen begegnen. Das gilt insbesondere
    1. in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr: […]
    d) in Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die der berufsbezogenen, schulischen oder aka- demischen Aus- und Fortbildung dienen sowie auf deren Gelände, mit Ausnahme des Unterrichts in den Musik- und Tanzhochschulen, […]
    3. beim Aufenthalt in Schulgebäuden, auf dem Gelände von Schulen sowie bei schulischen Veranstaltungen; dies gilt nicht,
    a) wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, …“
    Weiter unten im §3 heißt es dann:
    „ (1c) Beschäftigte müssen in Arbeits- und Betriebsstätten medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tragen,
    1. wenn eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird,
    2. wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder…“
    Selbst bei geteilten Klassen wären dies 140qm große Schulräume – de facto besteht dann also in fast allen Schulräumen die Pflicht zum Maskentragen.
    Und dann folgt:
    „Satz 1 gilt nicht für Beschäftigte in Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung.“

    1,5 Meter Abstand nach ALLEN Richtungen SIND 9 Quadratmeter… Also warum die Ausnahmen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo C. Gottlieb,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu vielleicht zunächst ein paar Worte vorab: Es ist stets unser Ziel, unser Handeln umfangreich und transparent darzulegen und zu erklären. Das geschieht nicht nur online – über unseren Blog, unsere Social-Media-Kanäle, unsere Webseite bzw. die Corona-Webseite der Staatsregierung oder auch in E-Mails –, sondern auch im persönlichen Gespräch am Telefon mit unserer Bürgerbeauftragten, unserer Pressestelle, unseren Fachreferaten. Es gibt hier natürlich auch noch unser Landesamt für Schule und Bildung mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – und selbstverständlich auch unsere Schulen mit ihren engagierten Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrern. Um nur eine Auswahl zu nennen. Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann so den für sich passenden Kanal wählen, um sich zu informieren und Fragen zu stellen. Manchmal müssen wir leider feststellen, dass diese Angebote nicht genutzt werden. Texte werden zum Teil nicht (gänzlich) gelesen, unsere Antworten auf Kommentare nicht zur Kenntnis genommen, ein Klick auf die Webseite wird vermieden. Stattdessen ist der kritische (und manchmal eben unberechtigte) Kommentar schnell zur Hand. Das ist schade. Verstehen Sie mich nicht falsch: Kritik ist stets wichtig – und das Geschilderte gilt selbstverständlich nicht für alle. Wir wissen auch um die derzeitigen, großen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Damit haben wir nicht nur durch unsere Arbeit zu tun und die hundertfachen Anfragen, Nachrichten, Anrufe usw. – hier treffen wir täglich auf Emotionen der unterschiedlichsten Art. Dennoch und vor allem deshalb sind wir der festen Überzeugung, dass der Austausch überaus wichtig ist. So können wir Vorschläge aufnehmen – von denen, die von Entscheidungen unmittelbar betroffen sind – und Verbesserungen schaffen. Entgegen der schon häufiger wahrgenommen Annahme, dass wir die „Basis“ oder den Bezug zur Lebenswirklichkeit verloren hätten, arbeiten wir eben mit jenen zusammen. Wir tauschen uns mit Eltern- und Schülervertretern, mit den Schulen usw. aus. Ein Beispiel: Erst vor ein paar Tagen haben wir erneut darauf aufmerksam gemacht, dass auch der Austausch mit den Elternvertretungen gerade in diesen schwierigen Zeiten wichtig ist und sich alle interessierten Kreiselternräte bei uns melden können und wir dann einen Videotermin mit Kultusminister Piwarz vereinbaren. Wir hinterfragen jede Entscheidung. Jeden Tag. Angefangen bei unserem Kultusminister Christian Piwarz. Denn, wie Sie schon richtig bemerkt haben, sind die Entscheidungen derzeit nicht einfach zu treffen – aber es braucht Menschen, die diese treffen. Das geschieht nicht nebenbei, sondern ist ein stetiger Abwägungsprozess. Leider kann damit nicht jede und jeder Einzelne zu jeder Zeit zufriedengestellt werden. Das liegt in der Natur der Sache.

      Nun zu Ihren Fragen:

      Die Öffnung der Schulen für die Abschlussklassen haben wir zugunsten der Prüflinge und ihrer wichtigen Prüfungsvorbereitung entschieden: Täglich erreichen uns hier zum Beispiel Nachrichten von Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die sich vergessen fühlen, weil sie nun erst am 8. Februar wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren können, sich aber im Präsenzunterricht auf ihre für sie wichtigen Prüfungen vorbereiten wollen. Das ist auch eine Seite der Medaille. Die Schülerinnen und Schüler, die bereits wieder im Präsenzunterricht sind bzw. bald wieder ihre Schulen besuchen können, sollen die Chance haben, sich sorgfältig auf ihre Abschlussprüfungen vorzubereiten. Wir möchten ihnen einen guten Abschluss ermöglichen. Deshalb sind die Prüfungsvorbereitungen jetzt, wie gesagt, enorm wichtig und der beste digitale Unterricht kann den direkten Kontakt zwischen dem Lehrer und dem Schüler nicht ersetzen. Die Prüfungen und der Abschluss der Schullaufbahn ist immens wichtig für die Schülerinnen und Schüler, damit sie dann ins Berufsleben oder das Studium durchstarten können. Bitte bedenken Sie auch: Bei den Abschlussklassen handelt es sich insgesamt um wenige Schülerinnen und Schüler – die Jugendlichen können im Schulgebäude auf viele Räume verteilt werden, auch der Schülerverkehr kann zum Beispiel entzerrt werden.

      Bitte auch beachten, dass der geübte Mathematiker davor warnt, aus so einer kleinen Grundgesamtheit (Zahl der positiv Getesteten) eine Inzidenz der letzten 7 Tage auszurechnen. Zudem waren es PoC-Tests, keine PCR-Tests. Die Sensitivität ist nicht vergleichbar.

      Es besteht kein Zweifel daran, dass die Infektionszahlen weiter sinken müssen und hier noch ein großes Stück Arbeit vor uns liegt. Hier gelten nach wie vor umfassende Maßnahmen, die im täglichen Leben Anwendung finden. Bitte auch bedenken: Auch in den Schulen gelten umfassende Hygienemaßnahmen. (Größere Schülerinnen und Schülern können die Hygienemaßnahmen zudem besser einhalten.) Eindeutig kranke Personen dürfen die Schulen nicht betreten. Ab dem 8. Februar können sich die Abschlussklassen sowie die Lehrkräfte und das pädagogische Personal erneut testen lassen. Auch für die Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung, der Berufsfachschule und der Fachschule besteht die Testmöglichkeit. (Für eine Testpflicht, wie auch von manchen gefordert, gibt es keine rechtliche Grundlage.) Unsere Lehrerinnen und Lehrer können sich weiterhin wöchentlich testen lassen. Der Unterricht findet in geteilten Klassen statt. Immer dann, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können, müssen Masken getragen werden. Um nur eine Auswahl zu nennen.

      Angesichts der Pandemielage werden die Schulen einzig für die Schülerinnen und Schüler der genannten Abschlussklassen wieder geöffnet bzw. sind geöffnet worden. Denn wir verfolgen weiter das Ziel der strikten Kontaktminimierung. Deshalb müssen die anderen Schülerinnen und Schüler noch in häuslicher Lernzeit verbleiben. Auch hier erreichen uns immer mehr Nachrichten von Eltern, dass wir vor allem die Grundschulen schnellstmöglich wieder öffnen sollen. Andere wollen, dass wir die Schulen weiter geschlossen halten.

      Auch wenn ich diesen Punkt schon an so mancher Stelle angesprochen habe: Wir versuchen, alle an Schule Beteiligten bestmöglich zu unterstützen und zu schützen – doch das kann nur gemeinsam gelingen. Einen 100-igen Schutz gibt es nicht. Aber wir alle können unseren Beitrag leisten. Jede und jeder Einzelne trägt Verantwortung für sich selbst und auch für ihre bzw. seine Mitmenschen. Selbstverständlich liegt es auch an jedem selbst, MNB zu tragen und Abstandsregeln einzuhalten, und damit andere und sich selbst zu schützen.

      Noch eine letzte Bemerkung, da es dazu vielfach Fragen gibt: Wir bitten um Verständnis, dass uns, wie oben dargelegt, täglich zahlreiche Anfragen erreichen und wir versuchen, diese so zeitnah wie möglich zu bearbeiten. Das kann mitunter etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitung erfolgt auch im Blog nicht chronologisch.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. Oberschul-Träger 3 Jahren vor

    Ich habe eine Frage zu den Bildungsempfehlungen für die Viertklässler. Wie erfolgt die Übergabe, wenn die Kinder in häuslicher Lernzeit sind? Werden sie per Post so versandt, dass sie am 10.02.21 bei den Familien ankommen? Bei dem momentanen Post-Aufkommen sicher eine Herausforderung…. Oder sollen Abholtermine unter Einhaltung der Hygieneregeln angeboten werden?
    Die Anmeldezeiten an den weiterführenden Schulen müssen in diesem Jahr anders geplant werden. Dafür müssen wir wissen, wann die Familien die Bildungsempfehlungen in den Händen haben.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Oberschul-Träger,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Schulleitungen wurden dazu gestern informiert. Kurzum: Der 10. Februar bleibt bestehen. Da dieser Termin in die Phase der häuslichen Lernzeit fällt, werden die Schulen gebeten, mit den Eltern zu kommunizieren, wie die Übersendung bzw. Übergabe des Ori­ginal-Dokuments der Bildungsempfehlung erfolgt. Im Falle einer persönlichen Übergabe muss der Ablauf so gestaltet sein, dass dem Infektionsschutz Rech­nung getragen wird. Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen bis zum 26. Februar 2021 ist somit nicht in Gefahr. Wir haben dieses Thema jetzt auch in den FAQ zum Schulbetrieb ergänzt: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/01/08/neue-corona-schutz-verordnung-fragen-und-antworten-zum-schulbetrieb/.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. BGy-Lehrer im Prüfungsfach 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    das Konzept des „geteilten Unterrichts“ wird uns vermutlich noch eine ganze Weile (bis Sommer?) begleiten. Daher die dringende Frage: was bedeutet „geteilter Unterricht“?
    Bei konstanter Lehrerzahl ist es entweder halb so viel Unterricht für jeden Schüler (also Wechselmodell) oder jeder Lehrer muss doppelt so viel arbeiten wie bisher (was nur theoretisch möglich ist).
    Welche Ideen zur Umsetzung des „geteilte Unterrichts“ gibt es, ohne dass viel zu wenig Zeit für die Umsetzung der Lehrpläne entsteht.
    Vielen Dank für Ihre Vorschläge
    BGy-Lehrer im Prüfungsfach

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber BGy-Lehrer im Prüfungsfach,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Eine einheitliche Lösung für „geteilten Unterricht“ in ganz Sachsen gibt es sicherlich nicht. Die Gestaltungsmöglichkeiten hängen von den räumlichen und personellen Rahmenbedingungen der konkreten Schule ab. Zum 8. Februar kommen an den Beruflichen Schulzentren zudem weitere Abschlussklassen im Präsenzunterricht hinzu.

      Zunächst ist für die Jahrgangsstufe 13 am Beruflichen Gymnasium der Präsenzunterricht auf die Prüfungsfächer begrenzt. Hier muss die Schule eine praktikable Lösung für den Lehrereinsatz in der Prüfungsvorbereitung finden. Zu berücksichtigen sind zum Beispiel die Unterstützung durch Lehrerinnen und Lehrer der „Nichtprüfungsfächer“ und die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler Inhalte auch in häuslicher Lernzeit erarbeiten oder vertiefen.

      Für die Jahrgangsstufe 12 wird es bei einem Wechselmodell derzeit nicht möglich sein, alle Unterrichtsinhalte der Prüfungsfächer in Präsenz zu vermitteln. Hier sollte der Fokus insgesamt auf dem Abschluss des Kurshalbjahres 12/I bis zum 5. März liegen. Dazu ist Stoffvermittlung und Benotung auch in Nichtprüfungsfächern in häuslicher Lernzeit erforderlich.

      Der weitere Gestaltungsspielraum wird in den folgenden Wochen durch das Infektionsgeschehen bestimmt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. John Doe 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    verstehe ich es richtig, dass Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen, welche im 2. Lehrjahr kurz vor der Zwischenprüfung stehen, ab 8. Februar weiterhin in der häuslichen Lernzeit verbleiben?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo John Doe,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Schauen Sie gern noch einmal in den Beitrag: Wir haben noch wichtige Fragen und Antworten zu den Berufsschulen in den Beitrag aufgenommen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  12. Eltern 3 Jahren vor

    Wie sinnvoll war nun das Verschieben der Ferien? Wann gibt es die Halbjahresnoten für z. B. die 6. Klassen? Die Kinder befinden sich in der häuslichen Lernzeit. Jetzt hat nun die/der erste Lehrerin/Lehrer angekündigt über den Stoff der „häuslichen Lernzeit“ in der Woche nach dem Lockdown eine Arbeit zu schreiben. Sollte nicht erstmal überprüft werden, ob alle den Selbsterarbeiten Stoff verstanden haben?

  13. Janietz, Cornelia 3 Jahren vor

    Wie sieht es diesmal mit den Abschlussklassen an der Schule zur Lernförderung aus? Wann dürfen diese Schüler, die auch einen Abschluss ablegen, wieder zur Schule? Mfg C.Janietz

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Janietz, Cornelia,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu kann ich Ihnen leider noch keine neuen Informationen geben. Die Abschlussklassen, die nicht zum Hauptschulabschluss führen, werden noch nicht geöffnet.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Verwunderter Lehrer 3 Jahren vor

    Hier einige Fragen zum Präsenzunterricht in der dualen Berufsausbildung ab 08.02.:
    – Müssen die Schüler in die Schule kommen oder hängt das vom Einverständnis des Arbeitgebers ab, ursprünglich wären Winterferien, so dass die Schüler eigentlich im Betrieb arbeiten müssen bzw. auch selbst Urlaub haben könnten?
    – Findet der Unterricht auch nur in Prüfungsfächern oder in allen Fächern statt?
    – Bedeutet Unterricht in geteilten Klassen, dass die Schüler, die nur tageweise und nicht im Block Berufsschule haben, nur aller 2 Wochen in die Schule kommen?
    – Durch welche Maßnahmen soll das Infektionsrisiko, das durch den ständigen Wechsel zwischen Betrieb (3-4 Tage) und Schule (1-2 Tage) zusätzlich erhöht ist, minimiert werden? (betrifft Schüler, die keinen Blockunterricht haben)
    – Wann und wo werden die Coronatests für die Berufsschüler durchgeführt?
    – Gilt in den Berufsschulen dann auch die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken? Hier ist schließlich das Ansteckungsrisiko wesentlich größer als in Geschäften oder Verkehrsmitteln.
    – Können Lehrer, denen das Ansteckungsrisiko zu hoch ist und die nicht dem sächsischen Motto „Präsenzunterricht um jeden Preis“ folgen möchten, weiter im Home-Office bleiben? Dies wird ja von der Bundesregierung allen Arbeitgebern empfohlen.

    Falls meine Fragen, wie beim letzten Mal, wieder der Zensur zum Opfer fallen sollten, erwarte ich wenigstens eine individuelle Antwort an meine Mailadresse. Vielen Dank.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Verwunderter Lehrer,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Zu den meisten Ihrer Fragen habe ich inzwischen in anderen Kommentaren geantwortet, deshalb möchte ich gern darauf verweisen. Zum Thema Pflicht zum Tragen medizinischer Masken: Dazu legt die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung Folgendes fest: (§ 1) Es wird empfohlen, im öffentlichen Raum einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (sogenannten OP-Masken, Masken der Standards KN95/N95 und FFP2 oder vergleichbarer Standards) zu tragen, wenn sich Menschen begegnen. Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, einschließlich Arbeitsstätten. Zusätzlich möchte ich auf § 3 sowie etwa auf unsere FAQ verweisen: https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-infektionsschutz-6050.html. Zum Thema „Risikolehrkräfte“: Hier gelten die getroffenen Regelungen fort: Liegt ein ärztliches Attest vor, dass das Unterrichten im Präsenzunterricht nicht möglich ist, dann kann die betroffene Lehrerin bzw. der betroffene Lehrer weiter von zu Hause aus arbeiten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  15. Eichhorn 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitte denken Sie auch daran, dass viele Auszubildende in den Abschlussklassen Kinder haben, welche während des Präsenzunterrichtes anderweitig betreut werden müssen und dies oftmals nicht im häuslichen Umfeld erfolgen kann. Gemäß den aktuellen Bestimmungen hat diese „Berufsgruppe“ keinen Anspruch auf die Notbetreuung.

  16. Daniela H. 3 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK-Team, ich habe soeben gelesen, das die Fachschulen ab 08.02. wieder öffnen dürfen. Ich befinde mich im Abschlussjahr zur staatlich anerkannten Erzieherin. Habe ich dann Anspruch auf Notbetreuung in der kita für meine zwei Kinder , damit ich die Fachschule besuchen kann?
    Viele Dank für Ihre Antwort.
    Viele Grüße
    Daniela H.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Daniela H.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu gern meine Antwort an Eichhorn beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/01/26/ab-8-februar-oeffnen-berufsschulen-fuer-abschlussklassen/#comment-11568.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Frau Drechsler 3 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Winkler, gibt es eine einheitlich festgelegte Regelung in welcher Form die Halbjahresinformationen ausgegeben werden? An einigen Schulen werden die Eltern zur Ausgabe in die Schule bestellt. Da ergibt sich die Frage das ja eigentlich Kontakte vermeidet werden sollen. Wenn aber 300 Eltern an einem Vormittag in die Grundschule kommen ist dies meinerseits nicht förderlich zur Kontaktreduzierung. Können die Zeugnisse nicht dann ausgegeben werden wenn der Präsenzunterricht wieder aufgenommen wird?

      Vielen Dank

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Frau Drechsler,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für alle allgemeinbildenden Schularten werden die Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse mit Datum vom 10. Februar 2021 ausgestellt und zeitnah ausgegeben. Das „Wie“ ist noch zu klären.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  17. Ingrid 3 Jahren vor

    Ich bin über 60, ich darf laut Verordnung nur mit 1 weiteren Haushalt (1 Person) Kontakt haben. Die Schüler unseres BSZ kommen aus ganz Sachsen und angrenzenden Bundesländern, meist mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Arbeitgeber werden in die Pflicht genommen, Arbeitsplätze im Homeoffice zu schaffen. Wir werden von unserem Arbeitgeber an die Coronafront geschickt. Der Personalrat informiert fast zeitgleich, dass eine Ansteckung mit Corona in der Schule keine anerkannt Berufskrankheit ist. Noch sind die Infektionszahlen viel zu hoch, es wird von allen Verantwortlichen vor einer dritten Welle gewarnt. Und bitte reden Sie nicht von Maßnahmen zum Infektionsschutz!
    Die FFP 2 -Masken sollen nur 70 Minuten getragen werden, dann 30 Minuten Pause. Der Unterricht beträgt 90 Minuten und in der Pause, im Treppenhaus und im Lehrerzimmer, muss ich mich auch schützen! Kommen Sie bitte
    in die Schulen und versuchen Sie sich selbst an diesem Experiment!

  18. BSZ Lehrer 100 3 Jahren vor

    Guten Tag, folgende Fragen entstehen:
    Welcher Block kommt ab 08.02.2021 in der dualen Berufsausbildung? Ab 08.02.2021 wären sonst zwei Wochen Ferien, da haben manche Berufsschüler vielleicht Urlaub, oder sind in Lehrgängen, oder die Firmen haben sie fest eingeplant – da kann normalerweise keine Präsenzpflicht sein.
    Gibt es wöchentliche Corona – Testangebote für die Schüler und Lehrer?
    Wieso sollen die Firmen Homeoffice anbieten, und die Schulen machen Präsenzunterricht? Zwischen Erwachsenen in der Berufsschule oder Erwachsenen im Büro gibts doch keinen wirklichen Unterschied. Und niemand kann die Einhaltung der Abstandsregeln in der Berufsschule garantieren oder überwachen. Wenn also ein Lehrling aus einem Büro ins Homeoffice geschickt wird, ist das sinnvoll, wenn er dann in der nächsten Woche mit 20 anderen in einem Raum ist, ist das auch wieder kein Problem? Ich verstehe es nicht . . .

  19. Max 3 Jahren vor

    Wann und vor allem wie sollen denn nun die 4. Klassen ihre Bildungsempfehlungen und Zeugnisse bekommen?

  20. Berufsschullehrer 3 Jahren vor

    Eine Frage zu den Dualen Klassen.
    Vom 08.02. bis zum 19.02. waren die regulären Ferien angesetzt, innerhalb der Blockpläne sind also für diese Wochen keine Klassen geplant.
    Nach Aussage des SMK werden die Blockpläne nicht geändert, was im Hinblick auf die Ausbildungsbetriebe völlig nachvollziehbar ist.
    Nun frage ich mich aber: Welche (Abschluss)Klassen sollen in diesen Wochen beschult werden? Laut Blockplan sind ja keine Klassen anwesend.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Berufsschullehrer,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hier gilt: Ab dem 8. Februar 2021 bleibt es aufgrund der bestehenden Planung für die 6. und 7. Kalenderwoche bei dem freiwilligen Angebot zum Präsenzunterricht für die Abschlussklassen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  21. Stefan Benz 3 Jahren vor

    Wird es in den Abschlussklassen der Berufsschulen ab 8. Februar Unterrichtsangebote über die Prüfungsfächer hinaus geben?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Stefan Benz,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Der Unterricht soll auch hier nur in den prüfungsrelevanten Lernfeldern bzw. Fächern im Sinn der Reduzierung der Präsenz der Schülerinnen und Schüler in der Schule erteilt werden. Auch gern noch einmal im Beitrag nachlesen: Wir haben noch wichtige Fragen und Antworten zu den Berufsschulen in den Beitrag aufgenommen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  22. Berit 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    heißt das, die Schüler/innen der Berufsschulklassen, die häufig aus weiter entfernten Wohnorten (mit zum Teil sehr hohen Inzidenzwerten) kommen, dürfen dann auch die Wohnheime wieder beziehen?
    Ich bin froh, wenn es wieder Präsenzunterricht gibt, finde die Entscheidungen jedoch nicht immer nachvollziehbar. Für Betriebe wird Homeoffice gefordert. Unsere Schüler/innen fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 3 Stunden am Tag, wohnen in Wohngruppen zusammen und verbringen demzufolge auch ihre Freizeit gemeinsam.
    Die Kindergarten- und Grundschulkinder verbleiben weiter zu Hause, obwohl sie wohnortnah betreut bzw. beschult werden könnten.
    Ich, über 60 Jahre alt und mit Vorerkrankungen, werde erst einmal nicht geimpft. Ich darf meine Enkelkinder nicht treffen aber unterrichte bis zu 18 Schüler/innen in einem Raum.
    Würden Sie mir diese Widersprüche (und das sind nur einige, die ich hier aufgezählt habe) bitte erklären.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo Berit,

      vielen Dank für Ihren Beitrag, auf den ich nun gern eine Antwort geben kann. Die neue Corona-Schutz-Verordnung regelt im § 4 Absatz 2 wie bisher:

      „Untersagt ist mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote der Betrieb von … 21. Übernachtungsangeboten, mit Ausnahme von Übernachtungen aus notwendigen beruflichen, medizinischen oder sozialen Anlässen …“

      Damit sind auch die Wohnheime und alle anderen Übernachtungsangebote gemeint, die Auszubildende im Rahmen der notwendigen außerhäuslichen Unterbringung zum Besuch des Berufsschulunterrichts in Anspruch nehmen müssen.

      Wenn der Verordnungsgeber in dem Wissen, dass es gerade an Berufsschulen Fachklassen mit deutlich überregionalem Einzugsbereich gibt, die Präsenzbeschulung für sog. Abschlussklassen ermöglicht, wäre es unstimmig, wenn er einem Teil der Schülerinnen und Schüler diesen Weg dadurch abschneidet, dass er die notwendigen Übernachtungsangebote untersagt. Ausdrücklich erscheint dieser Gedanke in § 5a Abs. 5 Satz 3 SächsCoronaSchVO mit Blick auf Internate.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

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