FAQ: Wiederaufnahme des Unterrichts an Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen

FAQ: Wiederaufnahme des Unterrichts an Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen

Foto: Robert Kneschke | Adobe Stock

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Am 18. Mai 2020 können die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen. Dazu gibt es viele Fragen. Die wichtigsten Antworten haben wir hier zusammengefasst.

+++ HINWEIS: Mit Ende des Schuljahres 2019/2020 sind die dargelegten Vorgaben nicht mehr gültig +++

Wie kann der Unterricht für alle Klassenstufen in der Grundschule bzw. der Primarstufe der Förderschule organisiert werden?

Mit der Öffnung des Unterrichts für alle Klassenstufen wird allen Schülerinnen und Schülern in der Grundschule und der Primarstufe der Förderschule eine direkte Lernzeit in der Schule bis zum Schuljahresende ermöglicht. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, das Hygienekonzept der Schule daraufhin zu überprüfen und anzupassen.

Die strikte Durchsetzung von Abstandsregeln ist altersbedingt nicht oder nur sehr bedingt möglich. Entscheidender als die Gruppengröße, die sich an theoretischen Mindestabständen orientiert, ist deshalb aus Gründen des Infektionsschutzes die Stabilität der personellen Zusammensetzung der Klasse. Das heißt, dass an den Grundschulen und im Primarbereich der Förderschulen der Unterricht – anders als in der Sekundarstufe I – durchgehend im jeweiligen Klassenraum in der konstanten Zusammensetzung der Klasse realisiert wird. Jede Klasse bekommt einen darauf abgestimmten neuen Stundenplan, der versetzte Unterrichts- und Pausen- und Essenzeiten beinhaltet, damit sich beispielsweise nur einzelne Klassen auf dem Schulhof befinden und auch das Abstandsgebot beim Ankleiden gewahrt werden kann.

Grundsätzlich gilt, dass in Anbetracht der heterogenen Bedingungen und insbesondere mit dem Blick auf die Hygienevorschriften jede einzelne Schule größtmögliche Freiräume hat bei der zeitlichen und räumlichen Organisation des Unterrichts. Eine enge Abstimmung zwischen Schulleitung, Hortleitung und dem Träger der Schülerbeförderung sowie eine transparente Information der Eltern ist dabei unerlässlich.

Welche Empfehlungen gibt es zur Einhaltung des Infektionsschutzes?

Die wesentlichen Bedingungen sind die strikte Trennung der Klassen und der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Klassen in den Gebäuden und auf den Freiflächen sowie die Dokumentation zur Rückverfolgung der Infektionsketten. Für die Dokumentation wird ein Formular erarbeitet und rechtzeitig weitergeleitet.

Außerdem stehen zum Öffnungskonzept konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Schule und Hort?

Da Grundschule bzw. Förderschule und Hort jeweils für dieselben Gruppen von Schülerinnen und Schülern in der Verantwortung stehen, bedarf es einer engen Abstimmung, um das Prinzip der Konstanz der Klassen bzw. Gruppen weitestgehend sicherzustellen und gemeinsam auch in den verschiedenen Phasen des Schul- und Horttages umzusetzen.

Das bedeutet:

Schulleitung und Hortleitung/Hortträger stimmen sich unter Einbeziehung des Trägers der Schülerbeförderung insbesondere ab über die Gestaltung

  • des Ankommens an Schule und Hort,
  • der Aufsicht an den bei der Schule gelegenen Haltestellen der Schülerbeförderung,
  • der Nachmittagsbetreuung bei Doppelnutzung der Räume,
  • der Übergangszeiten zwischen Schule und Hort.

Die Klassenzusammensetzung im schulischen Unterricht gilt grundsätzlich auch bei der Betreuung durch den Hort. Dort, wo das nicht möglich ist, müssen dennoch im Hort konstante Gruppen neu gebildet werden. Der Hort ist für die Betreuungszeiten im Rahmen der geschlossenen Betreuungsverträge zuständig. Während der Hortzeiten gibt es kein GTA.

Wie können in der Grundschule bzw. Primarstufe der Förderschule die Lehrkräfte und sonstige Kräfte eingesetzt werden?

Die Schulleitung entscheidet über den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer, der GTA-Kräfte, außerschulischer Partner, Assistenzkräfte, FSJler, die für die Absicherung des Unterrichtes und ggf. weiterer schulischer Angebote benötigt werden. Die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten an den Standorten erfordern schulspezifische Planungen. Vor Ort ist am besten einzuschätzen, wer konkret zur Verfügung stehen kann, welche räumlichen Bedingungen gegeben sind, welche örtlichen Besonderheiten zu beachten sind. Vertraglich gebundene GTA-Kräfte können zum Beispiel je nach Bedarf und zeitlichem Erfordernis für Aufsichts- und Betreuungszeiten sowie individuelle Maßnahmen ggf. in Kombination mit Lehrkräften eingesetzt werden. Hierzu sind die bestehenden Verträge entsprechend zu modifizieren. Es ist darauf zu achten, dass Lehrerinnen und Lehrer, die eine stabile Klassen führen, zum Beispiel für Pausen und Aufsichtszeiten möglichst durch eine weitere Lehrkraft oder sonstige Beschäftigte in der Schule unterstützt werden.

Bei Unterrichtsausfall können GTA-Kräfte oder sonstiges der Schule zur Verfügung stehendes Personal eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden sich in dem Schulleiterbrief vom 29. April 2020 Hinweise zum Einsatz von GTA-Kräften an allgemeinbildenden Schulen im Zeitraum vom 20. April bis 17. Juli 2020 im Schulportal.

Gibt es zentrale Vorgaben, welche Fächer mit wie vielen Stunden unterrichtet werden?

Das Bildungsangebot an Grundschulen soll auf die Kernfächer: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 Englisch fokussiert werden. Die Sicherung der Grundlagen im Lesen, Schreiben und der Mathematik hat Priorität. Die Potenziale aller Fächer können dafür verantwortungsvoll und nach den Möglichkeiten des Einsatzes der Lehrerinnen und Lehrer genutzt werden.

Die geltende Stundentafel für die Grundschule kann vorrangig für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erweitert werden. Unterrichtsangebote in den anderen Fächern sollen fachübergreifend abgestimmt und je nach Möglichkeit hinzugezogen werden.

In Verantwortung der Einzelschule sollen bedarfsgerecht individuelle Lernzeiten für notwendige Fördermaßnahmen eingeplant werden. Die für die einzelnen Klassenstufen vorgesehenen Wochenstundenzahlen sind nicht zu überschreiten.

Gibt es Unterricht nach Lehrplan oder können die Schulen davon abweichen?

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule soll für ein angemessenes, sensibles Ankommen der Kinder gesorgt werden. Das schließt auch die Ermittlung des aktuellen Lernstandes nach der häuslichen Lernzeit ein.

Die vollständige Bearbeitung aller Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans kann aufgrund der außergewöhnlichen Situation in diesem Schuljahr nicht handlungsleitend sein. Die Sicherung der Grundlagen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch in Klassenstufe 4 hat Priorität.

Sportunterricht (auch Schwimmunterricht) findet bis zum Schuljahresende nicht statt. Dennoch sind im Schulalltag vielfältige Bewegungsmöglichkeiten im Unterricht und den Pausen zu nutzen.

Wird nach Wiederaufnahme des Unterrichts bewertet?

+++ HINWEIS: Aktualisierte Inhalte zu den Themen Bewertung, verbale Einschätzung im Jahreszeugnis oder Kopfnoten gibt es auf der Corona-Webseite +++ *

Die Aufgaben, die während der häuslichen Lernzeit erfüllt wurden, sollen laut Schulleiterbrief des Ministers vom 30. März 2020 in der Grundschule grundsätzlich nicht benotet werden.

Die Hinweise zur Benotung und Versetzung in den FAQ-Listen beziehen sich auf das Schulleiterschreiben des Ministers vom 17. April 2020 mit dem Blick auf die Entwicklung bis zum Ende des Schuljahres. Das heißt, dass mit der Wiederaufnahme des Unterrichts bis zum Ende des Schuljahres Noten nur in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zusätzlich in Englisch in Klassenstufe 4 vergeben werden können. Dabei ist stets zu beachten, dass die im Rahmen der Schulordnungen bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Benotung und der Versetzung zu Gunsten der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden sind. Ermessensspielräume sind wohlwollend auszulegen.

Da die Lernzeit zu Hause während der Schulschließungen von den Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Voraussetzungen und Gegebenheiten sehr unterschiedlich verlief, ist es notwendig, diese Unterschiedlichkeit für die Benotung und den Abschluss des Schuljahres angemessen zu berücksichtigen. Im Zusammenhang damit sollte jede Lehrerin und jeder Lehrer sicherstellen, dass keine Überforderungen und kein Leistungsdruck entstehen. Die Bewertung von Leistungen in Form von Benotungen ist dabei auf ein angemessenes Maß, stets den individuellen Lernfortschritt betrachtend, zu beschränken.

Welche Versetzungsregelungen gelten?

Es gelten die Regelungen der Schulordnungen und damit auch die dort enthaltenen Ausnahmeregelungen (vgl. insbesondere § 25 Absatz 5 SOGS, § 30 Absatz 1 Satz 2 SOFS). Die Schulschließungen durch die Corona-Krise werden als „Vorliegen eines wichtigen Grundes“ bei Versetzungsentscheidungen betrachtet, schließen aber eine Nichtversetzung nicht aus. Es wird empfohlen, von den jeweiligen Regelungen in den Schulordnungen großzügig Gebrauch zu machen.

Sollte die Leistungsfähigkeit und die Gesamtentwicklung einer Schülerin bzw. eines Schülers vermuten lassen, dass er den Anforderungen der nächst höheren Klassenstufe nicht gerecht wird, dann sind die Eltern auch über die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung zu beraten. Dabei sind die Eltern auf mögliche nachfolgende Konsequenzen im weiterführenden Bildungsverlauf hinzuweisen, zum Beispiel dass die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe als Wiederholung wegen Nichtversetzung und die bereits ausgesprochene Versetzung als nicht getroffen gilt. Die Beratung ist zu protokollieren.

Welche Regelungen gibt es für LRS-Klassen?

Es gibt keine besonderen Regelungen für LRS-Klassen. Die Schulleiter der LRS-Stützpunktschulen entscheiden eigenverantwortlich. Die Probebeschulung fällt aus.

Wie wird bis zum Schuljahresende mit Hausaufgaben umgegangen?

In der jetzt gegebenen direkten Lernzeit in der Schule bis zum Schuljahresende sind die Aufgaben aus der häuslichen Lernzeit aufzunehmen, gemeinsam zu besprechen, zu strukturieren und zu vertiefen. Sie sind in den jetzt folgenden Unterricht einzubeziehen. Auf weitere Hausaufgabenstellungen bis zum Schuljahresende sollte weitgehend verzichtet werden. Dies auch, weil eine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der ganztägigen Bildung nur eingeschränkt möglich ist.

Was ist zur Bildungsberatung zu beachten?

Die für den weiteren Bildungsverlauf notwendigen Bildungsberatungen mit den Erziehungsberechtigten sollen bis zum Schuljahresende weitestgehend auf schriftlichem, telefonischem oder elektronischem Weg durchgeführt werden. Persönliche Gespräche sind nur in dringend notwendigem Ausnahmefall unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzes gestattet.

Das Beratungsgespräch im Rahmen der Bildungsberatung zum Wechsel an die weiterführenden Schulen kann zu Beginn der Klassenstufe 4 durchgeführt werden. Die Eltern sind durch die Schule darüber zu informieren.

Wie erfolgt die Information der Eltern?

Eine gute Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule ist jetzt besonders wichtig. Dabei sollen die in den letzten Wochen bewährten Wege der Information und Kommunikation genutzt werden.

 

* Aktualisiert am 22. Juni 2020

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

21 Kommentare

  1. Ulla Becker 4 Jahren vor

    Die Öffnung der Grundschulen mit Einsetzen der Schulpflicht und die damit verbundenen Maßnahmen scheinen noch an etlichen Stellen das Potential zur Verbesserung zu haben.
    • Wie soll eine Durchmischung zwischen Klassen bei Geschwisterkindern in unterschiedlichen Jahrgangsstufen gewährleistet werden? Hier ist eine Trennung am Nachmittag doch unmöglich. Was ist mit Eltern, die zu einer Risikogruppe gehören – wie sollen sie sich schützen? Es liegt doch auf der Hand, dass Schutzmaßnahmen im häuslichen Umfeld – gerade auch mit mehreren (Klein-)Kindern – wenn überhaupt dann deutlich schlechter umsetzbar sind als in einer Grundschule. Sollte die Schulpflicht in solchen Zeiten nicht besser ausgesetzt werden?
    • Die Vorgabe, dass symptomatische Kinder zu Hause bleiben sollen, ist natürlich richtig. Im Fall von einer SARS-CoV 2 Infektion mit einem besonders großen Anteil asymptomatischer Infektionen – gerade bei Kindern – hat diese Maßnahme aber wahrscheinlich seuchenhygienisch nahezu keine Wirkung.
    • Wenn der Freistaat Sachsen, wie es scheint, ein „Experiment“ starten will, dann wäre es doch eigentlich geboten – wie bei anderen medizinische Studien auch – die Probanden einwilligen zu lassen. Dass sich Kinder und ihre gesamten Familien im Vergleich zum Rest der Bevölkerung einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko aussetzten müssen, schließt eigenverantwortliches Handeln ja geradezu aus.
    Das Wohl und das Leben eines Einzelnen und auch einzelner Bevölkerungsgruppen scheint hier in den Hintergrund zu treten – mit christlichen Werten hat das alles leider wenig zu tun.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulla -Ärztin und Mutter dreier Kinder

  2. Sandro 4 Jahren vor

    Wie kann es sein, dass das RKI die Abstandsregel für alternativlos erklärt und in Sachsen (als einzigem Bundesland) die Kinder bis einschließlich Klasse 4 im kompletten Klassenverband ohne Abstandsregeln in die Schule gehen müssen?
    Ich verstehe auch nicht, dass Kinder als „wenig infektiös“ (das ist zumindest die Annahme der Berater der sächsischen Regierung) bezeichnet werden und z.b. Virologen in Bayern das komplette Gegenteil behaupten.

  3. Andrea Hansel 4 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler, Sie geben als Hinweis die FAQ-Liste Coronavirus-Sachsen… Mir ist aufgefallen, dass hier kein Unterschied zwischen den Schulen gemacht wird… Also können in der GS die Klassen geteilt werden, aber es müssen feste Gruppen sein…

  4. Thoralf Land 4 Jahren vor

    Sehr geehrtes Kultusministerium,
    die beiden am Paradigmenwechsel beteiligten Mediziner sind Kinderärzte und Infektiologen. Experten für die Virusausbreitung sind Virologen, das sind beide nicht. Eine Unterstützung für das neue revolutionäre Konzept habe ich noch von keinem Virologen gehört. Die vorgebrachten Argumente sind für mich nicht nachvollziehbar, die vom Virologen Christian Drosten schon. Und der ist gegenteiliger Meinung. Ich habe den Eindruck, dass man nach Wissenschaftlern gesucht hat, die ihren Namen für ein Experiment hergeben und dafür die etablierten Virologen nicht gewinnen konnte. Wie soll der Schutz der Betreuerinnen und Betreuer in akzeptabler Weise gewährleistet werden?
    Mit freundlichen Grüßen
    Thoralf Land

  5. S.König 4 Jahren vor

    Warum ist auf einmal der Mindestabstand nicht mehr relevant? Dann kann es in anderen Bereichen ja auch wegfallen, das ist alles sehr unglaubwürdig.Grundschüler können das.Sie sind vernünftig.

    Ich schließe mich meinen Vorrednern an: Was nützt die Trennung der Klassen, die ohnehin im Normalzusrand stattfindet ? Falls mein Kind angesteckt wird, macht es mir persönlich keinen Unterschied, ob danach die Ansteckungskette nachverfolgt werden kann. Es geht ja um Gesundheit der Kinder und der Familien !!! Ich kann am Morgen keine Unterschrift darüber leisten, ob sich mein Kind am Tag zuvor irgendwo angesteckt hat. Man weiß es einfach nicht !!!!
    Keiner weiß dies.

    Warum hält man nicht an Klassentrennung (2 Gruppen) fest ? Ein Teil hat z.B. von 08.-11.00 Uhr und der andere Teil von 12. – 15.00 Uhr Unterricht und das im Wochenwechsel. Die anderen Zeiten greift die Notbetreuung, die ich als kritisches Elternteil nicht wahrnehmen würde, um nicht unnötige Kapazitäten zu überlasten und Risikoherde zu befeuern.

  6. Uwe Dulz 4 Jahren vor

    Leider wird weder in den Handlungsempfehlungen noch an anderer Stelle darauf eingegangen, wie die Unterrichtung der Kinder umgesetzt werden soll, die sich aufgrund einer eigenen Vorerkrankung oder einer Vorerkrankung der Eltern dem erhöhten Infektionsrisiko beim nicht kontaktfreien Unterricht im Klassenverband aussetzen können bzw. wollen. Auch nicht für Kinder, bei denen ein Infektionsverdacht besteht. Dazu erwarte ich deutlich mehr Aufklärung und ein klares Konzept.
    Wie findet die Trennung der Klasse auf dem Schulweg statt? Gilt im Bus nicht das Abstandsgebot, das Kinder ja nach Ansicht der sog. Experten sowieso nicht einhalten können? Gibt es dort eine Sonderregelung? Oder sollen auch Busfahrer exakte Passagierlisten führen, nur für den Fall der Fälle?
    Dafür, dass angeblich wochenlang und intensiv an diesem Konzept gearbeitet wurde, ist es reichlich dünn. Und die Quintessenz ist: Geben wir über Empfehlungen die Verantwortung an die Schulleiter und Lehrer weiter, sollen die sich vor Ort mit den Gegebenheiten auseinandersetzen. Und bei einem Fehlschlag haben wir uns abgesichert und können auf Einzelfälle und Ausnahmen verweisen. Ach, die Gegebenheiten vor Ort sind schlecht, weil zuerst Schulen geschlossen wurden und die verbleibenden an der Kapazitätsgrenze sind und jahrelang nicht saniert wurden? Naja, die fleißigen Lehrer werden’s schon reißen, und wir werden sie dann medial als Helden stilisieren, hat ja schon einmal gut funktioniert. Nur weiter so!

  7. Nadien 4 Jahren vor

    Wenn aus Platzmangel das Abstand zwischen den Schülern nicht gehalten werden kann, ist es logisch erst abzuwarten, bis die Neuinfektionen min. 2 Wochen auf 0 stehen. Was nützt die Trennung der Klassen? Falls mein Kind angesteckt wird, macht mir persönlich kein Unterschied, ob danach die Ansteckungskette nachferfolgt werden kann. Es geht ja um Gesundheit und Leben der Kinder! Es gibt ja auch Kinder mit gesundheitlichen Problemen. Außerdem soll man nicht vergessen, dass auch bei Kindern Todesfälle schon gab. Wer garantiert mir, dass mein Kind, der sowieso Probleme mit Lungen hat, nach der Schule gesund nach Hause kommt? Ich sehe fast jeden Tag, wie Kinder aus mehreren Familien schon jetzt zusammen spielen. Es liegt nicht an Kindern, sondern an Eltern, die sich nicht an die Regeln halten. Es reicht ein Kind aus so einer Familie um die ganze Gruppe unter der Gefahr zu setzen.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Nadien,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben recht: In der aktuellen Situation ist auch jeder Einzelne gefragt, die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu Hause einzuhalten. Dann ist schon viel gewonnen, um das Risiko zu senken. Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, sprechen bitte vorab rechtzeitig mit ihrer Schule über ihre Vorerkrankung. Dann kann die Schule eine angemessene Lösung finden. Im Zweifel sollten sie einen Arzt aufsuchen und seinem Rat folgen. Umfassende Informationen zum Infektionsschutz finden Sie zum Beispiel in unseren FAQ: https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-infektionsschutz-6050.html. Vielleicht noch eine Ergänzung: Auch die Testkapazitäten sind in Sachsen inzwischen hochgefahren worden, sodass sich Risikogruppen und ihre Kinder testen lassen können, um noch mehr Sicherheit zu gewinnen. Hierzu bitte mit dem Arzt absprechen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Jana Neumann 4 Jahren vor

    MUSS mein Kind sich nun in seiner Klasse ohne Mundschutzpfilcht und ohne Mindestabstand der Gefahr aussetzen sich zu infizierten? Eine feste Gruppe ist nur in einem Internat möglich wo die Schüler auch ihre Zeit nach dem Unterricht verbringen. Nachmittag haben die Kinder Kontakt zu ihren Freunden, am Wochenende mit Oma, Opa und der Nachbarfamilie. Dann gehen alle Bekannten in andere Schulen und infizieren dort die nächste Klasse…

    Ist das ein Plan für gezielte Herdenimmunität?

    Besteht dafür Schulpflicht?

    MFG

  9. Petra Gemeinhardt 4 Jahren vor

    Alle Grundschulkinder ab 18. Mai auf einmal zurück in die Schule zu holen, ohne dass auf Abstand geachtet werden kann und soll, ist bei derzeit wieder steigenden Infektionszahlen auch gegenüber den vielen älteren Kolleginnen und Kollegen unverantwortlich.
    Man kann nur hoffen,dass diese Entscheidung noch einmal gut überdacht wird.
    Kleine Gruppen, in denen die Abstandsregeln befolgt werden können und man individuell auch auf den unterschiedlichen Lernstand der Kinder eingehen kann, wären sinnvoll und weniger gefährlich für alle Beteiligten.

  10. Barbara 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich verstehe, dass nun gute Entscheidungen schwierig sind. Aber ein Gefühl macht sich breit, als Grundschüler oder KITA- Kind in Saschsen als Versuchskaninchen zu gelten. Der Strategiewechsel mit dem „Prinzip der festen Gruppe“ scheint die einzige NOT“Lösung“ zu sein, weil Lehrer ja ohnehin knapp sind,
    Ich kann nicht verstehen und bitte um Erläuterung, wie man alles bisher Erreichte so leicht aufs Spiel setzen kann, auf dem Rücken der Jüngsten und ihrer besorgten Familien.

  11. Jungsmama 4 Jahren vor

    Was ich imernoch nicht verstehe ist: Warum nur Englischunterricht in Klasse 4? Bei uns in Klasse 3 wurde Englisch bereits abgesetzt und soll nun auch nicht mehr weitergeführt werden? Nächstes Jahr gibts Noten und dann weiterführend ein Jahr später fragt niemand mehr nach, warum der Schüler Probleme bereits in den Grundlagen hat. Gerade in der heutigen Zeit ist Englisch ein Kernfach und muss unterrichtet werden!

  12. Kathrin 4 Jahren vor

    Da wir Schulen und Kindergärten relativ zügig geschlossen haben, wissen wir über die Ausbreitung des Virus sicherlich noch sehr wenig.Fakt ist jedoch, dass auch Kinder Überträger sein können.Getestet werden Kinder nicht, Kindergärtnerinnen auch nicht, Lehrer erst ab 1.Juni.Trotzdem dürfen ab 18.Mai alle wieder in die Einrichtungen strömen.Während es in den Kindergärten Entscheidung der Eltern ist,gibt es ab diesem Zeitpunkt wieder die Schulpflicht.Als sperren wir(anders kann es nicht bezeichnet werden)ab Montag 27 Grundschulkinder für 4Stunden in ein viel zu kleines Klassenzimmer,das nur zu einer festgelegten Zeit zum Essen oder dem Gang zur Toilette verlassen werden darf.Das heißt,4Stunden sitzen auf dem Stuhl ,ab und an mal lüften und nachmittags im Hort das gleiche Spiel.So steht es zumindest im heutigen Elternbrief.Und dann erklären wir den Kindern, dass die aber nachmittags auf dem Spielplatz Abstand halten sollen?Nein, liebes Kultusminister ,die Kinder freuen sich nicht darauf .Und viele Eltern auch nicht.Ich bin gespannt, was passiert, wenn dieses Experiment,dass wir jetzt mit überwinTern durchführen, schief geht.

  13. M. Müller 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    sehr geehrte Frau Winkler,

    vielen Dank für die FAQs. Eine wichtige und zentrale Frage wurde aber wieder nicht beantwortet, eigentlich seit der Pressekonferenz am vergangenen Freitag auch noch überhaupt nicht gestellt:
    Was ist mit Kindern, die einer Risikogruppe angehören? Besteht für diese Kinder eine Schulpräsenzpflicht oder können sie auch weiterhin von zu Hause aus unterrichtet werden?
    Und daran anknüpfend: Was ist mit der Schulpräsenzpflicht von Kindern, deren Eltern einer Risikogruppe angehören? Es ist unzumutbar, diese Eltern einer erhöhten Infektionsgefahr auszusetzen. Es bestehen berechtigte Zweifel, an einer Grundschule mit über 400 Kindern, d.h. 4 Klassen mit mindestens 26 Schülern je Klassenstufe , die Hygienevorschriften zu beachten, geschweige denn, Infektionsketten nachzuvollziehen, denn die meisten Kinder haben Geschwister in der Kita oder in höheren Klassen, was die Anzahl der festen Kontaktpersonen um ein Vielfaches erhöht.
    Welche konkreten Voraussetzungen müssen also erfüllt werden, damit diese Kinder bis zum Schuljahresende am Präsenzunterricht nicht teilnehmen müssen?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo M. Müller,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, sprechen bitte vorab rechtzeitig mit ihrer Schule über ihre Vorerkrankung. Dann kann die Schule eine angemessene Lösung finden. Im Zweifel sollten sie einen Arzt aufsuchen und seinem Rat folgen. Gern auch in unseren FAQ auf der Corona-Webseite nachlesen. Hier gibt es auch umfassende Informationen zum Infektionsschutz: https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-infektionsschutz-6050.html.

      In der aktuellen Situation ist auch jeder Einzelne gefragt, die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu Hause einzuhalten. Dann ist schon viel geschafft, um das Risiko zu senken. Vielleicht auch an dieser Stelle noch eine Ergänzung: Auch die Testkapazitäten sind in Sachsen inzwischen hochgefahren worden, sodass sich Risikogruppen und ihre Kinder testen lassen können, um noch mehr Sicherheit zu gewinnen. Hierzu bitte mit dem Arzt absprechen. Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhelfen konnte.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. IchsucheimmernochdenAusgang. 4 Jahren vor

    Hier liegt ein Missverständnis zu Grunde. Viele Eltern und Pädagogen wünschen sich, dass es nicht zu Neuinfizierungen kommt. Die angeordneten Maßnahmen des SMK zielen aber darauf ab, Infektionsketten nachvollziehen zu können, nicht, Neuinfizierungen zu verhindern.

    Jetzt noch eine praktische Bitte:
    Kinder sind Menschen, und die brauchen Verständnis für eine Regel, um sich daran halten zu können. Das funktioniert bei Erwachsenen auch so (Ich selbst verstehe die Regeln auch nicht mehr.) Wie erklären wir den Kindern, dass sie (in der Schule, zu Hause dürfen sie ja) keinen Kontakt haben dürfen, wenn es doch sowieso nicht darum geht, Infizierungen zu verhindern? Bitte geben Sie den Schulen eine kindergerechte Belehrung an die Hand! Danke!