Erstes Fazit zum Maßnahmenpaket

Erstes Fazit zum Maßnahmenpaket

Am 25. Oktober 2016 hatte die Sächsische Staatsregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket in Höhe von 213,5 Millionen Euro beschlossen. Damit sollen Sachsens Lehrer entlastet und finanziell besser gestellt werden.  Die meisten der einzelnen Maßnahmen sind jetzt umgesetzt. Weitere Umsetzungsschritte wurden eingeleitet. Bei vielen der einzelnen Maßnahmen mussten zuerst neue rechtliche Grundlagen von verschiedenen Stellen geschaffen werden. Deshalb greifen sie für die Betroffenen dann rückwirkend zum 1. Januar 2017. Hier eine Übersicht zum Stand der Umsetzung.

Mehr Geld für Lehrer an Oberschulen und Förderschulen

Alle Lehrer an Oberschulen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung werden in die E13 höher gruppiert. Im Haushaltbegleitgesetz 2017/18 sind die erforderlichen besoldungsrechtlichen Grundlagen dafür bereits geschaffen worden. Damit ist für rund 900 Lehrkräfte eine Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13 möglich. Auch für Seiteneinsteiger ergeben sich Höhergruppierungsmöglichkeiten. Die Höhergruppierung der Lehrkräfte erfolgt in der Regel von Amts wegen. Bei vor dem 1. August 2015 eingestellten Lehrkräften ist allerdings unter Umständen ein arbeitnehmerseitiger Antrag erforderlich, so dass die vollständige Umsetzung in diesen Fällen antragsabhängig ist. Die Höhergruppierungen von Amts wegen werden im März 2017 von der Sächsischen Bildungsagentur abgeschlossen.

Bisher wurden von Amts wegen 262 Lehrkräfte höhergruppiert. Auf Antrag wurden 103 Höhergruppierungen vorgenommen.

Die Anwendung der genannten Regelungen für vollausgebildete Lehrkräfte mit einem Abschluss nach dem Recht der DDR erfolgt übertariflich. Die Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat das Finanzministerium eingeholt.

Bisher wurden in 15 Fällen entsprechende Änderungsverträge geschlossen.

Für die Hebung des Eingangsamtes an Förderschulen sind ebenfalls die erforderlichen besoldungsrechtlichen Grundlagen im Haushaltsbegleitgesetz 2017/2018 geschaffen und damit die tarifrechtlichen Regelungen im Besoldungsrecht nachvollzogen worden.

Zulagen für ländlichen Raum und Mangelfächer

Um freie Stellen in ländlichen Regionen zu besetzen und in städtischen Regionen Lehrer für Mangelfächer zu gewinnen, gibt es die so genannte „Gewinnungszulage“. Vollausgebildete Lehrer erhalten dann ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt.

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens hat die Sächsische Bildungsagentur 01.02.2017 in 184 Fällen Gewinnungszulagen gewährt.

Bindungszulage für ältere Lehrer

Lehrer ab Vollendung des 63. Lebensjahres können eine Bindungszulage erhalten, wenn eine adäquate Nachbesetzung besonders schwierig ist. Bei Lehrkräften der Schularten Grundschule, Förderschule und Oberschule reicht für diesen Nachweis die im Personalgespräch dokumentierte Bereitschaft der Lehrkraft, für den Fall der Zulagengewährung den Dienst nicht vorzeitig zu beenden. Bei Lehrkräften der Schularten Gymnasium und berufsbildende Schule muss auf Grund der günstigeren Bewerberlage an grundständig ausgebildeten Lehrkräften die Beendigungsabsicht dagegen durch einen Antrag auf vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses dokumentiert sein.

Bisher hat die Sächsische Bildungsagentur in elf Fällen eine Bindungszulage gewährt.

Rückkehrerzulage

Lehrkräfte, die aus einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis mit einem anderen Bundesland in ein Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen wechseln, können ebenfalls eine Zulage erhalten. Die Höhe entspricht der oben angeführten Gewinnungszulage.

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens zum 1. Februar 2017 wurde in sechs Fällen eine „Rückkehrerzulage“ gewährt.

Vergütung von Mehrarbeit ab der ersten geleisteten Mehrarbeitsstunde

Dafür müssen § 95 SächsBG (Sächsisches Beamtengesetz) und § 60 SächsBesG (Sächsisches Besoldungsgesetz) angepasst sowie die Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung geändert werden. Derzeit bereitet das Sächsische Finanzministerium dafür die gesetzlichen Änderungen vor.

Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Ziel ist es,  die erfasste Mehrarbeit zeitnah auszuzahlen.

Arbeitserleichterungen für Lehrer an Grundschulen

Ab dem Schuljahr 2017/2018 wird die Unterrichtsverpflichtung für Lehrer an Grundschulen von gegenwärtig 28 Stunden pro Woche auf 27 Stunden abgesenkt werden. Die rechtliche Regelung erfolgt in der Arbeitszeitverordnung Lehrer, die das Kultusministerium derzeit erarbeitet. Ferner sollen Belastungen für Lehrer aller Schularten reduziert werden.

Bis zum neuen Schuljahr ist das Verfahren abgeschlossen.

Anerkennung von Ein-Fach-Lehrern

Ein-Fach-Diplomlehrer sollen Lehrern mit Lehrbefähigung für zwei Fächer oder Fachrichtungen gleichgestellt werden. Dafür wird momentan die Änderung der Lehrer- Qualifizierungsverordnung durch das Kultusministerium vorbereitet.

Die neue Verordnung soll spätestens zum 1. August 2017 in Kraft treten.

Zuschlag für Lehramtsanwärter und Studienreferendare

Lehramtsanwärter und Studienreferendare können Zuschläge in Höhe von 390 Euro pro Monat erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich nach erfolgreichem Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes für vier Jahre verpflichten, als Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen tätig zu sein. Dafür muss die Verordnung zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses vom Innenministerium geändert werden.

Die Verordnung soll noch im ersten Halbjahr 2017 veröffentlicht werden und rückwirkend zum 1. Februar 2017 in Kraft treten.

Freiwillige Erhöhung des Beschäftigungsumfangs

Vollbeschäftigte Lehrer können freiwillig ihren Beschäftigungsumfang befristet für mindestens ein Schuljahr über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus erhöhen, wenn es aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. Hierfür soll ein Entgeltausgleich, d. h. eine Zulage auf der Grundlage des Tabellenentgelts entsprechend der Arbeitszeiterhöhungen gewährt werden. Die erforderliche Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder liegt vor. Das Finanzministerium klärt derzeit tarifrechtliche Einzelheiten.

Lehrer werden die Anträge voraussichtlich bis zum Beginn des neuen Schuljahres stellen können.

Beförderungsämter für Fachberater

Fachberater an Oberschulen und Förderschulen werden in die E 14 gehoben, Fachberater an Grundschulen in die E 13.

Insgesamt sind bisher 722 Höhergruppierungen eröffnet worden. Die Höhergruppierungen sollen bis zum 31. Juli 2017 abgeschlossen werden.

Bisher wurden

  •  116 Fachberater an Oberschulen
  • 74 Fachberater an Grundschulen und
  • 17 Fachberater an Förderschulen

höhergruppiert.

Alterserleichterungen

Laut Maßnahmenpaket werden ältere Lehrer noch mehr als bisher entlastet:

  • Mit 58 Jahren reduziert sich das Regelstundenmaß um eine, mit 60 um eine weitere und mit 61 um insgesamt drei Wochenstunden.
  • Beschäftigte, die vor dem 31. Juli 2017 ihr 55. Lebensjahr vollenden, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen – mit einer Ausnahme: Ab dem 63. Lebensjahr werden die Beschäftigten um eine dritte Wochenstunde entlastet. Das ist neu.
  • Darüber hinaus wird es für Lehrkräfte ab dem 63. Lebensjahr weitere entlastende Maßnahmen geben. Dazu gehört zum Beispiel, dass diese Kolleginnen und Kollegen nicht mehr an mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen müssen und Abordnungen nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich sind.

Ein Umsetzungskonzept dafür wird derzeit erarbeitet und wird zum neuen Schuljahr (2017/2018) vorliegen. Die Regelungen dafür werden in der Arbeitszeitverordnung Lehrer aufgenommen. Das Kultusministerium erstellt derzeit den Entwurf dazu. Bis zum Beginn des neuen Schuljahres soll das Verfahren abgeschlossen sein.  

Transparentes und bewerberorientiertes Einstellungsverfahren

Das Kultusministerium wird Ausschreibungen einzelner Schulen sowie eine stärkere Mitwirkung der Schulleiter am Einstellungsverfahren ermöglichen. Dazu werden die konkreten Bedarfe der einzelnen Schulstandorte veröffentlicht.

Bewerbungen können durch die Sächsische Bildungsagentur bereits im laufenden Einstellungsverfahren nicht nur schulartspezifisch, sondern auch schulstandortbezogen zugelassen werden. 

Modellprojekt „Schulverwaltungsassistent“

Für das Modellprojekt „Schulverwaltungsassistent“ soll zum 1. Juli 2017 ein Konzept vorliegen. Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 können 39 Verwaltungskräfte (jeweils drei pro Landkreis oder kreisfreier Stadt) für zwei Jahre die Arbeit als Schulverwaltungsassistenten erproben. Dabei sollen alle Schularten berücksichtigt werden.

Qualifizierung von Seiteneinsteigern

Die konzeptionelle Ausgestaltung des Qualifizierungsprogramms für Seiteneinsteiger ist abgeschlossen. Die Seiteneinsteiger qualifizieren sich durch ein mehrjähriges, auf mindestens fünf
Jahre ausgelegtes Programm mit einer verpflichtenden dreimonatigen Einstiegsfortbildung ab Januar 2017. Das Curriculum für die dreimonatige Einstiegsfortbildung haben das Kultusministerium und das Sächsische Bildungsinstitut erarbeitet.

Die Sächsische Bildungsagentur hat am 8. März 2017 die Schulleiter über die weiteren detaillierten Schritte sowie den Stand der Umsetzung informiert.

Schulleiterbrief Maßnahmenpaket Oberschulen

Schulleiterbrief Maßnahmenpaket Grundschulen

Schulleiterbrief Maßnahmenpaket Förderschulen

Schulleiterbrief Maßnahmenpaket Gymnasien und Berufsbildende Schulen

Manja Kelch, Pressereferentin und Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

32 Kommentare

  1. Anne Horch 7 Jahren vor

    Wie spannend ist das denn, ein Blog vom Kultusministerium! Als junge Oberschullehrerin nach 8 Jahren Dienstzeit an einer Grundschule immernoch in der E11 gibt es viele Fragen. Obwohl ich 100% arbeite reicht das Geld kaum, um mit meinen vier Kindern über die Runden zu kommen. Wann gibt es endlich eine Kinderzulage wie z.B. in Berlin? In Sachsen zu arbeiten, heißt systematisch auszubluten. Jedes andere Bundesland zahlt mir durch Kinderzulagen rund 1000 Euro mehr Netto(!!!!!) Sachsen, wir würden so gerne bleiben, aber die Liebe ist fat aufgebrauch!

    • Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Horch,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich fasse Ihre Einleitung als positives Feedback auf! 🙂

      Aber: Eine „Kinderzulage“ zahlt auch Berlin nicht. Eine solche Zulage sieht das Tarifrecht für Angestellte nicht vor. Der von Ihnen benannte Gehaltsunterschied ergibt sich vielmehr aus der unterschiedlichen Tarifeinstufung in Berlin und Sachsen. Bei der Beamtenbesoldung hingegen wird der Familienstand berücksichtigt.

      Und dennoch: Die Praxis der Zulagenzahlung wird in Sachsen überprüft. Auch in der politischen Diskussion werden weitere Anpassungen des Gehaltes für Lehrer fortwährend erörtert.
      Vielleicht ist es doch lohnenswert, in Sachsen zu bleiben?!

      Viele Grüße
      Bianca Schulz

  2. A. S. 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Schulz,
    ich verfolge seit einiger Zeit die Umsetzung des Maßnahmenpaketes.
    Nun wurde vor 2 Wochen die „Verordnung zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses “ geändert.
    Trotzdem scheint es keine Möglichkeit zu geben, diesen Zuschlag zu erhalten und es gibt niemanden der Auskunft darüber geben kann.
    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich würde es gerne in Anspruch nehmen, weiß aber weder wie, noch wo ich diesen Antrag stellen kann.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau S.,
      vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Maßnahmenpaket.
      Die für Sie betreffende Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur kann Ihnen in jedem Fall Auskunft geben und alle Fragen zu Ihrer ganz konkreten Situation beantworten. Anträge auf Zulagen werden ebenfalls an die SBA gestellt und von ihr bearbeitet.
      Unter dem Link http://www.lehrerbildung.sachsen.de/offene_fragen.html finden Sie die Kontaktdaten zu Ihrer SBA.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

  3. Jörg Dietrich 7 Jahren vor

    Hallo Frau Schulz,
    ich interessiere mich seit längerem für das Thema Schulverwaltungsassistent und verfolge die aktuellen Bearbeitungsstände sehr interessiert. Können Sie mir bitte einen Überblick über den aktuellen Stand mitteilen. Wie und wo kann ich mich für dieses Projekt bewerben?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Dietrich,
      auch Ihnen herzlichen Dank für das Interesse. Das Konzept des Modellprojektes „Schulverwaltungsassistenten“ befindet sich noch immer in der internen Abstimmung. Das Ziel bleibt weiterhin, die Praxisprobe im Verlauf des Schuljahres 2017/18 zu starten. Sobald das Konzept beschlossen ist und das Bewerbungsverfahren beginnen kann, wird darüber sicher unter anderem hier im Blog informiert!

      Viele Grüße
      Bianca Schulz

    • Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Dietrich,
      es gibt Neuigkeiten zum Modellprojekt „Schulverwaltungsassistenten“. Alle neuen Infos finden Sie im Blog unter http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2017/10/12/schulverwaltungsassistenten-schulen-koennen-sich-fuer-modellprojekt-bewerben/
      Die Bewerbungsmodalitäten werden Ende des Monats Oktober 2017 veröffentlicht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

  4. S.B. 7 Jahren vor

    Ich habe Fragen zur Gewährung des Zuschlages für Lehramtsanwärter und Studienreferendare: welche Konkretisierung zu den Bedingungen ist bisher vorgenommen worden? Dazu sollte vom Innenministerium die „Verordnung zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses “ noch im ersten Halbjahr 2017 geändert werden.
    Ist diese Änderung erfolgt und wo kann sie eingesehen werden?
    Wie und wo erfolgt die Antragstellung?

    • Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Hallo!
      Voraussichtlich wird die Verordnung am 25. August 2017 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Danach kann sie auch zeitnah in der Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen (REVOSax) unter http://www.revosax.sachsen.de eingesehen werden.

      Viele Grüße
      Bianca Schulz

  5. Demoin 7 Jahren vor

    Guten Tag.
    Wie berechnet sich das Brutto bei einer freiwilligen Erhöhung des Beschäftigungsumfangs?
    Nur wegen der einfachen Berechnung folgendes (unrealistisches) Beispiel: „EG13; 25 Stunden + 5 Stunden Erhöhung“

    Liegt das Bruttogehalt dann bei 120% des „normalen“ Bruttos oder existieren andere Berechnungen?

    Viele Grüße und Danke!

    • Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Hallo „Demoin“,
      die freiwillige Erhöhung des Beschäftigungsumfangs richtet sich, wie im Blog beschrieben, an vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte. Für Lehrkräfte in Teilzeit kommen andere tarifliche Regelungen zur Anwendung. Grundlegend sollten Sie sich mit Fragen zur Berechnung des Entgelts oder zu tariflichen Regelungen an Ihre Schulleitung oder die SBA wenden. Dort können Ihre Fragen individuell beantwortet werden.
      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

  6. Silke Schindler 7 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Kelch,
    ich interessiere mich für das Projekt „Schulverwaltungsassistentin“. Was hat sich diesbezüglich bisher getan?
    Kann man sich dafür bewerben?
    Freundliche Grüße

    • Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Schindler,
      vielen Dank für Ihr Interesse. Das Konzept des Modellprojektes „Schulverwaltungsassistenten“ befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Ziel ist es dennoch weiterhin, dass die Praxisprobe im Verlauf des Schuljahres 2017/18 beginnen kann. Sobald das Konzept beschlossen ist und das Bewerbungsverfahren beginnen kann, wird darüber sicher unter anderen hier im Blog informiert!
      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

    • Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Schindler,
      es gibt Neuigkeiten zum Modellprojekt „Schulverwaltungsassistenten“. Alle neuen Infos finden Sie im Blog unter http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2017/10/12/schulverwaltungsassistenten-schulen-koennen-sich-fuer-modellprojekt-bewerben/
      Die Bewerbungsmodalitäten werden Ende des Monats Oktober 2017 veröffentlicht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

  7. Sven 7 Jahren vor

    Nach vielen Monaten muss ich deutlich widersprechen. Die Höhergruppierungen der Oberschullehrer von E11 nach E13 von Amts wegen sind immer noch nicht abgeschlossen. Auf vorsorglich gestellte Anträge gibt es keine Reaktion. Ruft man in der SBA an spricht man mit netten aber mit Arbeit überfrachteten Sachbearbeitern (keine Kritik an ihnen!). Real zustehendes Entgelt für 6 Monate wird einfach nicht ausgezahlt. Wir sind doch keine Bank!!!

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Hallo Sven,

      nach unserer Kenntnis ist die Höhergruppierung abgeschlossen. Wir können nur anbieten, nachzurecherchieren, wenn Sie uns (evtl. per Mail) Details geben? Welche Regionalstelle usw.

      Viele Grüße
      Manja Kelch

    • Sascha 7 Jahren vor

      Lieber Sven, als ich die Antwort von der Frau Kelch gelesen habe, ist in mir ein Gefühl der Sprachlosigkeit, Fassunglosigkeit und Wut aufgestiegen. Ich bin einer der wenigen Lehrer an meiner Schule, die Höhergrupiert wurden. Bei vielen meiner Kollegen steht die Höhergruppierung noch aus, obwohl sie Anträge gestellt haben und ihnen diese Höhergruppierung auch mehr als zustehen. Sie haben den Gleichen Abschluss wie ich, andere Fächer etc. Ich bin sprachlos darüber, dass das SMK nicht weiß, was in den Regionalstellen so abgeht. Das spiegelt aber leider nicht nur meinen eigenen Eindruck wieder, sondern der auch vieler meiner Kollegen.

      Abgesehn davon finde ich es eine absolute Unverschämtheit gegen über vielen anderen Kollegen im sächsischen Schuldienst, die deutlich länger als Lehrer für den Freistaat tätig sind und immer noch in der E10 oder tiefer eingruppiert sind. Diese werden in allen belangen vergessen und nicht für ihre Tätigkeiten honoeriert. Dafür brauch der Freistaat erwarten, dass diese Kollegen mehr und auch länger arbeiten gehen werden. Diese haben genug getan. Der Freistaat Sachsen ist am Zuge die SItuation zu verbessern. Da reichen keine Maßnahmenpakete und Floskeln: Hier muss die große Lösung her!!!!

    • F.K. 7 Jahren vor

      Guten Tag,
      Herr Sven und Herr Sascha haben recht. Ich und weitere KollegenInnen warten immer noch auf einen Bescheid der Bildungsagentur Dresden zur Höhergruppierung in die E13, deren Anforderungen wir längst erfüllen. Die Leipziger Bildungsagentur hat es für ihre angestellten Lehrer bis zum Schuljahresende geschafft, die Bescheide rauszuschicken. Wo ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wenn er seine Angestellten mit einem Hin und Her und uneingelösten Versprechungen dauerhaft psychisch belastet. Es ist unglaublich, was mit älteren Sächsischen Lehrern abgezogen wird.

    • Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Guten Tag,
      vielen Dank für die Hinweise.
      Nach Auskunft der Dresdner Regionalstelle der SAB konnte bereits eine Vielzahl an Bescheiden an die Lehrkräfte versendet werden – leider noch nicht alle. Bis zum Ende diesen Jahres sollen alle Anträge abschließend bearbeitet sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

    • F.K. 7 Jahren vor

      Guten Tag Frau Schulz,
      Danke für Ihre Antwort. Meinen Sie mit Ende des Jahres das Kalenderjahr? Werden die Nachzahlungen vom 01.01.17 und die Jahressonderzahlung dann zusammengelegt? Mir scheint, man hält uns weiter hin und arbeitet mit dem uns versprochenen Geld solange es geht. Sächsische alte LehrerInnen sind sooooo schön demütig und halten still. Es hat ja schon 27 Jahre funktioniert.

    • Bianca Schulz - SMK 7 Jahren vor

      Hallo!
      Die Bildungsagentur arbeitet die Anträge zügig ab – spätestens (!) zum Ende des Kalenderjahres soll dies abgeschlossen sein. Sobald ein einzelner Antrag abschließend bearbeitet wurde, geht unverzüglich eine Meldung an die Bezügestelle und der Bescheid an die Lehrkraft. Jahressonderzahlungen und Nachzahlungen sind hier keinesfalls zu vermischen und werden auch nicht zusammengelegt. Auch dem Vorwurf des „Hinhaltens“ muss ich widersprechen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz

    • F.K. 7 Jahren vor

      Es beruhigt, dass die Höhergruppierungen doch noch nicht abgeschlossen sind. Vielen Dank für Ihre Erklärung, Frau Schulz. Good job!

  8. R.Kunzmann 7 Jahren vor

    Anerkennung der Lehrerarbeit würde z.B. bedeuten: Verbeamtung, Anrechnung einer Klassenleiterstunde, Absenkung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl, Senkung des Klassenteilers, gleiche Bezahlung der angestellten Lehrer wie die verbeamteten Kollegen.
    Das sogenannte Maßnahmenpaket wird nicht helfen gegen den hausgemachten sächsischen Lehrermangel.

  9. I.P. 7 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Relfs,
    sicher gibt es eine Begutachtung der Fachberater, damit die Höhergruppierung gerechtfertigt ist. Völlig außer Acht gelassen wurde im Massnahmepaket die Höhergruppierung der zahlreichen Grundschullehrer, die sich in den vergangenen Schuljahren in Modellversuchen der Inklusion gestellt haben, im Gegensatz zu Fachberatern eine Zusatzausbildung als Integrationslehrer mit Facharbeit absolvierten und zum Teil mehrere Schüler mit verschiedenen Förderschwerpunkten unterrichten. Dabei werden diese Kollegen/ Kolleginnen nach wie vor nur in der
    E 11 entlohnt, übernehmen jedoch teilweise die Tätigkeiten von Förderschullehrer (E13!). Warum ist eine Höhergruppierung der Integrations- und Beratungslehrer ( Ebenfalls mit Zusatzausbildung und Facharbeiter) nicht vorgesehen?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrte/r I.P.

      das SMK verfolgt mit der Ausbringung von Funktionsstellen für Fachberater an Grund-, Ober- und Förderschulen das Ziel einer Aufwertung dieser Beschäftigtengruppe und materiellen Würdigung ihrer besonderen Bedeutung für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des sächsischen Schulsystems. Kritiker dieser personalpolitischen Grundsatzentscheidung verkennen nicht nur den Umfang der zahlreichen Beratungs-, Koordinierung- und Unterstützungsaufgaben, sondern auch die mit der Fachberatertätigkeit verbundenen tatsächlichen Mehrbelastungen.

      Freundliche Grüße

  10. F.K. 7 Jahren vor

    Warum wird im Zuge der laufenden Höhergruppierungen von Oberschullehrern mit DDR-Diplomausbildung gesprochen? Tausende Lehrer mit Abschlüssen aus der DDR sind doch schon längst höhergruppiert.

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 7 Jahren vor

      Es stimmt, dass die überwiegende Mehrheit der Oberschullehrkräfte mit DDR-Ausbildung bereits in den zurückliegenden Jahren in die E 13 höhergruppiert wurde.

      Da die Bildungsagentur aber zuletzt auch Lehrkräfte mit diesem Ausbildungsprofil neu eingestellt hat, bedarf es für diese Einzelfälle der angesprochenen übertariflichen Sonderregelung. Ohne diese Sonderregelung kann diesem Bewerberkreis bei der Aufnahme in den Landesschuldienst keine Eingruppierung in die E 13 angeboten werden.

  11. Klaus Müller 7 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    es gibt sehr viele Schulleitungen, die berufen sind, nicht verbeamtet und damit die gleiche Bezahlung haben wie ein Lehrer. Die Höhergruppierungen von Schulleitungen dauern u. U. bis zu 6 Jahren. Jetzt erhält der Fachberater eindeutig mehr als die betreffende Schulleitung.

    • Dirk Reelfs - SMK 7 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Müller,
      die Endämter bei den jeweiligen Schulleitungsämtern entsprechen alle mindestens der Eingruppierung der Fachberater (niedrigstes Endamt in der Grundschule = A 13, Fachberater = E 13, niedrigstes Endamt an Förder- und Oberschulen =A 14, Fachberater =E 14). Dies gilt entsprechend auch für tarifbeschäftigte Schulleiter.
      Durch die seit Ende 2014 bestehende Möglichkeit, bei Neueinstellungen (bei entsprechender Berufserfahrung als Lehrkraft) direkt im 2. Beförderungsamt zu verbeamten, ist in allen Schularten für diesen Personenkreis ebenfalls gewährleistet, dass keine schlechtere Besoldung/Eingruppierung als bei Fachberatern erfolgt.
      Lediglich bei bereits bestimmten Schulleitern kann es in Einzelfällen vorkommen, dass diese aufgrund der zu durchlaufenden Ämter und der entsprechenden Beförderungswartezeiten noch in einer Besoldungsgruppe sind, die unterhalb der E 13 bzw. E 14 für Fachberater liegt. Dies führte aber auch nach der bisherigen Rechtslage dazu, dass z. B. ein Schulleiter an der OS zunächst in der A 12 verbeamtet wurde, während die tarifbeschäftigten Lehrkräfte seines Gymnasiums teilweise bereits in der Entgeltgruppe 13 eingruppiert waren.
      Mit freundlichen Grüßen
      Dirk Reelfs

  12. T. Kittner 7 Jahren vor

    Ich freue mich für alle Lehrer und Fachberater an Oberschulen, die höher gruppiert werden. Allerdings stellt sich mir die Frage der Wertschätzung von Schulleitungen, die dann ebenso bezahlt werden wie Fachberater. Wer selbst Schulleiter ist oder mit einer Schulleiterin/stellv. Schulleiterin zusammenlebt, weiß, wovon ich rede. Überstunden, die für die Schulleitungstätigkeit an der Tagesordnung sind – ich meine nicht Unterricht – werden erwartet und nicht vergütet. Der Urlaub wird beschnitten, Stellvertreter und Schulleiter dürfen nicht gleichzeitig in Urlaub gehen. Da hat es ein Fachberater in gleicher Gehaltsgruppe ungleich besser. Wer soll da freiwillig noch die Verantwortung übernehmen und Schulleiter werden, den 7. oder 8. Stundenplan im Jahr bauen, um den geregelten Schulbetrieb aufrecht erhalten,…

    • Dirk Reelfs - SMK 7 Jahren vor

      Ihr Unverständnis ist in Teilen nachvollziehbar. Da hilft vielleicht nur der Hinweis auf den Beamtenstatus von Schulleitern und ihren Stellvertretern.

    • T. Kittner 7 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Relfs, ihre Argumentationslinie gegenüber den Kommentaren ist sehr dünn. Dass Schulleiter mindestens genauso bezahlt werden wie Fachberater, wenn sie ihre Bewährungszeit absolviert haben, ist wohl fast in allen Fällen richtig. Allerdings bleibt noch immer die fehlende Wertschätzung im Raum stehen. Was ist mit den vielen unbezahlten Überstunden, die von Schulleitungen – auch den nicht verbeamteten – für die Leitungstätigkeit nicht bezahlt werden? Heute bereits schwören Sie in der „Freien Presse“ darauf ein, dass das neue Schuljahr noch schwieriger wird. Noch nicht beleuchtet ist auch die Frage nach dem gleichzeitigen Urlaub von Schulleitung. Auch hier ist der Fachberater deutlich im Vorteil. Unterm Strich kommt für mich nichts anderes heraus als dass Fachberater mit E14 deutlich besser gestellt sind als Schulleiter und deren Stellvertreter.

      Mit freundlichen Grüßen