Corona-Regeln für Schulen und Kitas

Corona-Regeln für Schulen und Kitas

Wenn Ende August wieder die Schule startet, gelten strenge Hygieneregeln. Das legt die Allgemeinverfügung für den Kita- und Schulbetrieb fest, die jetzt veröffentlicht worden ist.

Masken dringend empfohlen, Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ohne Corona-Test, regelmäßiges Lüften der Räume, Hände waschen, Einbahnstraßen: Es gibt viele Regeln, die Lehrkräfte, Eltern, Kinder und Schüler in Schule und Kitas beachten müssen. Eine Auswahl.

Betretungsverbote möglich

Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen nur mit einem negativen Corona-Test betreten. Ohne negativen Corona-Test gilt ein Betretungsverbot. Personen, die nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert sind oder mindestens ein Symptom (Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen, allgemeines Krankheitsgefühl) erkennen lassen, dürfen Schulen und Kitas ohnehin nicht betreten. Gleiches gilt auch für Personen, die innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt mit einer infizierten Person hatten.

Für Bildungseinrichtungen gilt: Eltern und volljährige Schüler müssen schriftlich erklären, dass sie von den Betretungsverboten und wichtigsten Hygieneregeln Kenntnis genommen haben. Hierfür wird ein Formular zur Verfügung gestellt.

Es gilt Informationspflicht

Wer in den letzten 14 Tagen Urlaub in einem Risikogebiet gemacht hat, muss die Schul- oder Kita-Leitung unverzüglich darüber informieren. Das gilt ebenso für Personen, die unter Symptomen leiden oder Kontakt mit einer infizierten Person hatten.

Allgemeine Hygieneregeln

Die bisher geltenden und eingeübten Hygieneregeln sollten beibehalten werden. Dazu gehören das Abstandhalten und Einbahnstraßen auf den Gängen und – wenn möglich – auch die Abgrenzung von einzelnen Klassen auf dem Schulgelände. Wer Schulen oder Kitas betritt muss unverzüglich die Hände waschen oder desinfizieren. Räume sind täglich mehrfach gründlich zu lüften.

Was für Schulen gilt

Der Schulbetrieb findet unter Pandemiebedingungen statt. Es besteht Schulbesuchspflicht. Eltern und andere externe Partner können in die Schulen. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen zulässig.

Eltern und externe Partner sind grundsätzlich verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In der Schule und auch auf dem Schulgelände sollte – wo immer möglich – ein ausreichender Abstand zwischen Personen eingehalten wird. Wer in Schulgebäuden oder auf dem übrigen Schulgelände keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat, ist verpflichtet, eine solche Bedeckung zumindest bei sich zu führen. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände kann im Hygieneplan der Schule geregelt werden. Klassenzimmer sollen mindestens einmal während der Unterrichtsstunde, spätestens 30 Minuten nach Unterrichtsbeginn gründlich gelüftet werden.

Zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten ist täglich zu dokumentieren, welche einrichtungsfremden Personen sich während der Unterrichtszeit oder einer schulischen Veranstaltung in einem Schulgebäude länger als fünfzehn Minuten aufgehalten haben.

Was für Kitas gilt

Eltern sind verpflichtet, täglich gegenüber der Einrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind kein typisches Symptom der Krankheit Covid-19 (Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder allgemeines Krankheitsgefühl) aufweist. Dafür gibt es ein Formular. Wird die Erklärung nicht vorgelegt, wird das Kind an diesem Tag nicht in Betreuung genommen. Eltern müssen während des Aufenthaltes in Gebäuden der Einrichtung und auf dem übrigen Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten.

Was für Horte gilt

Eine schriftliche Erklärung über den Gesundheitszustand des dort betreuten Kindes müssen Eltern nicht abgeben. Einrichtungsfremde Personen müssen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Einrichtung tragen.

Die Allgemeinverfügung und die Formulare gibt es hier.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

35 Kommentare

  1. Herr Hähnel 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,

    welche Regelungen gelten für den Musikunterricht (insbesondere Singen) sowie schulische Chöre (an manchen Schulen ist die Teilnahme am Chor Bestandteil des Unterrichts)?

    Im Übrigen bedanke ich mich beim SMK für die sinnvolle und ausgewogene Regelung im Sinne unserer Kinder, Jugendlichen und Lehrer*innen. Ich kann einigen Kommentaren hier nicht beipflichten. Ein Infektionsrisiko ist gemäß den niedrigen Inzidenzen in Sachsen extrem gering. Die Studie von Prof. Kiess stützt das sächsische Vorgehen ebenso. Des Weiteren sinkt der Anteil der Erkrankten an den positiv Getesteten seit Anfang August immer weiter (siehe tägliche Lageberichte des RKI, er liegt aktuell zwischen 10 % und 30 %). Dies deutet darauf hin, dass momentan bis zu 50% (oder sogar mehr) der positiven Tests falsch-positiv sein können.

    Vielen Dank für eine Auskunft und freundliche Grüße
    H. Hähnel

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Hähnel,
      vielen Dank für Ihre positive Rückmeldungen. Hinsichtlich Ihrer Frage zum Singen wird in Kürze ein mit den Gesundheitsministerium abgestimmter Handlungsleitfaden an die Schulen gehen. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich nur so viel sagen: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass beim Singen Tröpfchen und Aerosole in höherer Anzahl entstehen und über größere Distanzen übertragen werden, sodass eine erhöhte Gefährdung beim Chorgesang bzw. beim gemeinsamen Singen in der Klasse begründet ist. Daher sollte die Notwendigkeit des gemeinsamen Singens in der Klasse sorgfältig abgewogen werden. Die Raumgröße, Abstand halten, größtmögliches Lüften werden wichtiger denn je sein.
      Viele Grüße aus der Pressestelle

  2. Anika 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,

    zuerst möchte ich betonen, dass ich den Argumentationen der vorhergehenden Kommentatoren „Lehrer Schulze“, „Ma-Ph-Lehrerin“, „Carolin Kötter“ und „Privat“ zu 100 % zustimme.
    Weiterhin möchte ich ausführen, dass es für mich keine Rolle spielt, in welchen Bundesländern die Maskenpflicht im Unterricht inzwischen beschlossen wurde. Mein Sohn geht in Sachsen zur Schule. Warum wird zu den Nachbarn nach links und rechts geschaut? Die Einführung der Maskenpflicht im Unterricht ist die einzige verantwortungsbewusste (fast selbsterklärende) Schlussfolgerung des aktuellen Infektionsgeschehens. Vernünftig und verantwortungsbewusst von allen Bildungsministerien wäre, genau jetzt mit Beginn der Schule nach den Sommerferien in jedem jeweiligen Bundesland das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts zur obligatorischen Pflicht werden zu lassen. Warum muss der Nutzen dieser Maßnahme über Wochen diskutiert werden? Menschen sind mobil und die Möglichkeiten der Mobilität wurden wieder geschaffen. Dass die Infektionszahlen aufgrund der erlaubten Reisen nach den Sommerferien steigen werden, war schon zum Zeitpunkt der beschlossenen Lockerung abzusehen. Nun sind wir an dem Punkt, an dem die Zahlen den Beweis liefern. Die Situation wird nicht abebben. Der Herbst steht vor der Tür (Mitte / Ende September zähle ich schon mit dazu), die Situation im Winter wird die herausforderndste des gesamten Jahres. Die Prognosen der Wissenschaftler sind eindeutig. Es ist nur eine Frage der Zeit, WANN die Maskenpflicht im Unterricht eingeführt wird. Dass sie unabwendbar sein wird, zeichnet sich bereits seit einigen Wochen ab, seitdem in den ersten Bundesländern die Schule wieder gestartet ist. Warum nicht präventiv reagieren und Schlimmeres von vornherein abwenden? Es zeugt von fehlender Courage der Landesregierung, die Verantwortung an die einzelnen Schulen weiterzugeben. Warum hat Sachsen das Gefühl, eine Vorreiterrolle im Erlauben einnehmen zu müssen? Ich vermute, damit sich keine Leute mehr auf den Straßen versammeln. Das werden sie aber trotzdem weiterhin tun, ganz gleich, ob die Landesregierung verantwortungsvoll und weitsichtig handelt oder sich erpressbar macht.
    Ein großes Anliegen ist mir auch, dass bei einer Einführung der Maskenpflicht im Unterricht diese auch für Grundschüler gilt!!! In Sachsen hat man bereits im Mai den Grundschülern abgesprochen, durch Anleitung der Lehrer Abstandsregeln zu erlernen und einhalten zu können, obwohl die vierten Klassen bereits innerhalb von 1,5 Wochen (in denen sie sich gegenseitig schützend lernen durften) die neuen Gegebenheiten vor Ort verinnerlicht hatten und aufgrund derer sehr respektvoll und umsichtig miteinander umgingen. Mit dem ungebrochenen Engagement der Lehrer hätte man so nach und nach die dritten, zweiten und ersten Klassen in diese neuen Schulabläufe integrieren können (wie vorher geplant). Warum werden unsere Kinder so unterschätzt? Warum wird Ihnen nicht zugetraut, Neues zu erlernen? Ist das nicht u.a. der Grund eines Schulbesuchs? Man hat u.a. im Nachbarland Bayern gesehen, dass sich Grundschüler sehr wohl an den Unterricht auf Distanz gewöhnen und von ihm profitieren können. Die Ergebnisse der Studien, die bisher durchgeführt wurden (egal in welchem Bundesland), um die Rolle der Kinder in der Pandemie zu klären, haben alle den Schwachpunkt gemein, dass sich die Zeit des Lockdowns noch positiv auf sie ausgewirkt hat. Interessant werden die nächsten Phasen der Studien, wenn die Tests und Blutabnahmen im Herbst erfolgen. Mein Appell: Bitte schützen Sie auch die Grundschüler! Lassen Sie sich davon überraschen, was in ihnen steckt! Fordern Sie sie – ihrer Gesundheit zuliebe, und der ihrer Familien!
    Mit freundlichen Grüßen

  3. Eine Mutter 4 Jahren vor

    Liebes Team des SMK,
    ich freue mich über die Regelungen, die am 21.8. in Kraft getreten sind! Als Familie haben in den letzten 5 1/2 naten große Lasten bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie getragen. Bei meiner Tochter ist in der 6. Klasse an der Oberschule der Unterricht seit 16.3. bis Ende des Schuljahres 2019/2020 fast komplett ausgefallen. Es gab keinen digitalen Unterricht, nur hin und wieder einen Auftrag, der aus dem Lehrbuch zu bearbeiten war; Rückmeldungen zu erbrachten Leistungen gab es kaum; ab 28.5. bis Schuljahresende gab es donnerstags 6 30minütige Unterrichtsstunden verschiedener Fächer, in denen natürlich kaum Stoff vermittelt werden konnte. Wenn sie Aufgaben hatte, hat meine Tochter diese erledigt, max. 45 min/Tag. Ansonsten hat sie komplett ihren Tagesrhythmus verloren, ist ziemlich menschenscheu geworden und mit viel Aufwand konnten wir ihren Konsum digitaler Medien etwas einschränken. So ist das bei Pubertierenden, die aus einem Großteil ihres sozialen Gefüges gerissen werden. Die „Peer-Group“ ist ab einem Alter von 12/13 nun mal sehr wichtig. Mein Mann und ich können weder ein Team von LehrerInnen noch eine Schulklasse einer Pubertierenden ersetzen. Die Auswirkungen der Schulschließungen und des Lockdowns auf die Psyche von Kindern und Jugendlichen (Spielsucht, Depressionen, Essstörungen, Angststörungen etc.) werden sich erst in einigen Jahren herausstellen.
    Ich freue mich nun, dass die Lasten für Kinder und Jugendliche und die Familien bei der Eindämmung des Virus nun weniger werden sollen und dem Recht auf Bildung im Freistaat Sachsen nun wieder stärker Rechnung getragen wird.
    Das heißt natürlich nicht, dass LehrerInnen und ErzieherInnen, die zur Risikogruppe gehören, nicht entsprechend geschützt werden sollen. Dies wird auch zu entsprechenden Unterrichtsausfällen führen, ebenso wie Schulschließungen in Einzelfällen. Gemessen an den Corona-Fallzahlen im Freistaat Sachsen, gerade bei Kindern und Jugendlichen, sind die neuen Regeln für Schulen und Kitas meines Erachtens überaus gerechtfertigt und dem Allgemeinwohl dienlich. Denn was ist ein Land, das nicht in die Jugend, also in seine Zukunft investiert?

  4. Simone 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    ich kann der Ma/ Ph-Lehrerin nur Recht geben. Die Öffnung der Schulen begrüßen wir grundsätzlich, aber unter Einhaltung der allgemein gültigen Corona-Regeln. Insbesondere in den Kursstufen 11 und 12 wechseln die Schüler ständig die Unterrichtsräume und die Kurse, sie haben täglich wechselnde Kontakte bis zu 100 Menschen und das ohne Abstand und ohne Maske. Die WHO empfiehlt seit letzter Woche das Tragen von Mundschutz ab 14 Jahren. Das RKI veröffentlicht Zahlen, dass die Neuinfektionen zu fast 25% auf Menschen unter 20 Jahre zurück gehen. Eine Schulstudie, die nicht im Regelbetrieb durchgeführt wurde, weckt da wenig Vertrauen. Ich finde es sehr befremdlich, dass Sie Eltern aus Risikogruppen empfehlen, zu Hause die AHA-Regeln einzuhalten. Sollen diese Eltern Ihre Kinder monatelang nicht in den Arm nehmen, weil Sie in Sachsen keine einheitlichen Regelungen treffen wollen, die uns alle schützen?
    Bei meinem Mann gibt es seit Frühjahr Mundschutzpflicht im gesamten Betriebsgelände. Wo ist das Problem, wenn unsere Kinder in der Schule Maske tragen? Und damit die allseits zitierte Regel einhalten – wo kein Abstand eingehalten werden kann (und das ist im Regelbetrieb in den Schulen der Fall), ist Maske zu tragen! Sie schützen damit unsere Kinder und ihre Angehörigen sowie natürlich die Lehrkräfte. Wir hoffen auf eine verantwortungsbewusste Entscheidung in Sachsen.

  5. Michael 4 Jahren vor

    Mit dem Ende der Sommerferien werden auch Klassenfahrten wieder möglich. Anders als in den Ferienzeiten sind dann wieder mehrere Klassen in einem Haus und werden von pädagogischen Angestellten der Häuser gruppenübergreifend betreut. Gibt es eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung für Angestellte oder Schüler innerhalb der Häuser? Gibt es neue Hygieneregeln für Jugendübernachtungsstätten oder gelten die der Jugenderholung? Können Gruppenräume (Spielzimmer mit Tischtennisplatte,..) wieder Gruppengemischt genutzt werden?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Hallo „Michael“,
      auf Ihre Fragen wird vermutlich die neue Corona-Schutzverordnung Antworten geben. Die Verordnung wird diese Woche veröffentlicht. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich gern an die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsministerium wenden.
      Viele Grüße aus der Pressestelle

  6. Hans Förster 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,

    Sie schreiben: „Wer in Schulgebäuden oder auf dem übrigen Schulgelände keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat, ist verpflichtet, eine solche Bedeckung zumindest bei sich zu führen. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände kann im Hygieneplan der Schule geregelt werden. “
    Ist denn wenigstes das Tragen eines Mund- und Nasensenschutzes im Unterricht verpflichtend? In der Allgemeinverfügung find ich dazu keine konkrete Aussage. Wird der Schwarze Peter eine solche unpopuläre, wenn auch unbedingt notwendige Regel festzulegen auf die Schulleitung abgeschobenabgeschoben?

    MfG
    Herr Förster

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Förster,
      vielen Dank für Ihre Frage. Über die Frage, ob auch im Unterricht das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht ist, wird derzeit deutschlandweit diskutiert. Bislang besteht lediglich in Nordrhein-Westfalen Maskenpflicht im Unterricht. Unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens in Sachsen und der Belastung für die Schülerinnen und Schüler, hat sich Sachsen bislang gegen Maskenpflicht im Unterricht ausgesprochen.
      Viele Grüße aus der Pressestelle

  7. Hagen Hoffmann 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Vorgaben für den Schulstart stützen sich in erster Linie auf die Studie des UKL, wonach Kinder als risikoärmer für die Übertragung des Virus eingeschätzt werden.
    An Berufsschulen werden jedoch junge Erwachsene unterrichtet, die nicht unter diese Studie fallen. Diese Schülergruppe hat einen anderen Bewegungsradius, z.B. bedingt durch berufliche Verpflichtungen und ein anderes Freizeitverhalten, z.B. Urlaubsreisen und Teilnahme an Partys.
    Zudem ist das Einzugsbiet an BSZs nicht auf lokale Stadtbezirke beschränkt und z.B. bei Landesfachklassen auch bundeslandübergreifend geregelt.
    Welche besonderen Empfehlungen gibt die Kultusbehörde den Berufsschulzentren, um das höhere Risiko zu minimieren?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hagen Hoffmann

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Hofmann,
      gern will ich versuchen, auf die von Ihnen angesprochenenen Punkte einzugehen. Ihre Aussagen zur „Schülerschaft“ an den BSZ sind grundsätzlich richtig. Allerdings trifft dieses auch auf die älteren Jahrgänge der Gymnasien und teilweise auch der Oberschulen zu. Die Entscheidung des Ministeriums zu einem flächendeckenden Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an allen Schulen beruht deshalb auch nicht allein auf Erkenntnissen über die Anfälligkeit bestimmter Altersgruppen, sondern auf den gesamten Erfahrungen bei der schrittweisen Wiederöffnung der Schulen gegen Ende des letzten Schuljahres. Und wie immer gilt in den Zeiten der Corona-Pandemie: Es muss immer wieder neu zwischen den Gütern „Recht auf Bildung“ auf der einen Seite und „größtmöglichen Infektionsschutz“ auf der anderen, sorgfältig abgewogen werden. Auch die BSZs haben gezeigt, dass die dort praktizierten Hygienekonzepte erfolgreich waren. Nicht zuletzt auch deshalb haben wir die Schulen aufgefordert, auf diese Erfahrungen soweit möglich zurückzugreifen und Maßnahmen des Infektionsschutzes weiter im Rahmen der Möglichkeiten anzuwenden. Zudem kann weiterhin jede Schule für sich besondere Maßnahmen in Abhängigkeit von ihrer besonderen Situation in ihrem Hygieneplan beschließen – wie z.B. das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts. Die Besonderheiten der berufsbildenden Schulen werden insbesondere ab Stufe 3 des Stufenplans berücksichtigt. Mit dem 4-Stufen-Plan sind alle derzeit notwendigen Handlungsoptionen klar beschrieben. Das Ministerium hat damit nicht nur einen Plan A, sondern auch einen mehrstufigen Plan B. Dessen ungeachtet werden wir natürlich die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und bei Bedarf weitergehende Entscheidungen treffen.
      Viele Grüße aus der Pressestelle

  8. Lehrer Schulze 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wenn ich in der gegenwärtigen Situation an Präsenzunterricht ohne Abstandsregeln und Maskenpflicht denke, wird mir anders.
    Ich denke dabei an über 20 Schülerinnen und Schüler in kleinen Zimmern, die sich oft gar nicht richtig belüften lassen.
    Ich denke auch an zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger, für die es Corona nicht gibt, oder die diese Krankheit viel zu lasch einschätzen.
    Ich denke auch an die in Sachsen nach dem Lockdown durchgeführte Schulstudie, die mir keinesfalls ein sicheres Gefühl gibt. Sie ist für mich wie Heringe angeln in sächsischen Gewässern.
    Ich denke auch an Schülerschaft und Personal in meiner ehemaligen Partnerschule in der Lombardei, die im Frühjahr viel Leid erleben mussten.
    Auch durchaus positive Stufenplan tritt ja auch erst bei bestimmten Krankheitszahlen in Kraft. D.h. dann waren vielleicht schon Menschenleben zu beklagen.
    Es müssen noch klarere Entscheidungen getroffen werden. In erster Linie wäre die Maskenpflicht im Moment dringend erforderlich und die Verantwortung sollte nicht auf die Schulen abgeschoben werden.
    Immerhin arbeiten viele für Bürger wichtige Behörden noch immer im Corona-Modus. D.h. Behördengänge sind so gut wie nicht bzw. nur per Telefon möglich. Und das sicher nicht zum Spaß.
    D.h. nicht, dass ich nicht will, dass die Schüler nicht wieder in die Schule gehen sollen.
    Viele Grüße

  9. Ma-Ph-Lehrein 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    als Lehrerin am Gymnasium sorge ich mich um die Sicherheit von Schülern und Lehrern im geplanten Regelbetrieb. Das Bundesgesundheitsministerium fordert von der Bevölkerung, die „AHA“-Regel konsequent im Alltag anzuwenden. Im Unterricht allerdings, wo 20 bis 30 Schüler auf engstem Raum stundenlang zusammen sind, verzichten wir gleich auf 2 der 3 Komponenten, Abstand und Maskenpflicht. Wie passt das zusammen?
    Auch die Annahme fester Lerngruppen an einer weiterführenden Schule ist reine Illusion. Diese kann es aus verschiedenen Gründen im Regelbetrieb nicht geben:
    1. Lehrer unterrichten je nach Fächerkombination ca. 10 +/- x verschiedene Klassen und Kurse.
    2. Schüler haben je nach Jahrgangsstufe ca. 10 bis 14 verschiedene Fachlehrer.
    3. Es gibt diverse Kopplungen in den Jahrgangsstufen zwischen den Klassen. Das betrifft Ethik, Religion, Sport, 2. Fremdsprache, Profil, TC.
    4. Die Oberstufe besteht grundsätzlich aus Kursen mit wechselnden Besetzungen der Schüler.
    Es findet also täglich eine permanente Durchmischung von Schülern und Lehrern statt.
    Des Weiteren wird wetterbedingt bald Schluss sein mit ständigem Durchzug im Klassenzimmer.
    Im Prinzip gibt es außer Händewaschen keinerlei Schutz mehr im Unterricht.
    Ich bin dienstverpflichtet unter diesen Umständen zu unterrichten. Kommt dann das SMK auch für mögliche Langzeitfolgen auf, sollte ich mich im Dienst mit Corona infizieren? Was passiert mit Risikopatienten und über 60jährigen Kollegen?
    Das mindeste wäre eine Maskenpflicht
    für alle Schüler und Lehrer im Unterricht.
    Ich selbst habe seit der Schulöffnung grundsätzlich nur mit Maske unterrichtet und wüsste nicht, warum man einem Schüler das Tragen einer Maske im Unterricht nicht zumuten kann oder will. Außerdem sollte das SMK jeder Lehrkraft kostenfrei wöchentlich FFP-2-Masken zur Verfügung stellen.
    Wie will das SMK angesichts steigender Infektionszahlen den oben beschriebene. Problemen gerecht werden?

    Freundliche Grüße von einer
    Ma-Ph-Leherin

  10. Silvia 4 Jahren vor

    Hallo,
    Eine Frage bezüglich der Klassenstärke nach den Sommerferien:
    Warum wird wieder bei voller Klassenstärke (tw 28 Schüler) unterrichtet, wo doch die Infektionszahlen weiter drastisch steigen? Zu Beginn der Pandemie, mit ähnlich hohen Zahlen, wurde die Schulbesuchspflicht aufgehoben und nun soll dennoch der Normalbetrieb wieder anlaufen. Wie kann man das verantworten? Zumal die meisten Schüler schon vor den Sommerferien die Abstandsregeln kaum eingehalten haben, wie kann das also in viel zu kleinen Räumen umgesetzt werden?

  11. Carolin Kötter 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,heute nun über 2000 Neuinfizierte in Deutschland.Wann wacht das SMK auf und bestimmt Maskenpflicht wenigstens für die ersten 4 Wochen???Ich bin im 36. Dienstjahr an der Oberschule und freue mich immer noch am Ferienende auf den Schulbeginn!!?In diesem Jahr ist es anders,Angst und Unsicherheit und das Gefühl, als „Kanonenfutter“zu dienen ,bewegen mich.Wie gesagt, ich bin gern Lehrerin und möchte meine 10.Klasse(26 Schüler)das letzte Schuljahr begleiten und zum Abschluss führen.Bitte leiten Sie den Vorschlag weiter.Übrigens ist das der Wunsch eines Großteils der Kollegen.Vielen Dank für Ihre Bemühungen.Mit freundlichen Grüßen CK

    • B.K 4 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Reelfs
      Wie ist die Regelung für meine Tochter die laut RKI und ärztlichem Attest der Risikogruppe angehört? Muss sie am täglichen Unterricht in der Schule teilnehmen? Mein Sohn soll am Montag in die Schule obwohl meine Tochter und ich zur Risikogruppe gehören auch ich habe ein ärztliches Attest und bin 40 % schwerbehindert ( Herzschwäche ) wie soll das funktionieren? Wo werden wir geschützt? Oder ist mein Sohn gezwungen die Schule abzubrechen, damit wir nicht dem Risiko ausgesetzt sind eventuell schwer zu erkranken?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Kötter,
      Schüler, bei denen die körperliche Abwehrfähigkeit gegen eine SARS-CoV-2-Infektion wesentlich verringert ist und wo das Infektionsrisiko innerhalb der Schule und auf dem Schulweg nicht wesentlich reduziert werden kann, können unter den Voraussetzungen des § 2 Schulbesuchsordnung der Schule fernbleiben. Der Schulleiter kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder aus besonderen Gründen auch die Vorlage eines vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen.
      Grundsätzlich gilt für alle Schüler die Schulbesuchspflicht, also auch für Schüler, in deren Hausstand Personen leben, die einer Risikogruppe angehören. Zuhause müssten dann geeignete Verhaltensregeln (AHA-Regeln) eingehalten werden. In Einzelfällen wäre jedoch eine ärztliche Konsultation ratsam, um das Infektionsrisiko für die Angehörigen der Schüler beurteilen zu können.
      Viele Grüße aus der Pressestelle

  12. Silverstar27 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in Ihrem Artikel ist zu lesen, dass „Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen nur mit einem negativen Corona-Test betreten.“ Mich interessiert, wer die Kinder am ersten Schultag nach den Sommerferien darauf überprüft, in welchen Gegenden der Erde sie Urlaub gemacht oder Familienangehörige besucht haben. Welche Mittel stehen den Schulen hierfür zur Verfügung? Ihrem Artikel entnehme ich, dass Hygieneregeln, wie Abstand halten oder Einbahnstraßensystem auf den Gängen, nur einzuhalten sind, soweit dies möglich ist. Dies lässt bei mir den Schluss zu, dass es durchaus auch Schulen geben wird, an denen mit Ausnahme des Waschens der Hände nichts in puncto Hygiene praktiziert werden kann. Ich hoffe, das geht gut.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Hallo „Silverstar27,
      Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie zu organisieren bedeutet für die Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer eine enorme Herausforderung und auch Belastung, eben weil es eine Vielzahl von Regeln zu beachten gilt. Dieses als „nichts“ zu bezeichnen, halte ich doch für gewagt. Zur Eingangsfrage: Es besteht eine Informationspflicht, aber keine Pflicht zur Kontrolle. Man darf und muss in diesen Zeiten verantwortungvolles Handeln und Verhalten erwarten. Das gilt umsomehr für Personen, die trotz aller Hinweise in Risikogebieten urlauben.
      Viele Grüße aus der Pressestelle

  13. Christian Stoppiera 4 Jahren vor

    Es ist nur zu hoffen, dass auch den Eltern gegenüber Rechenschaft abgelegt und der Informationspflicht nachgekommen wird, wo sich der einzelne Lehrer und oder der einzelne Erzieher sich die letzten zwei Wochen aufgehalten hat und mit wem er so verkehrt. Die übermittelten Daten sind selbstverständlich absolut sicher und werden vertraulich behandelt.
    Hier entsteht der Eindruck, dass es sich bei den Familien nur um keimbelastete Petrischalen handelt.
    Sie können sich absolut sicher, dass wir genauso viel Angst vor Ihnen haben, wie Sie vor uns Eltern.

    • Privat 4 Jahren vor

      Wie wahr, wie wahr. Geben und Nehmen. Doch Ihr Wunsch wird Illusion bleiben. Um diesen Wunsch umzusetzen, braucht es eine überdurchschnittlich gute Schulleitung mit einem überdurchschnittlich guten Vertrauensverhältnis zu den Eltern und gemeinsamer Ideenentwicklung die Schule so sicher wie möglich zu machen. Ich würde mir wünschen, dass Schulen in Eigeninitiative die Präventionsmaßnahmen gegen Corona aufstocken. So z.B. freiwillig in den ersten 14 Tagen auf kleine Gruppen im Unterricht setzen, Maskenpflicht in den ersten 14 Tagen auch im Unterricht; danach freiwillig, vorerst keine Klassenfahrten, Zeitfenster schaffen für die strikte Umsetzung und permanente Kontrolle des Händewaschens und Desinfizierens – so viel Zeit muss sein, auch wenn die Pausen dadurch etwas länger dauern, Beschaffung von Plexiglaswänden auf Schulbänken, wenn wieder im vollen Klassenverband gelernt wird, gestaffelte Anfangszeiten, damit nicht alle Kinder im gleichen Bus fahren und, und, und …
      In vielen Bundesländern sind die Ferien schon zu Ende und die Schulen öffnen und schließen, öffnen und schließen. Das wird in Sachsen nicht anders werden. Fraglich ist nur, ob die Kinder mit diesem on / off Betrieb und der Angst vor Corona besser lernen können, als mit einem geregelten Homeschooling. Bildung ist wichtig, keine Frage, aber Gesundheit ist viel wichtiger! Gerade jetzt, wo die Fallzahlen steigen, sollten wir kleine Brötchen backen und mindestens! die Regeln wie vor den Ferien haben.

    • Horterzieherin 4 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Stoppiera
      Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass Lehrer und Erzieher, die täglich ohne Abstand und Mundschutz mit den Kindern arbeiten, sich nicht der ernsten Lage bewusst sind und kontrolliert werden müssen. Wir sind doch Diejenigen die nur darauf hoffen können, dass alle Eltern sich Ihrer Verantwortung in diesen Zeiten bewusst sind. Erzieher sind es ja dem Kultusministerium nicht mal wert, kostenlose Coronatest beanspruchen zu dürfen. Das ist nur für die Lehrer vorgesehen. Wir arbeiten mit denselben Kindern, in derselben Einrichtung. Und da sprechen Sie von Ungerechtigkeit gegenüber Eltern!?

  14. Simone Fenderl 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    laut Allgemeinverfügung (Stand 31.08.2020- 21.02.2021) benötigen Hortkinder keine schriftliche Erklärung über den Gesundheitszustand zur Vorlage in der Einrichtung. Da unsere Sportkindertagesstätte nach einem offenen pädagogischen Konzept arbeitet,ist es für uns schwer nachvollziehbar, dass Kinder bis zum 6. Lebensjahr diese Erklärung vorlegen müssen und die Kinder, die aus der Grundschulsituation, nach dem Unterricht dann in unsere Einrichtung kommen, diese nicht vorlegen müssen.
    Uns beschäftigen zwei Fragen:
    1. Wie begründen wir den Eltern der Kinder bis zum 6. Lebensjahr diese Unterscheidung, da es sich ja oftmals sogar um Geschwisterkinder handelt.
    2. Grundschulkinder haben zu Kindern anderer Klassen, Klassenstufen und Horten/ Kindertagesstätten eine noch größere Vielzahl von Kontakten. Wie wird das Übertragungsrisiko und die Kontaktnachverfolgung hier eingeschätzt und gesichert?
    Mit freundlichen Grüßen
    Das Team der DRK Sportkita

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Fenderl,
      vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich will gern versuchen, ein wenig Aufklärung für die Hintergründe zu bringen. Die bis zum Ende des vergangenen Schuljahres für Grundschüler und die Schüler der Primarstufe der Förderschulen erforderliche tägliche Gesundheitsbestätigung entfällt für den schulischen Bereich mit dem neuen Schuljahr. Deshalb haben wir entschieden, diese auch für die Hortbetreuung entfallen zu lassen, denn es wäre den Eltern nicht zu vermitteln, weshalb für ihr Kind in der Schule und im Hort – vielfach im selben Gebäude – unterschiedliche Regelungen gelten. In den vorschulischen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung haben wir auch mit Blick auf die in diesem Lebensalter noch häufigeren Erkrankungen mit entsprechenden Symptomen und auf Rat der Experten entschieden, daran festzuhalten. Wir bitten um Verständnis, mit diesem differenzierten Herangehen in den Einrichtungen, die auch Hortkinder betreuen, umzugehen. Wir sehen damit auch keineswegs die Umsetzung des Hygienekonzeptes der jeweiligen Einrichtung infrage gestellt, denn die Gesundheitsbestätigung ist ja nur ein Aspekt des entsprechenden Konzepts der Einrichtung. Ganz unabhängig von der Frage, ob die Eltern eine Gesundheitsbestätigung abgeben müssen oder nicht, gilt selbstverständlich, dass Kinder, die mindestens ein Symptom erkennen lassen, das auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweist, die Einrichtung nicht besuchen dürfen.
      Viele Grüße aus der Pressestelle

  15. M. Vogel 4 Jahren vor

    In der Allgemeinverfügung wird nicht geregelt, unter welchen Bedingungen sich Schüler, die selbst zur Risikogruppe gehören oder mit einem Risikopatienten in einem Haushalt leben, von der Präsenzpflicht in der Schule befreien lassen können. Wo gibt es eine Regelung hierzu?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Frau Vogel,
      Schüler, bei denen die körperliche Abwehrfähigkeit gegen eine SARS-CoV-2-Infektion wesentlich verringert ist und wo das Infektionsrisiko innerhalb der Schule und auf dem Schulweg nicht wesentlich reduziert werden kann, können unter den Voraussetzungen des § 2 Schulbesuchsordnung der Schule fernbleiben. Der Schulleiter kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder aus besonderen Gründen auch die Vorlage eines vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen.
      Grundsätzlich gilt für alle Schüler die Schulbesuchspflicht, also auch für Schüler, in deren Hausstand Personen leben, die einer Risikogruppe angehören. Zuhause müssten dann geeignete Verhaltensregeln (AHA-Regeln) eingehalten werden. Es kann jedoch Einzelfälle geben, wo eine ärtzliche Konsultation notwendig ist, um das Infektionsrisiko für den Risikopatienten einschätzen zu können.
      Viele Grüße aus der Pressestelle

  16. Andreas Warschau 4 Jahren vor

    Ich suche immer noch nach einer Erklärung, warum die Eltern täglich schriftlich per Formular erklären müssen, dass ihr Kind gesund ist. Ich halte das für eine sinnlose Gängelung und permanente tägliche Misstrauenserklärung gegenüber den Eltern. Sie trägt nichts dazu bei, Infektionswege zu kappen oder besser nachverfolgen zu können. Eltern sind seit jeher darüber belehrt, dass kranke Kinder nicht in die Einrichtung gebracht werden. Wir können schon immer Kinder mit Symptomen abholen lassen. Das vorzeigen der Unterschrift verkommt zur reinen Formalie, die keiner mehr ernst nehmen kann. In Schulen wird’s ja auch nicht mehr verlangt. Kostenlose Tests für Erzieherinnen gibt’s auch nicht, obwohl wir viel mehr Kontakt mit Eltern haben als Lehrer und Erwachsene als potenzielle verbreiter doch viel relevanter sein sollen als Kinder. Wie wird diese permanente Ungleichbehandlung von Erzieher*innen und Lehrer*innen gerechtfertigt? Andreas Warschau, Kita-Leiter

  17. TINCHEN 4 Jahren vor

    Tolle Regeln!! Warum werden wieder über 20 Kinder ( unsere Klasse besteht aus 28 und dazu noch jahrgangsübergreifender Unterricht) in ohnehin zu kleine Klassenräume gesteckt. Wäre es nicht besser gewesen man macht eine Testphase in der man sagt man teilt die Klassen, Konzentriert sich auf die Hauptfächer und der Unterricht fängt versetzt an so wie es vor den Ferien war. Und wenn nach 4 oder 6 Wochen alles gut verläuft geht man zum geplanten Unterrichtsplan über. Wäre auf jedenfall besser als große Gruppen, alle begegnen sich wieder, Abstandsregeln gibt es ja nicht aber die Schule muss schließen wegen positiven Fällen. Und eine Testphase mit zb 4 Wochen ist wahrscheinlich besser als ein Schuljahr wieder komplett gegen die Wand zu fahren.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Hallo „Tinchen“,
      eine Art „Testphase“ hatten wir bereits vor den Sommerferien und sogar wissenschaftlich begleitet. Diese Testphase auf unbestimmte Zeit auszudehnen, würde bedeuten, einem Großteil der Schülerinnen und Schüler den vollständigen Zugang zur Bildung zu verwehren. Ein hoher Preis. Gleichwohl weiß niemand, wie sich das Infektionsgeschehen entwickeln wird. Insofern müssen zu ergreifende Infektionsschutzmaßnahmen und das hohe Gut der Bildung immer wieder sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
      Viele Grüße aus der Pressestelle

  18. Frau Lehrerin 4 Jahren vor

    Hallo liebes SMK-Team,
    Vielen Dank für die Informationen. Leider kann ich keinen Kommentar mehr zum Beitrag: „Regeln für Lehrkräfte im Schulbetrieb“ (Stand: 14.05.2020) mehr erstellen.
    Die darin enthalten Informationen galten bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020, also bis zum 31.07.2020.
    Gegenwärtig bin ich schwanger und auch gegenwärtig steigen auch leider die Infektionszahlen wieder an.
    Ein Präsenzunterricht stellt ein erhöhtes Infektionsrisiko da.
    Und es lässt sich nicht abstreiten, dass Schwangere nicht genauso medizinisch behandelt werden können, wie nicht Schwangere.
    Was passiert nun, wenn sich eine schwangere Lehrerin im Präsenzunterricht ansteckt? Die Folgen können kaum auf das Ungeboren kurzfristig sowie langfristig abgeschätzt werden.
    Wie ist nun also zu verfahren in diesem Fall?
    Arbeiten ist ja generell noch möglich, jedoch im Präsenzunterricht meiner Meinung nach nicht.
    Das Risiko ist unermesslich.
    Ich würde mich über eine Rückantwort sehr freuen.
    Mit vielen Grüßen

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Liebe „Frau Lehrerin,
      Sie müssen sich nicht sorgen. Schwangere sind vom Präsenzunterricht befreit. Sie können sich diesbezüglich auch gern an das für Sie zuständige Landesamt für Schule und Bildung wenden.
      Alles Gute für Sie und viele Grüße vom Team der Pressestelle

  19. Sarah 4 Jahren vor

    Wie sieht es mit der Durchführung von Gruppen-/Partnerarbeit, Sportunterricht sowie experimentellem Arbeiten in den naturwissenschaftlichen Fächern aus?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Hallo „Sarah“,
      Gruppen- und Parnerarbeit ist möglich, Sportunterricht auch. Nur sollte der enge körperliche Kontakt zu anderen Schülerinnen und Schüler auf ein notwendiges Maß beschränkt werden. Bei experimentellen Arbeiten kann auch eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
      Viele Grüße aus der Pressestelle

  20. Georg 4 Jahren vor

    Hallo ,
    eine Frage bzgl Lehrern, welche an mehr als einem Schulstandort unterrichten. Z.B. unterrichte ich an 2 Grundschule in verschiedenen Orten, aber ein Träger. Ist dieser Wechsel wieder zulässig?
    Vielen Dank !

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Hallo „Georg“,
      unter Beachtung der Vorgaben aus der Allgemeinverfügung und der Corona-Schutzverordnung ist ein Wechsel zulässig.
      Viele Grüße aus der Pressestelle