Lehrerstellen: Rund 62 Prozent der geplanten Stellen derzeit besetzt

Lehrerstellen: Rund 62 Prozent der geplanten Stellen derzeit besetzt

Zum Schuljahresbeginn 2017/18 im August will Sachsen 1.400 Lehrer neu einstellen. Doch die Anzahl der grundständig ausgebildeten Bewerber reicht nicht aus, um den Bedarf zu decken. Es wird schwerer als zuvor, die freien Stellen zu besetzen.

Mangel an ausgebildeten Lehrern für Grund-, Ober- und Förderschulen

Genau 1.062 Bewerbungen ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer sind für das neue Schuljahr bei der Sächsischen Bildungsagentur eingegangen und damit deutlich weniger als an Sachsens Schulen benötigt. Das Ausmaß der Diskrepanz von Angebot und Nachfrage wird insbesondere mit Blick auf die Qualifikation der Bewerber deutlich. Während der Freistaat 100 Gymnasiallehrer sucht, haben sich knapp 600 beworben. Ihnen unterbreitet die Sächsische Bildungsagentur zwar Angebote für Stellen beispielsweise an Oberschulen, ob diese jedoch angenommen werden, bleibt trotz gleicher Gehaltseingruppierung abzuwarten.

Obwohl der Lehrerbedarf für Grund- und Oberschulen mit Abstand am größten ist, verzeichnen gerade diese einen Mangel an Bewerbungen ausgebildeter Lehrkräfte. Im Grundschulbereich kommen auf 482 geplante Einstellungen aktuell 161 Bewerber, an den Oberschulen mit 488 geplanten Einstellungen sogar nur 128. Für den Dienst an den allgemein bildenden Förderschulen haben sich sachsenweit 58 grundständig ausgebildete Lehrer beworben – der Bedarf ist mit 175 geplanten Einstellungen dreifach höher.

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Neben den ausgebildeten Lehrern haben sich 1.807 Seiteneinsteiger bei der Sächsischen Bildungsagentur beworben. Aufgrund der geringen Bewerberzahl ausgebildeter Lehrer sind insbesondere für die Grund-, Ober- und Förderschulen Einstellungen von Seiteneinsteigern sowie der schulartfremde Einsatz von Lehrkräften unverzichtbar.

Einschnitte im Ergänzungsbereich zu erwarten

Insbesondere im sogenannten Ergänzungsbereich der Schulen wird die unzureichende Bewerberlage zu spüren sein. Es ist bereits abzusehen, dass im neuen Schuljahr weniger Lehrerressourcen für Arbeitsgruppen und Projekte und somit für die eigene Profilbildung der Schulen zur Verfügung stehen werden.

Um den Grundbereich des Unterrichtes im kommenden Schuljahr trotz der nicht auskömmlichen Personalsituation abzudecken, wurden die Planungsansätze des Ergänzungsbereiches angepasst. Unter der Annahme, dass ein Großteil der Seiteneinsteiger an Grund- und Oberschulen eingesetzt werden muss, liegt der Planungsansatz dieser nunmehr bei 25 Prozent. An Gymnasien und berufsbildenden Schulen beträgt er 12,5 Prozent und an Förderschulen weiterhin null Prozent.

Lehrereinstellungen laufen auf Hochtouren

Als erstes Bundesland startete Sachsen das Einstellungsverfahren bereits im April. Mit Stand 12. Juni sind rund 865 Stellen der geplanten 1401 Einstellungen besetzt.

An den allgemein bildenden Förderschulen konnten bisher lediglich 49 Prozent des geplanten Arbeitsvermögens sicher gebunden werden. An den Grundschulen wurden nach derzeitigem Stand knapp 58 Prozent und an den Oberschulen rund 61 Prozent der geplanten Einstellungen getätigt. Besser sieht es aus bei den berufsbildenden Schulen und den Gymnasien. 75 Prozent der freien Stellen an Berufsschulen und 85 Prozent an Gymnasien sind besetzt. Die Sächsische Bildungsagentur hat darüber hinaus vielen Bewerbern Angebote unterbreitet, deren Zu- oder Absagen noch ausstehen. Das Einstellungsverfahren wird noch bis Schuljahresbeginn andauern.

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Bianca Schulz, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

32 Kommentare

  1. Josephine 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    mich würde es interessieren, wie die Entgeldeingliederung der ca. 500 „abgelehnten“ Referendare für Gymnasien aussehen wird, wenn diese, wie von der SBA offenbar so gewollt, ihren Dienst an Grundschulen (oder Oberschulen) antreten aus Angst vor Arbeitslosigkeit. Gäbe es hier Möglichkeiten, E 13 zu zahlen? Referendare für Gymnasien haben 5 Jahre studiert und alle nötigen Leistungspunkte erreicht.
    Für diese Referendare ist, laut Aussagen einiger Bewerber, zumindest an Oberschulen angedacht, gleich zu Einstellungsbeginn Erfahrungsstufe III zu zahlen.

    Vielen Dank im Voraus!

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Josephine,
      vielen Dank für die Frage.
      Bei einem Einsatz eines ausgebildeten Bewerbers für das Gymnasium an einer Grundschule ist die Bezahlung nach der Entgeltgruppe 13 nicht möglich, da die Eingruppierung nach „entsprechender Verwendung“ erfolgt gemäß Sächsischem Besoldungsgesetz.
      Dennoch wird jede Bewerbung im Einzelfall geprüft. Zum Beispiel können Bewerber eine Gewinnungszulage erhalten. Diese entspricht in der Höhe der Differenz zwischen der Erfahrungsstufe 1 und der Stufe 3.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

    • Angelika 7 Jahren vor

      Wie heute zu lesen ist, geht es ja doch! Alle neu eingestellten Gymnasiallehrer, auch mit Einsatzort Grundschule werden nach E 13 bezahlt. (SZ von heute und entsprechende Pressemitteilung des SMK) Muss ich jetzt auf Gleichbehandlung klagen? Was ist das denn für eine Ungerechtigkeit! Nur weil ich als ausgebildete Gymnasiallehrerin bereits vor 5 Jahren an die Grundschule gegangen bin, weil auch dort eine 1, Klasse dringend auf einen Klassenlehrer wartete, bin ich jetzt schlechter bezahlt, als die, die erst jetzt eingestellt werden? Mal von den Grundschulkolleginnen ganz abgesehen, die seit vielen Jahren die gleiche Arbeit machen und jetzt neue Kollegen einarbeiten müssen, die aber viel besser bezahlt werden. Ich bin fassungslos…

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Guten Tag Angelika,
      das Ziel ist es, die grundständig ausgebildeten Lehrer in Sachsen zu halten, denen in ihrer Schulart kein Angebot unterbreitet werden konnte. Mit den neuen Angeboten möchte der Freistaat die bisher unberücksichtigten Gymnasiallehrer an einem Gymnasium einstellen und eben durch eine dreijährige Abordnung dennoch für den sächsischen Schuldienst gewinnen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

  2. Barbara 7 Jahren vor

    Selbstverständlich könnte der Freistaat Sachsen Grundschullehrer*innen besser bezahlen. Er könnte den nach DDR- Recht Ausgebildeten eine übertarifliche Vergütung gewähren und sich dafür einsetzen, dass sich die Eingruppierung diese Kolleg*innen durch eine Änderung der tarifvertraglichen Vorgaben verbessert. Den anderen Grundschullehrer*innen könnte er die EG 13 über eine Änderung der Besoldungsordnung gewähren. Weder die Ausbildungsdauer noch die Aufgaben sind ein Hinderungsgrund. Die Aufgaben von Grundschullehrkräften in Sachsen sind übrigens keine anderen als die ihrer Kolleg*innen in Berlin und dort zahlt man die EG 13.
    Die Tätigkeit ist auch im Vergleich zu anderen Schularten nicht weniger wichtig- dem Freistaat nur weniger wert. Und wenn hier die Ausbildungsdauer erwähnt wird, wäre interessant zu lesen, wer denn darüber entschieden hat. Ein höheres Wesen? Die UNO? Die KMK? Oder gar das Sächsische Staatsministerium für Kultus? Man lese einfach in der LAPO I § 5 nach. Hat man den jungen Leuten bei der Rückkehr zum Staatsexamen eigentlich erklärt, welche Wirkung die Verkürzung der Studienzeit um ein Jahr für die kommenden ca. 35 Jahre ihres Berufslebens haben wird? Der Unterschied liegt bei über 200.000 €!
    Und die Einschnitte beim Ergänzugsbereich sind verheerend für alle Beteiligten.
    Am Gymnasium sind sie nicht zu erklären, denn dort gibt es augenscheinlich genug Bewerber*innen. Für die Förderschulen wird überhaupt keine Vorsorge für Vertretung getroffen, obwohl an dieser Schulart der Krankenstand am höchsten ist und bereits in diesem Schuljahr die meisten Stunden ausfielen. Und an Oberschulen, Grundschulen und Berufsbildenden Schulen werden zwangsläufig Unterricht oder Förderangebote ausfallen. Wen schert schon die Einschränkung von Bildungschancen? Dass dieser Zustand lediglich beschrieben und bemäntelt wird, ist unerträglich. Das Motto des SMK lautet: Wir sind nicht verantwortlich, es ist keine Lösung in Sicht und die Zeche können ruhig die anderen zahlen- Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Na herzlichen Glückwunsch!

  3. Susann 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    sicherlich steht in der Prüfungsordnung vom 29.August 2012 eine Regelstudienzeit von 8 Semestern. Ich begann mein Studium im Jahr 2008 und mir ist von niemanden meiner Kommilitonen bekannt, dass man den Bachelor/Masterstudiengang vorzeitig beendet hat. Ein Bachelorstudium umfasst in der Regel immer 6 Semester und ein Masterstudiengang 4 Semester (organisatorisch konnte man es auch nicht anders handhaben)! Demnach hatten wir alle eine Studiendauer von 10 Semestern. Leider gibt es bis heute keine Lobby für Grundschullehrer, schade eigentlich. Und ja, ich habe in Sachsen studiert!

  4. Bürgerin 7 Jahren vor

    Hallo.
    Danke, dass sich auch eine aus der SMK zu Wort meldet. Darauf möchte ich gern Stellung nehmen und Nachfragen stellen.
    Zum ersten meinten Sie, dass das Studium im Grundschullehramt weniger Studienzeit etc umfasst. Mir ist unklar, dass die fünf Jahre Studium ein Leben lang die Gehaltsklasse bestimmen. Da sollten andere Faktoren, wie beispielsweise Unterrichtsqualität, hinzugezogen werden. Desweiteren absolvieren Grundschullehrämtler auch ab und zu Zusatzqualifikationen während dem Studium oder später im Job, da beispielsweise DaZ gebraucht wird. Wie schlägt sich das im Gehalt wieder?
    Der zweite Grund, den Sie für die geringere Bezahlung genannt haben, verwirrt mich. Was meinen Sie denn mit ungleichen Anforderungen? Für mich schließe ich daraus, dass die Anforderungen für Grundschullehrkräfte geringer sind.

    Letztlich möchte ich gern mitteilen, dass es so klingt, als wäre diese Diskussion um Gehaltsklassen und deren ungerechten (!) Unterschiede ein völlig fest geschriebene und nicht veränderbare Sache. Flexibilität wird von den Lehrkräften verlangt, wo ist sie dann auf den Behörden, die meiner Meinung nach mit den Lehrkräften zusammen arbeiten sollten und nicht dagegen.

    Freundliche Grüße

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Hallo,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider kann ich Ihnen keine pauschale Antwort auf spezielle Fragen der Eingruppierung geben. Da sehr viele Faktoren eine Rolle spielen, kommt es immer auf den Einzelfall an. Am besten wenden Sie sich in dieser Frage an die jeweilige Regionalstelle der SBA.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

  5. Heike 7 Jahren vor

    Im Kommentar von Herrn Reelfs zu diesem Beitrag: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2016/11/29/lehrerstreik-wichtige-fragen-und-antworten/
    hörte sich das Statement zu den Grundschullehrern noch viel positiver an:
    „Dessen ungeachtet, hätten wir natürlich überhaupt nichts dagegen, wenn die im Januar beginnenden Verhandlungen auf der Ebene der TdL eine höhere Eingruppierung für Grundschullehrer zum Ergebnis hätten. Im Gegenteil.“

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte „Heike“,
      das Statement von Herrn Reelfs hat seine Richtigkeit nicht verloren, aber auch die im selben Kommentar und im dazugehörigen Blogbeitrag ausgeführten Erklärungen nicht. Im Ergebnis der Verhandlungen auf Ebene der TdL zu Jahresbeginn, wurde die Eingruppierung der Grundschullehrer in die Entgeltgruppe 11 nicht verändert und hat nach wie vor Bestand.

      Viele Grüße
      Bianca Schulz

  6. Susann 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    ich habe 2013 mein Studium (Grundschullehramt) erfolgreich abgeschlossen. Ich habe im Bachelor/Mastersystem studiert, 5 Jahre, wie meine Kollegen am Gymnasium. In den Mathevorlesungen saßen wir Anfangs sogar zusammen in einem Hörsaal. An welcher Stelle hatten diese Studenten andere Anforderungen?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte „Susann“,
      die Anforderungen im Studium werden im BA-/MA-System in Leistungspunkten ausgedrückt. Die Studienunterschiede in den jeweiligen Lehrämtern in Sachsen sind in der Lehramtsprüfungsordnung I des Freistaates nachzuvollziehen: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12561-Lehramtspruefungsordnung. Dort ist auch die Verteilung der Leistungspunkte der einzelnen Fächer und Lehrämter dargestellt sowie eine Regelstudienzeit von acht Semestern im Grundschullehramt, also 4 Jahren beschrieben – im Gymnasiallehramt 10 Semester. Diese Angaben beziehen sich auf ein Studium in Sachsen, das die Grundlage zur Eingruppierung bildet.
      Die Anzahl der zu erreichenden Leistungspunkte und auch die Regelstudienzeit unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern teilweise. Daneben ist die jeweilige Eingruppierung des Lehramtes auch durch die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) festgelegt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

  7. Angelika 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    ich stimme „Vater“ absolut zu. Es ist nicht akttraktiv. Deshalb verlassen viele Referendare Sachsen. Eigentlich müsste ich auch gehen, um später mit Anreizprämie zurückzukehren.
    Ich muss Ihnen widersprechen. Richtete sich die Eingruppierung tatsächlich nach den von Ihnen genannten Kriterien, wäre ich falsch eingruppiert, denn ich bin eine derjenigen, die sich bereit erklärt hat, an der Grundschule zu unterrichten, obwohl ich einen Abschluss als Gymnasialllehrin habe… Es ist nicht der Abschluss entscheidend, sondern der Einsatzort. Die Arbeit an der Grundschule unterscheidet sich tatsächlich vom Gymnasium. Sie ist anstrengender und belastender, weil keine vorsortierten Schüler vor einem sitzen, sondern vom Integrationskind bis zum Hochbegabten alle unter einen Hut gebracht werden müssen. Nach meinen Erfahrungen an beiden Schulformen müssen alle Lehrkräfte gleich eingruppiert werden, wie es in Berlin jetzt auch der Fall ist. Dort hat man begriffen, was Grundschullehrer wert sind!!! Die Grundschullehrkräfte haben ja auch eine höhere Stundenzahl zu absolvieren, als die Kollegen an der weiterführenden Schulen. Dafür haben diese einen höheren Korrekturaufwand. das gleicht sich also aus. Es gibt für mich keinen Grund, die Grundschullehrkräfte weiterhin so schlecht zu behandeln. Ich bin froh, dass meine eigenen Kinder die Schule jetzt fertig haben, und mehr als besorgt, was meine Enkel mal für ein Schulsystem erleben müssen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Angelika

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte „Angelika“,
      Sie haben insofern recht, als dass sich die Eingruppierung natürlich nach der tatsächlichen Verwendung richtet: „Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen bei einer entsprechenden Verwendung (Sächsisches Besoldungsgesetz; Anlage 1: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13872-SaechsBesG).
      Die Einsortierung des Grundschullehramtes als Ganzes in die Besoldungsordnung richtet sich jedoch nach den dafür notwendigen (Ausbildungs-)Voraussetzungen – also dem Studium auf Grundschullehramt.

      Viele Grüße
      Bianca Schulz

    • Sabine Gerold 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Angelika,
      es ist schon sehr erschütternd, was Sie da an Antworten von Frau Schulz bekommen. Die (politische) „Einsortierung des Grundschullehramtes als Ganzes in die Besoldungsordnung“ richtet sich nicht ausschließlich nach dem „Studium auf Grundschullehramt“ (was für ein grässliches Deutsch!), denn dann müsste es zumindest für die Grundschullehrer, die nach einem 10-semestrigen Hochschulstudium einen Masterabschluss mit 300 ECTS-Punkten erworben und dann auch noch den Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert haben (was einige Jahre sogar in Sachsen möglich war), ein Amt in A 13 (= E 13 TV-L) geben. Es ist politisch entschieden worden, dass das Grundschullehramt noch immer schlechter bewertet wird, denn das Besoldungsgesetz wird vom Landtag mit der bekannten Mehrheit beschlossen. Für die Lehrer*innen in Sachsen ist das ohnehin hochgradig makaber, da ja – ebenso politisch – entschieden wurde, Lehrer gar nicht im Beamtenstatus zu beschäftigen. Und wenn man die tariflichen Maßstäbe des öffentlichen Dienstes anlegt, dann wird bei der Eingruppierung zwischen abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung und abgeschlossener Hochschulausbidung unterschieden – und beides ist definiert, auch im Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung der Lehrkräfte der Länder. Nach dieser Definition schließen auch die in Sachsen „auf Grundschullehramt“ Studierenden eine wissenschaftliche Hochschulausbildung ab – auch wenn die Staatsregierung vor einigen Jahren die Ausbildung wieder auf acht Semester verkürzt hat. (Und Frau Schulz bestätigt mit ihren Antworten nun auch meine Vermutung, was die eigentliche Motivation daür war.) Es gibt inzwischen mehrere Gutachten, die eine gleiche Besoldung / Eingruppierung aller in einem universitären Studium + Vorbereitungsdienst ausgebildeten Lehrkräfte schwer widerlegbar begründen. Es wird daran über kurz oder lang auch kein Weg vorbeiführen. Das Land Berlin hat den Anfang gemacht, Schleswig-Holstein und NRW werden vermutlich folgen – die Tür ist weit geöffnet. Sachsen wird sich wegen seiner unterschiedlichen Regelstudienzeiten für die Lehramtsstudiengänge sicher besonders schwer tun, letztlich aber nicht daran vorbeikommen, die Realität auch besoldungs- bzw. eingruppierungsmäßig anzuerkennen. Meine Gewerkschaft wird ihren Beitrag dazu leisten. Auch zur Deckung des Lehrerbedarfes an der „Basisschulart“ Grundschule ist die Aufwertung des Grundschullehrerberufes zwingend geboten.
      Sabine Gerold (GEW Sachsen)

  8. Gabriel Garin 7 Jahren vor

    Frau Schulz, habe ich Sie richtig verstanden, sowohl die Ausbildung der Grundschullehrkräfte ist weniger anspruchsvoll, als auch deren Aufgabe? Ist das die offizielle Meinung des SMK? Unverständlich, dass sich alle um das – ihrer Meinung nach – viel komplizierte Lehramt an Gymnasien reißen und niemand den angeblich weniger anspruchsvollen Job an der Grundschule möchte. Können Sie das bitte erklären? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Gabriel Garin
    P.S. Mindestens in Bremen und Berlin ist man zu einer anderen Auffassung gekommen angesichts des Mangels an Grundschulen und bezahlt gleich.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Garin,
      das ist keine Meinung des Kultusministeriums, sondern bildet die Grundlage für die jeweilige Zuordnung in die Besoldungsgruppen. Ein Lehrer ist in die Entgeltgruppe eingruppiert, die der beim Arbeitgeber geltenden Besoldungsgruppe entspricht, in der er eingestuft wäre, wenn er im Beamtenverhältnis stehen würde. Dabei werden die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zugrunde gelegt, die er im Studium oder durch die Erfahrungszeit erworben hat. Die genaue Zuordnung ist im Sächsischen Besoldungsgesetz geregelt.
      Regelstudienzeit, Umfang und die zu erreichenden Leistungspunkte im Studium sind dabei unter anderem die Variablen, die der Einteilung im Gesetz zugrunde liegen. Diese sind in der Sächsischen Lehramtsprüfungsordnung I in §5 und §6 verankert.
      Um eines deutlich zu machen: Hier geht es nicht um eine Wertigkeit der Lehrtätigkeiten in unterschiedlichen Schularten, sondern um die Ausbildungsvoraussetzungen anhand derer der Gesetzgeber eine Einteilung vornimmt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

  9. H.L. 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    wenn am Gymnasium der Ergänzungsbereich auf 12,5% heruntergefahren wird, dann fehlen doch für die verbleibenden 7/8 die Lehrer*innen. An den 160 Gymnasien im Freistaat (alle mindestens mit 3 Klassen pro Jahrgang – sogenannte Dreizügigkeit- und somit mit ca. 24 Klassen = > 24*2 = 48 „Lehrerstunden“ theoretischer Ergänzungsbereich ) fehlen also mindestens 160*48*7/8 = 6720 Lehrerstunden pro Woche!!!. Bei 26 Wochenstunden sind das ca. 260 Lehrer*innen.
    Die Frage lautet also: Warum werden nur Stellen für 100 Lehrer*innen am Gymnasium geschaffen, obwohl man deutlich mehr AUSGEBILDETE Bewerber hätte?
    Die Hoffnung, dass das Kultus- bzw. Finanzministerium seine bisherige Personalpolitik ändern würde, erfüllt sich meines Erachtens nicht.
    Viele Grüße
    H.L.

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte(r) H.L.,
      vielen Dank für Ihren Kommentar und den konstruktiven Berechnungsansatz.
      Ihre Rechnung hinkt jedoch an einigen Stellen. Zum einen gibt es in Sachsen zwar insgesamt 160 Gymnasien, in öffentlicher Trägerschaft befinden sich im auslaufenden Schuljahr jedoch nur 121.
      Zum anderen ist der Ergänzungsbereich nicht grundsätzlich mit 100 Prozent anzusetzen. Vorrangig sichert die Sächsische Bildungsagentur den Grundbereich ab, einschließlich Anrechnungen, Minderungen, Ermäßigungen und Freistellungen (geregelt in der VwV Bedarf und Schuljahresplanung 2017/2018, Teil A Ziffer II). Der Ergänzungsbereich soll zusätzliche Schulangebote ermöglichen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

    • Heinz A. 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Schulz,

      es ist ja erfreulich, dass endlich jemand im SMK ist, der rechnen kann und die Wahrheit sagt, Denn noch heute steht die Meldung von 2015 unbeschämt im Netz: „Danach war der Grundbereich in allen Schularten zu 100 Prozent abgesichert.“ Was nun? In „allen Schularten“? Ach, Förderschulen sind gar keine Schulart? Richtig, die werden ja nicht mehr benötigt, seit sich Sachsen „Inklusion“ auf die Fahnen geschrieben hat. Zwar ohne personelle und finanzielle Ausstattung der Schularten, aber, auf die Fahnen geschrieben! Denn erst im nächsten Satz erfährt man: „Einzige Ausnahme: die Förderschulen.“

      Und zu Ihrer Rechenkorrektur nachgefragt: Die 39 Gymnasien in nichtöffentlicher Trägerschaft sollen also gar keinen Ergänzungsbereich anbieten?

      Zum Grundbereich nachgefragt: „Grundbereich … abgesichert“ heißt doch nur, dass auf dem Papier 100% Stellen „abgesichert“ sind. Erfahrungsgemäß sind aber ab und zu auch einmal ein paar Kolleginnen und Kollegen krank, schwanger, berufsunfähig, … oder frühzeitig aus dem Leben geschieden. D.h. aber rein mathematisch schon, dass der Grundbereich nicht zu 100% abgedeckt ist, selbt, wenn „am ersten Schultag vor jeder Klasse ein Lehrer steht“ (Mai 2016) [?…bevor der erste am Mittag schon umfällt?]
      Oder zählen Sie jetzt schon als „abgesichert“, wenn ein Lehrer >>durch zwei Türen „unterrichtet“<<? (Bei einer Bekannten waren die zwei Türen auf der ersten und dritten Etage! 🙁

      Anmerkung zu Ihren "lustigen" Bezügen auf sächsische Bezüge-Verordnungen: Lehrerinnen und Lehrer, die vor 10 Jahren von Sachsen in andere Bundesländer gewechselt haben, hatten seinerzeit "das doppelte auf die Hand", ohne irgendwelche Extras, wie "Oberlehrer" etc.

      Vor dem Thema Ganztagsschulen (Sachsen hat mehr als doppelt so viel, wie der Bundesdurchschnitt, aber gibt nicht mal ein neunundzwanzigstel des Geldes pro Klasse) breche ich deshalb hier ab,

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr A.,
      der Ergänzungsbereich soll zusätzliche Schulangebote ermöglichen, solange der Grundbereich abgesichert ist. Ist das etwa durch Krankheit nicht gewährleistet, kann aus dem zugewiesenen Ergänzungsbereich eben dieser Ausfall vertreten werden.
      Die nichtöffentlichen Gymnasien, wie alle Schulen in freier Trägerschaft, stellen ihre Lehrkräfte selbstständig ein und können auch den Ergänzungsbereich eigenständig ausstatten. Nichtöffentliche Schulen können also in die aufgestellte Rechnung nicht einbezogen werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

  10. Steffen FÖS 7 Jahren vor

    Wo Sachsen ist, ist vorn und wenn Sachsen hinten ist, ist hinten vorn.
    Die sächsische Bildungspolitik ist ein Scherbenhaufen, verantwortlich die CDU geführte Landesregierung.
    Seit der Wende kein Personalentwicklungskonzept, Fälschung der Unterrichtsausfallerfassung und Kürzungen in allen Bildungsbereichen, keine konstrunktive Zusammenarbeit mit den Lehrergewerkschaften und den Personalräten, Eltern- und Schülervertretungen.
    In den Bildungsämtern herrscht Inkompetenz und Obrigkeitsdenken. Frau Kurth, es gibt so viele Schulen, die LehrerInnen suchen, nehmen Sie bitte alle ihre Mitarbeiter und bewerben Sie sich doch als Quereinsteiger…!

    • Heinz A. 7 Jahren vor

      Sehr geehrter Steffen,

      Ihr Aufruf an die Mitarbeiter des SMK ist zwar ehrenwert, aber bedenken Sie bitte, dass seinerzeit – dem Tag nach Frau Kurths Ankündigung, verfügbare Personen aus den Schulämtern zurück an die Schulen zu schicken – die Wartezimmer überfüllt waren. Und, diesmal würde sich diese Arztdiagnosewelle nicht auf Sachsen aufteilen, sondern nur Dresden betreffen. Hoffentlich sind Sie nicht dort wohnhaft!

  11. Vater 7 Jahren vor

    Guten Tag Frau Schulz, Ihre Antwort auf die Anmerkung von Angelika ist – mit Verlaub – typisches Beamtendenken. Wenn Grundschullehrer gebraucht werden – und das tun Sie offensichtlich – dann muss man den Job attraktiv machen und die extrinsische Motivation tut dabei Ihren Teil. Wenn vor unseren Kindern keine ausgebildeten Lehrer stehen, sondern Amateure, dann interessiert niemanden wieviele „Leistungspunkte“ diese in ihrem Studium zu absolvieren hatten. Mangel ruft nun mal eine Preiserhöhung hervor, das sind doch die einfachsten Regeln der Marktwirtschaft. Knappe Güter sind eben teurer. Und den erhöhten Bedarf haben hat sich Sachsen selbst zuzuschreiben, siehe meinen Beitrag oben. In „Mangelfächern“ und „Mangelregionen“ zahlen Sie doch mitlerweile auch einen Zuschlag, warum denn nicht auch bei „Mangelschularten“ oder ganzen „Mangeberufsgruppen“ (also bei allen Grundschullehrern)? Informatiker verdienen auch deutlich besser als bspw. Dipl.-Biologen, obwohl die Studiendauer (5 Jahre) und der Ausbildungsort (Uni) gleich sind.

    • Heinz A. 7 Jahren vor

      Sehr geehrter Vater,
      bereits aus rein marktwirtschaftlicher Sicht haben sie Recht. (Traurig, dass Sie seit sieben Tagen keine Antwort erhalten haben. 🙁 )
      Rein bildungsmäßig würde ich das sogar noch anders sehen: Was könnte ein Gymnasiallehrer den Kindern beibringen, wenn die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer sich zu 100% verweigern würden? (Da wir hier um Bildungspolitik des SMK reden, lasse ich jetzt mal die Frage, was ein/e [Grundschul-]Lehrer/in den Kindern überhaupt beibringen könnte, wenn er/sie die Unterstützung der Väter und Mütter nicht hätte mal außen vor.)
      MfG
      Heinz A.

  12. Andreas 7 Jahren vor

    Schön, dass die Zahlen hier transparent angeboten werden. Wenn ich es richtig interpretiere, bezieht sich die Abbildung 1 lediglich auf Bedarf und ausgebildete Lehrer. Gibt es auch Zahlen für die (Schulart spezifische) Verteilung der Bewerbungen der 1.807 Seiteneinsteigern?

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

  13. Vater 7 Jahren vor

    Ich finde es grossartig und einer Demokratie angemessen, diese Zahlen in dieser Deutlichkeit zu veröffentlichen. Bleiben dennoch drei Anmerkungen, die nicht unerwähnt bleiben sollten:
    1. Sachsen hat sich in diese Situation sehenden Auges selbst hineinmanövriert. Durch fehlende Einstellungen über Jahre hinweg, falsche Prognosen und den natürlichen Alterungsprozess ist jetzt ein enormer Bedarf, den der Markt nicht abdecken kann, entstanden. Der Lehrermangel ist nicht gottgegeben sondern auch Folge langjähriger Bildungspolitik. Siehe Altersstruktur unserer sächsischen Lehrer. Und wer studiert schon Lehramt wenn die Stellenaussichten so gering sind (waren) ?
    2. Wenn bei den Gymnasien ein Mehr an Bewerbern besteht, dann sollte man dies nutzen und die Bewerber nicht in die Wüste (andere Bundesländer) schicken. Auch an den Gymnasien fallen Stunden in großem Maße aus und werden Angebote zurückgefahren. Dies könnte man vermeiden, wenn man eben nicht nur 100 neue Gymnasiallehrer einstellt. Und zu hoffen, das sich diese Bewerber umlenken lassen in Richtung Oberschule, halte ich selbst bei gleicher Bezahlung (die ich für selbstverständlich halte) für gewagt. Vielleicht machen andere Bundesländer ein gutes Angebot und in wenigen Jahren bereuen wir es, diese Kräfgte nicht für das eigene Land gebunden zu haben.
    3. Die Einstellung von so vielen Quereinsteigern, also pädagogischen Laien, ist ein Offenbahrungseid. Dabei etwas positives für unser Schulsystem zu entdecken, ist Schönrederei. Es ist und bleibt eine peinliche Notlösung. Leidtragende sind die Schüler.

  14. Angelika 7 Jahren vor

    Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren nicht verbessern. Ich verstehe nicht, warum die Grundschullehrer weiter deutlich schlechter bezahlt werden, als Oberschul- oder Gymnasiallehrer. Sicherlich wären viele bereit, ein anderes Lehramt zu studieren oder dort zu arbeiten, wenn die Bezahlung nicht nur zwischen den Bundesländern so ungleich wäre, sondern auch noch zwischen den Schularten. Wann hört diese Ungerechtigkeit auf? Die Ausbildungszeiten dürften schon lange nicht mehr als Argument angeführt werden!

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte „Angelika“,
      unter anderem sind die Ausbildungszeiten jedoch Grund für die differenzierte Bezahlung.
      Die Eingruppierung richtet sich nach der Regelstudienzeit, dem Studienumfang und der Verteilung der Leistungspunkte, die im Studium zu erreichen sind. Diese unterscheiden sich in den einzelnen Lehrämtern, wobei Grundschullehrer jeweils den geringsten Umfang zu absolvieren haben. Neben den Ausbildungsvoraussetzungen sind auch die Anforderungen in den jeweiligen Lehrämtern ungleich.
      Somit unterscheidet sich sowohl die Ausbildung als auch die Tätigkeit von Grundschullehrern von denen der Lehrkräfte an den anderen Schularten, was – wie in anderen Bereichen auch – eine differenzierte Bezahlung zur Folge hat.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

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